Fachkundeprüfungen
Nachweis der Fachkunde durch leitende Tätigkeit
Der Nachweis der Fachkunde für alle drei Verkehrsbereiche (Güterkraft, Omnibus, Taxi/Mietwagen) kann durch das Bestehen der entsprechenden Fachkundeprüfung, sowie durch verschiedene Ausbildungen bzw. Studiengänge (s. „Nachweis der Fachkunde durch Ausbildung/ Studium) erlangt werden. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber im §8 der jeweiligen Berufszugangsverordnung festgelegt, dass aufgrund leitender Tätigkeit die Fachkunde ebenfalls nachgewiesen werden kann.
Konkret bedeutet dies – je nach angestrebtem Verkehrsträger -, dass die fachliche Eignung durch eine mindestens zehnjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Güterkraftverkehr betreibt, bzw. durch eine zehnjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen , das Straßenpersonenverkehr betreibt, nachgewiesen werden muss. Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:
-
Die Tätigkeit muss den Zeitraum vom 4. Dezember 1999 bis einschließlich 3.Dezember 2009 lückenlos umfassen.
-
Die Tätigkeit muss in einem Güterkraftverkehrs- bzw. Personenverkehrsunternehmen in einem oder mehreren EU-Mitgliedsstaat ausgeübt worden sein.
-
Durch die Tätigkeit müssen die notwendigen Kenntnisse auf allen Sachgebieten der EU-Berufszugangsverordnung (Anhang 1 Teil 1 EG-VO 1071/2009) tatsächlich erlangt worden sein.
Für Unternehmen, die Transporte mit Fahrzeugen zwischen 2,5 t und 3,5 t (einschließlich Anhänger) im internationalen Verkehr durchführen, gilt eine Besitzstandsregelung. Wenn die für die Führung der Geschäfte zuständige Personen nachweist, dass sie zwischen dem
20. August 2010 und 20. August 2020
durchgängig das Unternehmen geleitet hat, kann dies als Nachweis der fachlichen Eignung anerkannt werden. Der Nachweis hierfür ist im Rahmen des Genehmigungverfahrens beim zuständigen Straßenverkehrsamt durch entsprechende Unterlagen zu führen
Für Anwärter auf die Fachkunde im Taxi/Mietwagenbereich reicht eine dreijährige leitende Tätigkeit aus.
Die IHKs führen mit den einzelnen Antragstellern generell ein umfassendes Beurteilungsgespräch um zu prüfen, ob die erforderlichen Kenntnisse tatsächlich erworben wurden.
Die IHKs führen mit den einzelnen Antragstellern generell ein umfassendes Beurteilungsgespräch um zu prüfen, ob die erforderlichen Kenntnisse tatsächlich erworben wurden.
Die Industrie- und Handelskammern sind Ihr Ansprechpartner, wenn es um den Nachweis der Fachkunde aufgrund leitender Tätigkeit geht. Den entsprechenden Antrag, sowie weitergehende Informationen können Sie bei der SIHK zu Hagen anfordern: