Schiedsgericht der IHK Halle-Dessau

Stand: Januar 2024

Vorwort

Bei der IHK Halle-Dessau wurde 1998 durch Beschluss der Vollversammlung ein Schiedsgericht errichtet und eine Schiedsgerichtsordnung verabschiedet. Deren aktuelle Fassung vom 24. Juni 2005 wird hiermit vorgelegt. Sie regelt die Zuständigkeit, die Zusammensetzung des Schiedsgerichtes der IHK Halle-Dessau, Verfahrensfragen sowie Kosten und Gebühren.
Schiedsgerichte sind private Gerichte, die vom Gesetzgeber durch entsprechende Regelungen in der ZPO ausdrücklich als Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit anerkannt sind.
Schiedsgerichte kommen dem Bedürfnis der Wirtschaft nach schnellen, praxisorientierten Konfliktentscheidungen entgegen. Unternehmer beurteilen die Erfolgsaussichten eines Prozesses nicht nur unter juristischen, sondern auch unter wirtschaftlichen Aspekten und kaufmännischen Überlegungen wie dem Bestand der Geschäftsbeziehung oder Imagewirkungen.
Die Vorzüge der Schiedsgerichtsbarkeit lassen sich wie folgt zusammenfassen:
  • Die Verfahrensdauer ist kurz, weil das Gericht zügig zusammentritt und die Entscheidung in nur einer Instanz trifft. Ein langer Weg durch mehrere Instanzen ist von vornherein ausgeschlossen.
  • Die Parteien können ihre "Richter" weitgehend selbst auswählen (beim Schiedsgericht bei der IHK Halle-Dessau existiert dafür eine Liste der Beisitzer)
  • Die Verfahrensgestaltung ist unbürokratisch, sehr flexibel und liegt weitgehend in den Händen der Schiedsrichter und der Parteien.
  • Schiedsgerichtsbarkeit ist vertraulich: Das Verfahren ist von Schiedsrichtern und Parteien streng vertraulich zu behandeln. Anders als beim öffentlichen Verfahren vor den ordentlichen Gerichten erfolgt das Schiedsgerichtsverfahren grundsätzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bleiben intern. Informationen, die sich negativ auf den Geschäftsverkehr des Unternehmens auswirken könnten, gelangen nicht an die Öffentlichkeit. Viele Unternehmen sehen dies als einen wesentlichen Vorteil.
  • Ziel ist das Zustandekommen einer gütlichen Einigung, denn im Geschäftsleben bringt ein sinnvoller Kompromiss oft mehr als das Pochen auf Rechtsstandpunkten. Den Parteien wird so eine gute Basis für die weitere Zusammenarbeit geschaffen. Geschäftsbeziehungen werden durch ein Schiedsgerichtsverfahren weniger belastet.
  • Andererseits entscheidet das Schiedsgericht, wenn keine Einigung möglich ist, auch verbindlich über den Streit. Diese Entscheidung ist wie die der ordentlichen Gerichte vollstreckbar.
  • Die Kosten sind in der Regel geringer als beim ordentlichen Rechtsweg, sofern dort mehrere Instanzen durchlaufen werden.
Voraussetzung für die Anrufung des Schiedsgerichts ist der Abschluss einer Schiedsgerichtsvereinbarung zwischen den Parteien. Die Vereinbarung bedarf für ihre Rechtswirksamkeit der Schriftform und muss den Weg zu staatlichen Gerichten ausdrücklich ausschließen.

Musterklausel und Anschriften

Möglich ist folgende Schiedsvereinbarung, die die Parteien bereits bei Vertragsabschluss aufnehmen oder später schließen können:
"Alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis (genaue Bezeichnung des Vertrages) oder über die Gültigkeit des Vertrages werden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges vom Schiedsgericht der IHK Halle-Dessau nach dessen Schiedsgerichtsordnung entschieden."
Schiedsverträge mit Verbrauchern müssen getrennt von dem eigentlichen Vertrag gesondert schriftlich abgeschlossen werden.
Als Geschäftsstelle des Schiedsgerichts wird die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau tätig.
Anträge auf schiedsgerichtliche Entscheidung oder auch Anfragen richten Sie deshalb bitte an
Schiedsgericht der IHK Halle-Dessau
c/o IHK Halle-Dessau
Geschäftsfeld Recht und Fair Play
Franckestraße 5
06110 Halle (Saale)
Tel. 0345 2126-305

Liste der Vorsitzenden und Beisitzer

Vorsitzender des Schiedsgerichtes

Michael Borgmann
Präsident des Landgerichtes a. D. Dessau-Roßlau

sein Stellvertreter

Oliver Kunze
Richter am Landgericht Dessau-Roßlau

Vorsitzender des Schiedsgerichtes

Wolfgang Ehm
Vizepräsident des Landgerichts Halle

seine Stellvertreterin

Helen Engelhard Präsidentin des Amtsgerichts Halle (Saale)

Beisitzer des Schiedsgerichtes

J. Christoph Berndt
Rechtsanwalt
Kanzlei Berndt
Frank Paul
Geschäftsführer
Modehaus Eule Textilwaren Handels GmbH
Heike Rasch
Rechtsanwältin
Rasch . Dr. Wilde . Fehse & Koll.
Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
Arne Steindorf
Rechtsanwalt
Hümmerich & Partner
Rechtsanwälte - Steuerberater mbB
Dietrich von Stein-Lausnitz
Rechtsanwalt
von Stein-Lausnitz & Kollegen
Rechtsanwälte und Steuerberater
Dr. Roland Tenner
Rechtsanwalt
KKP Köning & Partner
Rechtsanwälte Steuerberater
Uwe Thiemann
Halle (Saale)