Ausbildung

Auslandsaufenthalt während der Ausbildung

Ein Auslandspraktikum bietet Auszubildenden eine einzigartige Gelegenheit, wertvolle berufliche Erfahrungen zu sammeln, interkulturelle Kompetenzen zu entwickeln und ihre Sprachkenntnisse zu erweitern. Die Nationale Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung bietet in ihrem neuen Service-Portal MeinAuslandspraktikum.de sowohl Informationen zu verschiedenen Programmen, als auch Beratungen und individuelle Unterstützung bei der Planung des Auslandsaufenthaltes. Sie interessieren sich für Erfahrungsberichte oder die Zertifikatsvergabe? Dann schauen Sie gern bei unserem Artikel Auslandspraktikum - Erfahrungsbericht vorbei! 

Allgemeine Regelungen 

Gesetzliche Grundlage

Auszubildende können bis zu einem Viertel ihrer Ausbildungszeit im Ausland verbringen (§ 2 Absatz 3 BBiG), wenn dies dem Ausbildungsziel dient.
Ein Auslandsaufenthalt kann im Rahmen eines Gruppenaustauschs stattfinden oder individuell organisiert werden. Er ist zu jedem Zeitpunkt möglich.

Vertragliche Regelungen

Jeder Auslandsaufenthalt der vor Ausbildungsbeginn bekannt ist, muss als "Ausbildungsmaßnahme außerhalb der Ausbildungsstätte" in den Ausbildungsvertrag aufgenommen werden.
Vereinbaren die Vertragsparteien das Auslandspraktikum nach Abschluss des Ausbildungsvertrages, ist nachträglich eine von beiden Vertragspartnern unterschriebene Vertragsänderung mit Hinweis auf das Auslandspraktikum bei der Handelskammer unter verzeichnis@hk24.de unverzüglich einzureichen.
Dauert der Auslandsaufenthalt länger als acht Wochen ist zudem ein Ausbildungsplan einzureichen (§ 76 Abs. 3 BBiG), aus dem konkrete Angaben über das Ausbildungspersonal, den Ausbildungsbetrieb und über die wesentlichen Ausbildungsinhalte in Anlehnung an dich sachlich-zeitliche Gliederung hervorgehen. Ist der Auslandsaufenthalt vor Ausbildungsbeginn bekannt, ist der Ausbildungsplan digital mit dem Ausbildungsvertrag einzureichen. Vereinbaren die Vertragsparteien das Auslandspraktikum nach Abschluss des Ausbildungsvertrages, so ist der Ausbildungsplan nachträglich an verzeichnis@hk24.de unverzüglich einzureichen
Sofern es sich bei dem Unternehmen, zu welchem der Azubi entsandt wird, nicht um ein mit dem Ausbildungsbetrieb identischen oder verbundenen Unternehmen handelt, ist zusätzlich für die Dauer des Aufenthaltes ein Ausbildungsvertrag zwischen dem aufnehmenden Betrieb, dem entsendenden Betrieb und dem Auszubildenden zu schließen und bei der Handelskammer einzureichen. Der Vertrag muss auch konkrete Inhalte zum Ausbildungsbetrieb, dem Ausbildungspersonal und den wesentlichen Inhalten in Anlehnung an die sachlich-zeitliche Gliederung enthalten. Damit wird der Ausbildungsplan nach § 76 Abs. 3 BBiG ersetzt. Eine Kopie des Vertrags ist bei der Handelskammer einzureichen. Ein Mustervertrag ist auf dieser Seite unter "Weitere Informationen" verfügbar. 
Eine Verrechnung der Dauer des Auslandsaufenthaltes mit Urlaubsansprüchen ist nicht zulässig, denn er ist ein Teil der Ausbildung. Sie wird weder unterbrochen noch im Anschluss verlängert.

Ausbildungsnachweis

Der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) muss auch im Ausland geführt werden.

Ausbildungsvergütung

Azubis bekommen während ihres Auslandsaufenthaltes weiterhin ihre Ausbildungsvergütung. Gegebenenfalls kann mit dem aufnehmenden Betrieb vereinbart werden, dass er einen Teil davon übernimmt.

Reisekosten

Die Kosten des Auslandsaufenthaltes (zum Beispiel Reise- und Unterbringungskosten) sind grundsätzlich vom Auszubildenden zu tragen. Der Ausbildungsbetrieb kann die Kosten ganz oder teilweise übernehmen, eine Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht. Es besteht die Möglichkeit, über verschiedene Förderprogramme Zuschüsse zu erhalten.

