Berufszugang

Versicherungsvermittler: Anpassung der Mindestversicherungssummen

Die Delegierte Verordnung (EU) 2024/896 ist am 20.3.2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Die Mindestversicherungssummen für Versicherungsvermittler werden damit
- auf 1.564.610 Euro für jeden einzelnen Schadenfall und
- auf 2.315.610 Euro für alle Schadensfälle eines Jahres
erhöht. Die Verordnung trat am 17. April 2024 in Kraft und ist ab dem 9. Oktober 2024 anzuwenden.
Die Versicherungssummen in der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für Versicherungsvermittler müssen entsprechend angepasst werden.
Für den einzelnen Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater ergibt sich aus der Anpassung jedoch kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft wird den zuständigen IHKs sogenannte Globalerklärungen der Versicherungsunternehmen zukommen lassen.
10.09.2024