Innovation und Umwelt
Das EMAS-Zeichen dürfen nur solche Organisationen nutzen, die nach der EG-Öko-Audit-Verordnung (EMAS) von einem zugelassenen Umweltgutachter geprüft wurden und eine laufende Eintragung im EMAS-Register besitzen. Das EMAS-Zeichen ist das Warenzeichen der EMAS-Verordnung. Es ist keine Umwelt-Kennzeichnung für Produkte und Dienstleistungen.
Das EMAS-Zeichen
Das EMAS-Zeichen hat eine dreifache Funktion:
- Hinweis auf die Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit von Informationen, die eine Organisation im Hinblick auf ihr Umweltleistung zur Verfügung stellt,
- Hinweis auf die Selbstverpflichtung der Organisation, ihre Umweltleistung zu verbessern und ihre Umweltaspekte solide zu managen,
- Bekanntmachung des Systems in der Öffentlichkeit, bei interessierten Kreisen und bei Organisationen, die ihre Umweltleistung verbessern wollen.
- Was ist EMAS? (Nr. 815946)
- In fünf Schritten zum EMAS-Betrieb (Nr. 815940)
- Leitfäden des Umweltgutachterausschusses (Nr. 815938)
- EU veröffentlicht EMAS-Handbuch (Nr. 815936)
- Das EMAS-Zeichen (Nr. 815948)
- Das EMAS-Register (Nr. 815944)