Schiedsgericht als Alternative
Schiedsgericht der IHK Halle-Dessau
Schiedsgerichte sind eine gute Alternative zu den staatlichen Gerichten. Gerichtsstreite verlieren oft ihre zeitliche und finanzielle Kalkulierbarkeit, insbesondere, wenn sie durch mehrere Instanzen geführt werden.
Unternehmer beurteilen aber die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits nicht nur unter rechtlichen, sondern auch und gerade unter wirtschaftlichen Aspekten. Schiedsgerichtsverfahren kommen kaufmännischer Mentalität und unternehmerischen Interessen durch ihre speziellen Vorzüge entgegen. Die Verfahrensdauer spielt dabei zu Recht eine maßgebliche Rolle. Das Schiedsgericht kommt dem entgegen, weil es zügig zusammentritt und seine Entscheidung in nur einer Instanz trifft.
Hauptsächliches Ziel ist es, in jeder Lage des Verfahrens eine gütliche Streitbeilegung zu erreichen. Den Parteien soll eine gute Basis für eine weitere Zusammenarbeit geschaffen werden. Die Sachkunde der Schiedspersonen und die flexible Gestaltung des Verfahrensablaufs tragen dazu bei, zu einer raschen und damit auch kostengünstigeren Beendigung des Verfahrens zu finden. Denn ein sinnvoller Kompromiss bringt meist mehr ein, als ein hartnäckiges Pochen auf Rechtsstandpunkten.
Ein Schiedsgericht kann stets nur tätig werden, wenn die Parteien dies ausdrücklich schriftlich vereinbart haben und damit eindeutig den ordentlichen Gerichtsweg ausschließen. Der Abschluss einer Schiedsgerichtsvereinbarung sollte deshalb bereits zusammen mit dem eigentlichen Vertragsabschluss erfolgen. Das kann zwar auch später noch nachgeholt werden, ist aber bei einmal eingetretenem Streitfall oft schwierig. In Deutschland existiert eine ganze Reihe an Schiedsgerichten, die jeweils nach entsprechenden Schiedsgerichtsordnungen arbeiten. Es ist deshalb auch sinnvoll, das konkret gewollte Schiedsgericht beziehungsweise die anzuwendende Schiedsgerichtsordnung zu bestimmen.
Bei der IHK Halle-Dessau existiert ein eigenes Schiedsgericht. Hier finden Sie die Schiedsgerichtsordnung.
Die Besetzung des Schiedsgerichts erfolgt in aller Regel durch Fachleute oder Juristen. Sie sind unparteilich und unabhängig und auf Grund ihrer fundierten Sachkunde für die Herbeiführung einer Konfliktlösung besonders geeignet. Außerdem haben die Parteien eines schiedsgerichtlichen Verfahrens die weitestgehende Möglichkeit, ihre Richter nach fachlichen, juristischen und Vertrauensaspekten selbst auszuwählen - vor Amts-, Land- und anderen Gerichten undenkbar. Wichtig ist an dieser Stelle Folgendes: Ein Schiedsrichter ist kein Anwalt, der die Interessen seines Mandanten vertritt. Er muss und wird stets neutral entscheiden. Durch diese offene Gestaltung besteht vor Schiedsgerichten eine ganz andere Atmosphäre, die zu einer hohen Quote an einvernehmlichen Vergleichen führt. Dies alles ist für die Fortsetzung einer bewährten Geschäftsbeziehung auch nach dem Rechtsstreit oft von entscheidender Bedeutung.
Ein weiterer Vorteil des Schiedsgerichtsverfahrens ist, dass es nicht öffentlich ist. Die Parteien können den Streit ohne öffentliches Aufsehen beilegen.
Letztlich ist das Schiedsgerichtsverfahren als juristisches Instrument darauf ausgerichtet, eine gemeinsame Vereinbarung der Parteien zu erarbeiten. Kommt jedoch kein Konsens zustande, trifft das Schiedsgericht ein verbindliches Urteil. Dieses ist unanfechtbar, sofern nicht schwerwiegende Verfahrensfehler vorliegen. Ein für den Geschäftsbetrieb oft lähmender Gang durch die Instanzen ist so von vornherein ausgeschlossen. Dabei haben Urteile eines Schiedsgerichtes die gleiche Wirkung wie die der staatlichen Gerichte, sind also zum Beispiel ebenso vollstreckbar.
Ein Schiedsgerichtsverfahren ist kostenpflichtig. Es werden Gebühren für die Schiedsrichter (Vorsitzender und Beisitzer) und für die Administration des Verfahrens sowie Kosten zum Ersatz entstandener Aufwendungen fällig, die von den Parteien zu tragen sind.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt "Außergerichtliche Streitbeilegung" und im Merkblatt "Schiedsgericht der IHK Halle-Dessau".
Rechtsprechung kaufmännischer Schiedsgerichte
Die Handelskammer Hamburg sammelt seit 1975 Entscheidungen von Schiedsgerichten zu zahlreichen Aspekten des Handels- und Wirtschaftsrechts und staatlichen Gerichten zur Schiedsgerichtsbarkeit. Einzelne Entscheidungen können durch eine Suchmaske oder anhand einer systematischen Gliederung aufgefunden werden.