Finanzierung 

Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Erforschung unterstützt mit finanziellen Zuschüssen Auslandspraktika von Auszubildenden während ihrer Ausbildung. Dies kann direkt vom Ausbildungsbetrieb beantragt werden. 
Weitere Informationen finden Sie im Service Portal MeinAuslandspraktikum.de

Freistellung Berufsschule

Die Auszubildenden müssen sich für den Auslandsaufenthalt von ihrer Berufsschule freistellen lassen.

Auslandsprogramme

AusbildungWeltweit

Sie möchten während Ihrer Ausbildung Auslandsluft schnuppern und ein Praktikum im Ausland machen? Dann ist das Förderprogramm AusbildungWeltweit das richtige für Sie! 
Das Programm wurde im Jahr 2017 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ins Leben gerufen. Es ergänzt das europäische Programm Erasmus+, damit auch Lernaufenthalte außerhalb Europas finanziell unterstützt und so gefördert werden.
Mit dem Förderprogramm AusbildungWeltweit des BMBF erhalten Auszubildende, Ausbilderinnen und Ausbilder die Chance, in ausländischen Betrieben internationale Berufskompetenzen zu erwerben, neue Erfahrungen für die Ausbildung zu sammeln und sich persönlich weiterzuentwickeln. 
Weitere Informationen finden Sie im Service-Portal MeinAuslandspraktikum.de

Erasmus+

Erasmus+ ist das EU-Förderprogramm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport. Im Bereich der Berufsbildung unterstützt das Programm unter anderem Lernaufenthalte im europäischen Ausland für Auszubildende und andere Personen in Aus- und Weiterbildungsgängen sowie für das Berufsbildungspersonal.
Der Auslandsaufenthalt erfolgt im Rahmen der sogenannten Mobilitätsprojekte, die von Einrichtungen aus der beruflichen Bildung organisiert und durchgeführt werden. Ausbildungsbetriebe oder berufliche Schulen können für Auslandsaufenthalte von Auszubildenden oder Bildungspersonal Fördergelder beantragen. Die in Deutschland zuständige Stelle ist die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB).
Weitere Informationen finden Sie im Service-Portal MeinAuslandspraktikum.de

Ausbildung-Dual-International

Das Pilotprojekt des Schüleraustauschs zwischen den Beruflichen Schulen für Spedition und Logistik in Hamburg und Hong Kong zielt darauf ab, den Schülern eine einzigartige Gelegenheit zu bieten, internationale Erfahrungen zu sammeln und ihre Kompetenzen in der Speditions- und Logistikbranche zu erweitern. Der Austausch ermöglicht den Schülern, kulturelle Unterschiede zu erkunden, interkulturelle Kommunikation zu fördern und wertvolle Einblicke in die Arbeitswelt und Geschäftspraktiken in einem internationalen Umfeld zu gewinnen. 

Voraussetzungen

  • Dauer des Austauschs: Der Austausch darf maximal 6 Monate dauern. Der genaue Zeitraum wird in Absprache mit den Schulen und Ausbildungsbetrieben festgelegt, um sicherzustellen, dass der Austausch den Bedürfnissen und Anforderungen der Schülerinnen und Schülern entspricht.
  • Genehmigung und Organisation: Die Schulen in Hamburg und Hong Kong sind für die Genehmigung und Organisation des Austauschprogramms verantwortlich. Sie koordinieren die Auswahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schülern, den Zeitplan und die Details des Austauschs.
  • Lehrerbetreuung: Lehrer und Lehrerinnen aus den Beruflichen Schulen begleiten die Schülerinnen und Schüler während des Austauschs und sind für die pädagogische Betreuung verantwortlich. Sie stellen sicher, dass alle relevanten Lehrinhalte gemäß den Curricula beider Schulen vermittelt werden. 
  • Prüfungsleistungen: Die von den Schülern erbrachten Prüfungsleistungen werden von den Schulen gegenseitig anerkannt. Dies bedeutet, dass die erworbenen Leistungen während des Austauschs in das Notensystem der Heimschule integriert werden. 
  • Kommunikation und Feedback: Die Schulen in Hamburg und Hong Kong halten regelmäßige Kommunikationskanäle offen, um den Fortschritt des Austauschs zu überwachen und Feedback von den beteiligten Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern, sowie Ausbildungsbetrieben einzuholen. Eventuelle Anpassungen oder Verbesserungen können so zeitnah vorgenommen werden. 
Interessierte Ausbildungsbetriebe können sich an Ihren Ansprechpartner an der Berufsschule in Hamburg oder per E-Mail an berufsausbildung@hongkong.ahk.de an die Berufsschule in Hong Kong wenden.