Fachkundeprüfungen

Nachweis der Fachkunde durch Ausbildung/Studium

Der Gesetzgeber eröffnet neben dem Erwerb der fachlichen Eignung durch Bestehen der Fachkundeprüfung oder aufgrund leitender Tätigkeit auch die Möglichkeit, aufgrund bestimmter, genau festgelegter Ausbildungen die Fachkunde nachzuweisen. Aktuell gibt es in Deutschland aber keinen Hochschul-, Fachhochschul- oder auch Berufsabschluss, der die in der Anlage 1 der Liste der in Artikel 8 genannten Sachgebiete vollständig abdeckt.
Es gilt jedoch Bestandschutz für alle bislang als gleichwertig anerkannten Abschlussprüfungen, sofern Sie vor dem 4. Dezember 2011 begonnen wurden.
Für angehende Unternehmer im Güterkraftverkehr, die eine der folgenden Ausbildungen bzw. Studiengänge erfolgreich abgeschlossen haben sind dies folgende Ausbildungen/ Studiengänge:
  • Speditionskaufmann / Speditionskauffrau
  • Kaufmann / Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Güterverkehr
  • Verkehrsfachwirt / Verkehrsfachwirtin
  • Diplom-Betriebswirt / Diplom-Betriebswirtin im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition der Berufsakademien Lörrach und Mannheim
  • Diplom-Betriebswirt / Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr der Fachhochschule Heilbronn
  • Bachelor of Arts, Studiengang Betriebswirtschaftslehre/Spedition, Transport und Logistik der Berufsakademien Lörrach und Mannheim
  • Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Verkehrslogistik der Hochschule Heilbronn
Auch für angehende Unternehmer im Omnibusverkehr, die eine der folgenden Ausbildungen bzw. Studiengänge erfolgreich vor dem 4. Dezember 2011 begonnen haben, gilt Bestandschutz:
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung zum "Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt Personenverkehr",
  • eine Fortbildung zum Verkehrsfachwirt ,
  • eine Abschlussprüfung als Betriebswirt (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen,
  • eine Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Fachbereich Wirtschaft | Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn,
  • Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler an der Technischen Universität Dresden,
  • Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Personenverkehr der Hochschule Heilbronn.
Es ist jedoch erforderlich, sich auf Grundlage der als gleichwertig anerkannten Abschlussprüfung eine Fachkundebescheinigung von der IHK ausstellen zu lassen. Die Gebühr beträgt € 30,00.
Auch für angehende Unternehmer im Taxi/ Mietwgaenverkehr, die eine der folgenden Ausbildungen bzw. Studiengänge erfolgreich abgeschlossen haben, werden die Aus/ Weiterbildungen als Nachweis der fachlichen Eignung anerkannt:
  • Personen, die nachweisen, dass sie eine abgeschlossene Berufsausbildung zum "Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr",
  • Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt,
  • Abschlussprüfung als Betriebswirt/in (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen,
  • Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Fachbereich Wirtschaft | Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn,
  • Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler an der Technischen Universität Dresden.
  • Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Personenverkehr der Hochschule Heilbronn.