Innovation und Umwelt

In fünf Schritten zum EMAS-Betrieb

EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) bezweckt, Organisationen durch die Schaffung von Anreizen zu einem Umweltmanagementsystem (UMS) zu führen.
Das UMS gewährleistet, dass Umweltaspekte bei allen Tätigkeiten der Organisation berücksichtigt und hierdurch Ressourcenverbrauch und Umweltbelastungen kontinuierlich verringert werden. Dies hat zudem in der Regel langfristig die Senkung von Betriebskosten zur Folge. Geprüfte Unternehmen dürfen mit dem europäischen EMAS-Logo werben, das der Öffentlichkeit die umweltfreundliche Ausrichtung des Unternehmens signalisiert.
  1. Umweltprüfung
    Zunächst werden sämtliche Umweltauswirkungen der Tätigkeit des Unternehmens erfasst. Relevant sind in diesem Zusammenhang Produktionsverfahren, Produkte und Dienstleistungen, Bewertungsmethoden, die Konformität mit den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen sowie bestehende Umweltmanagementpraktiken und -verfahren im Betrieb.
  2. Umweltmanagementsystem
    Aufgrund dieser ersten Umweltprüfung wird dann ein Umweltmanagementsystem eingeführt. Inhaltlich basiert dieses auf einer von der Unternehmensleitung zu formulierenden Umweltpolitik. Wichtigste Inhalte des Managementsystems: Es sind die Zuständigkeiten für umweltrelevante Fragen und Vorgänge zu klären, konkrete Ziele zur Verbesserung der Umweltperformance festzulegen, Mittel zur Verfolgung dieser Ziele bereitzustellen, die darauf hinführenden Vorgehensweisen abzustimmen, Schulungsbedarf für die Mitarbeiter zu klären sowie Überwachungs- und Kommunikationssysteme zu implementieren.
  3. Umweltbetriebsprüfung
    In diesem Schritt wird das Funktionieren des UMS überprüft. Wesentliche Prüfungsfelder sind die Umsetzung der zu Beginn formulierten Umweltpolitik sowie von konkreten Umweltzielen und dem maßnahmenorientierten Umweltprogramm. Ferner wird die Einhaltung umweltrechtlicher Vorschriften geprüft. Die Umweltbetriebsprüfung ist regelmäßig, spätestens alle drei Jahre, zu wiederholen. Diese Pflicht zur Revalidierung ist eine besondere Anforderung des EMAS-Systems.
  4. Umwelterklärung
    Hierin liegt eine weitere Besonderheit von EMAS gegenüber anderen UMS: In der Umwelterklärung informiert das Unternehmen die Öffentlichkeit über Umweltpolitik, Umweltmanagementsystem, wesentliche Umweltauswirkungen, Umweltziele und das aus alledem resultierende Umweltprogramm, das festlegt, wie die selbst gesetzten Ziele durch konkrete Maßnahmen erreicht werden können. Die Umwelterklärung wird vom Unternehmen auf Anfrage (in der Regel unentgeltlich) herausgegeben. Viele Umwelterklärungen sind auch im Internet verfügbar. Die Umwelterklärung kann genutzt werden, um über die Positionierung als umweltfreundliches Unternehmen eine positive Außendarstellung zu erreichen. Die Umwelterklärung ist von einem staatlich anerkannten Umweltgutachter zu prüfen und für gültig zu erklären.
  5. EMAS-Register
    Das Unternehmen wird schließlich in das EMAS-Register eingetragen. EMAS-Register | Willkommen beim deutschen EMAS-Register!