Prüferportal der SIHK

Online-Tools
Web-Fachverfahren Prüfer (WFV-P): Prüfungstermine und Prüferentschädigung |
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Login WFV-P |
Video-Anleitung, Hinweise (z.B. zum Tagegeld) und Besonderheiten für einzelne Berufe finden Sie hier. |
Digitaler Projektantrag (DiPa): Projektanträge, Reporte, Dokumentationen, praktische Prüfungen |
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Login DiPa |
DiPa löst das bisherige APrOS ab. In DiPa finden Sie Anträge für Projekte sowie Reporte und Dokumentationen. Der Zugang erfolgt entweder über über WFV-P oder direkt über den oben stehenden Link. |
IHK PrüferApp: Prüfungsergebnisse erfassen, praktische Prüfungen bewerten |
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www.ihkprueferapp.de |
Die SIHK die IHK PrüferApp für die Erfassung der Ergebnisse von schriftlichen und praktischen Prüfungsleistungen mit einzelnen Prüfungsausschüssen. Teilnehmende Ausschüsse erhalten erhalten vor der Prüfung alle notwendigen Informationen per Mail. |
Stellungnahme PAL-Prüfungen |
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Damit die Stellungnahmen der Prüfungsausschüsse von der Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (PAL) schneller beantwortet werden können, wurde ein Prüfer-Portal geschaffen. Prüferinnen und Prüfer haben dort die Möglichkeit, direkt ihre Stellungnahmen einzugeben. |
Login |
Prüferschulungen
Schulungstermine | Thema | Format | Ansprechpartner SIHK |
19.02.2025 | Schulung für neue gewerbliche Prüfer | Online | (heiko.bender@hagen.ihk.de) |
26.02.2025 | Online-Tool Digitale Projektanträge ‚DIPA‘ | Online + Präsenz | (heiko.bender@hagen.ihk.de) |
11.03.2025 | Infos folgen… | ||
30.09.2025 | Infos folgen… |
Rechtliche Grundlagen
Berufsbildungsgesetz (BBiG) |
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Das BBiG bildet die rechtliche Basis der “Dualen Berufsaubildung”. Es enthält Vorgaben für die Durchführung der Ausbildung und Prüfungen. |
Link |
Prüfungsordnung der SIHK |
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Die Prüfungsordnung greift die Vorgaben des BBiG für Prüfungen auf und führt sie weiter aus. |
Link |
Ausbildungsordnungen |
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Ausbildungsordnungen sind die rechtlichen Grundlagen der einzelnen Berufe. Von besonderem Interesse im Prüfungswesen sind die Vorgaben zur Struktur und Inhalt der Prüfungen, die Regeln zum Bestehen der Prüfung sowie Vorgaben für mündliche Ergänzungsprüfungen. |
Link |
Prüfungstermine
Prüfungsvorgaben und Informationen für einzelne Berufe
- Prüfungsvorgaben und Informationen zu Prüfungen in einzelnen Berufe finden Sie hier.
- Weitere Informationen finden Sie bei den jeweiligen Aufgabenerstellungseinrichtungen:
Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen (AKA)
Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (PAL)
Zentral-Fachausschuss Berufsbildung Druck und Medien (ZFA)
ZPA Nord-West (ZPA)
Prüferentschädigung
Zeit- und Aufwandsentschädigung |
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Die SIHK zu Hagen gewährt den ehrenamtlich tätigen Prüfern/-innen und Prüfungsaufsichten eine Entschädigung für Zeitversäumnis, Fahrkosten bzw. Wegegeld und Aufwand in sinngemäßer Anwendung der §§ 5 Abs. 1 und 2 Nr.2, 6 und 16 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) in der jeweils geltenden Fassung. Die Entschädigung wird nur auf Antrag gewährt. |
1. Zeitversäumnis
Die Anwesenheitszeiten bei der Prüfung oder in Besprechungen und die Zeit für die Hin- und Rückfahrt werden mit 7,00 Euro je Stunde entschädigt. Im Höchstfall werden pro Tag 10 Stunden vergütet. Die letzte angefangene Stunde wird voll gerechnet.
Entschädigung wird auch gewährt für:
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2. Fahrtkosten
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3. Aufwandsentschädigung Prüferinnen und Prüfer erhalten für die Zeit der Abwesenheit vom Wohnort/Arbeitsort aus Anlass der ehrenamtlichen Tätigkeit zusätzlich eine Aufwandsentschädigung (Tagegeld) von 14,00 € bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden. |
4. Bare Auslagen
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Entschädigung für Korrekturen schriftlicher Prüfungsbereiche | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Jede/-r Prüfer/-in erhält, in Anlehnung an die Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung (BMVergV), für die Korrektur eines vollständigen Prüfungsbereichs (vollständig = eigenständige Korrektur aller Prüfungsaufgaben innerhalb eines Prüfungsbereichs) eine Entschädigung. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Übersicht der Honorarsätze
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Versteuerung Die Tätigkeit als ehrenamtliche/-r Prüfer/-in wird von der IHK mit einer Entschädigung vergütet. Die Steuerfreiheit der Prüferentschädigung richtet sich nach § 3 Nr. 26 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Der jährliche Freibetrag beträgt z.Zt. 3.000 Euro. Etwaige steuerpflichtige Teile der Entschädigung sind vom Empfänger im Rahmen der Einkommensteuererklärung bzw. des Lohnsteuerjahresausgleichs zu deklarieren. Daher empfehlen wir Ihnen, die von uns erhaltene Prüferentschädigung in Ihrer Steuererklärung anzugeben. |
Verschwiegenheit
In meiner Person liegen keine Gründe vor, die der Eignung als Prüfer im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (insbesondere berufs- und prüfungspädagogischer Kenntnisse) entgegenstehen.
Hiermit verpflichte ich mich, im Rahmen meiner ehrenamtlichen Tätigkeit als Prüfer für die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen über sämtliche Prüfungsvorgänge - d.h. insbesondere Prüfungsaufgaben, Lösungshinweise, Leistungen von Prüfungsteilnehmern, Bewertungen, Prüfungsergebnisse – Stillschweigen zu bewahren.
§ 6 Verschwiegenheit
Unbeschadet bestehender Informationspflichten, insbesondere gegenüber dem Berufsbildungsausschuss, haben die Mitglieder des Prüfungsausschusses und sonstige mit der Prüfung befassten Personen über alle Prüfungsvorgänge Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu wahren.
Datenschutz
- private Kontaktdaten: Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer/-n, E-Mail-Adresse/-n
- dienstliche Kontaktdaten: Firmenname, Firmenanschrift, Telefonnummer/-n, E-Mail-Adresse/-n