EU-Verordnung

Informationen zum Digital Operational Resilience Act (DORA)

Im Januar 2023 ist die Verordnung über die digitale operationelle Resilienz im Finanzsektor (EU) 2022/2554 (DORA) in Kraft getreten. In den DORA-Anwendungsbereich fallen neben Börsen und Versicherungen auch Versicherungsvermittler – allerdings mit Ausnahmen. Versicherungsvermittler, Rückversicherungsvermittler und Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit, bei denen es sich um Kleinstunternehmen oder kleine oder mittlere Unternehmen handelt, fallen nicht unter die Vorschrift.
Unter www.bafin.de/dora finden Sie ab sofort Informationen rund um dieses Thema. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird die neue Plattform laufend aktualisieren.
Der Digital Operational Resilience Act (DORA) soll dazu beitragen, den europäischen Finanzmarkt gegenüber Cyberrisiken und Vorfällen der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) zu stärken.
14.06.2024