Nr. 6247460
Unterstützung gefragt

Umfrage zur Grundsteuerbelastung

Als Interessenvertretung der gewerblichen Wirtschaft lehnt die SIHK eine Mehrbelastung der Unternehmen ab! Allerdings ist durch die geänderte Bemessungsgrundlage eine Aussage über den Effekt einer Hebesatzerhöhung auf die tatsächliche Steuerbelastung nicht pauschal möglich.
Um in den anstehenden Diskussionen mit Politik und Verwaltung der Kommunen möglichst mit konkreten Daten und Fakten argumentieren zu können, benötigen wir Ihre Unterstützung: Wenn Sie Eigentümer eines Geschäftsgrundstücks (Nutzung zu mehr als 80 Prozent für eigene oder fremde betriebliche Zwecke) oder eines Mischgrundstücks (mehr als 20 und bis 80 Prozent betriebliche Nutzung) sind, würden Sie uns mit der kurzen Beantwortung der unten stehenden Fragen sehr helfen.

Hintergrund:
Ab 2025 darf die Grundsteuer nicht mehr auf Basis der alten Einheitswerte erhoben werden. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen hat daher über ihre Finanzämter für rund 6,4 Millionen wirtschaftliche Einheiten nahezu alle Grundstücke neu bewertet und entsprechende Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide erlassen.
Damit sind die Grundlagen für die flächendeckende Neuveranlagung zum 1. Januar 2025 gelegt. Da bei Wohngrundstücken nicht nur wertmindernde Alterswertabschreibungen zum Tragen kamen, sondern auch werterhöhende Sachverhalte bei der Neubewertung eine große Rolle spielten (z.B. nach Kernsanierungen), hat sich die Bemessungsgrundlage zur Grundsteuer in Summe hier kaum oder deutlich weniger verändert als bei Nichtwohngrundstücken. Der NRW-Gesetzgeber hat den Kommunen nun die Möglichkeit eingeräumt, künftig differenzierte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke zu erheben. Geplant ist damit, eine Belastungsverschiebung zu ermöglichen, um das derzeitige, örtlich sehr unterschiedliche, Belastungsverhältnis zwischen den unterschiedlichen Grundstücksarten auch zukünftig sicherzustellen.
Mit unserem Vergleichsrechner (XLSX-Datei · 39 KB) haben Sie die Möglichkeit Ihre zukünftige Grundsteuer B-Belastung bei Anwendung der aufkommensneutralen Hebesätze zu errechnen und interkommunal zu vergleichen.