Fachkundeprüfungen im Verkehrsgewerbe
Angehende Güterkraftverkehrs-, Omnibus- oder Taxi-/Mietwagenunternehmer benötigen für die Aufnahme ihres Gewerbes u.a. eine Genehmigung des zuständigen Straßenverkehrsamtes, bzw des Regierungspräsidenten (Busunternehmer).
Eine der Voraussetzungen zur Erteilung der Genehmigung ist der Nachweis der fachlichen Eignung. Zur Erlangung der fachlichen Eignung führen alle Industrie- und Handelskammern bundeseinheitliche Fachkundeprüfungen durch. Hierbei handelt es sich um Prüfungen mit schriftlichem und mündlichem Teil, deren Inhalte durch die Berufszugangs-Verordnungen der jeweiligen Verkehre festgelegt sind. Die Prüfungen werden mehrmals jährlich angeboten.
Sie können unsere Merkblätter, die Informationen zum Genehmigungsverfahren, zur Prüfung und deren Inhalte, zur Literatur zur Prüfungsvorbereitung, zu den Lehrgangsveranstaltern und den Prüfungsvorbereitungen enthalten, auf dieser Seite downloaden.
Die Prüfungsgebühren betragen für den Güterkraft- und Omnibusverkehr jeweils 230 Euro für den Taxi/Mietwagenverkehr 160 EURO.
Der Start als Unternehmer im Verkehrsbereich muss nicht zwangsläufig mit einer Neugründung erfolgen. Genauso möglich ist es, einen bestehenden Betrieb zu übernehmen. Der Vorteil: sowohl die Hardware, also Fahrzeuge, Bürogebäude etc. sind vorhanden, als auch ein Kundenstamm ist gegeben.
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Güterverkehr
- Genehmigungspflicht ab 2,5 t (Nr. 5551940)
- Merkblatt Güterkraftverkehr (Nr. 3159786)
- Prüfungstermine Güterkraftverkehr und Omnibusverkehr sowie Taxi- und Mietwagenverkehr (Nr. 805070)
- Orientierungsrahmen zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr (Nr. 5380302)
- Prüfungsordnung für Fachkundeprüfungen für den Straßenpersonen- und Güterkraftverkehr (Nr. 4063250)
- Nachweis der Fachkunde durch leitende Tätigkeit (Nr. 805060)
- Nachweis der Fachkunde durch Ausbildung/Studium (Nr. 805068)
- Online-Anmeldung Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr (Link: https://eoa2.bildung1.gfi.ihk.de/kammer/hagen/anmeldung/gkv)
- Informationspflichten Güterkraftverkehr (Nr. 4183832)
Taxen- und Mietwagenverkehr
- Merkblatt Taxi-/Mietwagen (Nr. 3159782)
- Prüfungstermine Güterkraftverkehr und Omnibusverkehr sowie Taxi- und Mietwagenverkehr (Nr. 805070)
- Orientierungsrahmen für die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr (Nr. 5380408)
- Anlage 1: Nichtgenehmigungspflichtige Personenverkehre (Taxi/Mietwagen u. Omnibus) (Nr. 805064)
- Nachweis der Fachkunde durch leitende Tätigkeit (Nr. 805060)
- Online-Anmeldung Fachkunderüfung Taxen- und Mietwagenverkehr (Link: https://eoa2.bildung1.gfi.ihk.de/kammer/hagen/anmeldung/tax)
- Informationspflichten Taxi- und Mietwagenverkehr (Nr. 4183836)
Omnibusverkehr
- Merkblatt Omnibus (Nr. 3159780)
- Prüfungstermine Güterkraftverkehr und Omnibusverkehr sowie Taxi- und Mietwagenverkehr (Nr. 805070)
- Orientierungsrahmen für die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Straßenpersonenverkehr ohne Taxen- und Mietwagenverkehr (Nr. 5380406)
- Anlage 1: Nichtgenehmigungspflichtige Personenverkehre (Taxi/Mietwagen u. Omnibus) (Nr. 805064)
- Nachweis der Fachkunde durch leitende Tätigkeit (Nr. 805060)
- Nachweis der Fachkunde durch Ausbildung/Studium (Nr. 805068)
- Online-Anmeldung Fachkundeprüfung Omnibusverkehr (Link: https://eoa2.bildung1.gfi.ihk.de/kammer/hagen/anmeldung/bus)
- Informationspflichten Omnibusverkehr (Nr. 4183834)
Kontakt
Katharina Maßenberg