Recht und Berufszugang

Gruppenversicherungen: Was Unternehmen wissen sollten

Der Abschluss von Gruppenversicherungsverträgen ist ein etwa bei Unternehmen und Vereinen beliebtes Instrument, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beziehungsweise Mitgliedern einen unkomplizierten Versicherungsschutz zu ermöglichen.
Dabei unterscheidet sich ein "echter Gruppenversicherungsvertrag" von ähnlichen Vertragskonstellationen, beispielsweise Kooperations- oder Rahmenverträgen, die meist zu besseren Konditionen abgeschlossen werden.

Versicherungsvermittler-Status birgt viele Pflichten

Der Fallstrick: Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 29. September 2022 ist es nicht nur denkbar, dass der Anbietende eines Gruppenversicherungsvertrages als Versicherungsvermittler beziehungsweise Versicherungsvermittlerin tätig wird, sondern sogar der oder die Versicherte. Eine zentrale Voraussetzung ist dabei, dass er oder sie eine Vergütung erhält beziehungsweise ein eigenes wirtschaftliches Interesse verfolgt.
Die Konsequenzen sind weitreichend: Versicherungsvermittler beziehungsweise Versicherungsvermittlerinnen benötigen eine Erlaubnis der Industrie- und Handelskammer (IHK), müssen sich im Versicherungsvermittlerregister unter www.vermittlerregister.info registrieren und unterliegen bestimmten Weiterbildungs-, Aufklärungs- sowie sonstigen Berufspflichten.

Aufsichtsmitteilung hilft bei der Abgrenzung

Vor diesem Hintergrund hat die Deutsche Industrie- und Handelskammer gemeinsam mit den Industrie- und Handelskammern (IHKs) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen Leitfaden zu den Auswirkungen des EuGH-Urteils auf den Vermittlerstatus bei Gruppenversicherungen erarbeitet.
Die Veröffentlichung hilft bei der Abgrenzung von echten Gruppenversicherungs- und ähnlichen Verträgen und bietet anhand zahlreicher konkreter Beispiele praxisnahe Hinweise für die Gestaltung. Der IHK-BaFin-Leitfaden steht rechts zum kostenlosen Download bereit.
04.07.2023