Nr. 7496

Fachkundeprüfungen im Verkehrsgewerbe

Angehende Güterkraftverkehrs-, Omnibus- oder Taxi-/Mietwagenunternehmer benötigen für die Aufnahme ihres Gewerbes u.a. eine Genehmigung des zuständigen Straßenverkehrsamtes, bzw des Regierungspräsidenten (Busunternehmer).
Eine der Voraussetzungen zur Erteilung der Genehmigung ist der Nachweis der fachlichen Eignung. Zur Erlangung der fachlichen Eignung führen alle Industrie- und Handelskammern bundeseinheitliche Fachkundeprüfungen durch. Hierbei handelt es sich um Prüfungen mit schriftlichem und mündlichem Teil, deren Inhalte durch die Berufszugangs-Verordnungen der jeweiligen Verkehre festgelegt sind. Die Prüfungen werden mehrmals jährlich angeboten.
Sie können unsere Merkblätter, die Informationen zum Genehmigungsverfahren, zur Prüfung und deren Inhalte, zur Literatur zur Prüfungsvorbereitung, zu den Lehrgangsveranstaltern und den Prüfungsvorbereitungen enthalten, auf dieser Seite downloaden.
Die Prüfungsgebühren betragen für den Güterkraft- und Omnibusverkehr jeweils 230 Euro für den Taxi/Mietwagenverkehr 160 EURO.
Der Start als Unternehmer im Verkehrsbereich muss nicht zwangsläufig mit einer Neugründung erfolgen. Genauso möglich ist es, einen bestehenden Betrieb zu übernehmen. Der Vorteil: sowohl die Hardware, also Fahrzeuge, Bürogebäude etc. sind vorhanden, als auch ein Kundenstamm ist gegeben.
Wenn Sie sich für die Übernahme eines Betriebes interessieren, könnte unsere Unternehmensnachfolgebörse "nexxt-change" ein heißer Tipp für Sie sein.