Prüferportal der SIHK
Liebe Prüferinnen und Prüfer,
hier finden Sie alle benötigten Informationen für Ihre Prüfertätigkeit.
Sollten Sie noch kein Prüfer sein, sich aber für die Tätigkeit als ehrenamtliche/-r Prüfer/-in interessieren, finden Sie hier weitergehende Informationen.
Online-Tools
Web-Fachverfahren Prüfer (WFV-P): Prüfungstermine und Prüferentschädigung |
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Login WFV-P |
Video-Anleitung, Hinweise (z.B. zum Tagegeld) und Besonderheiten für einzelne Berufe finden Sie hier.
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Digitaler Projektantrag (DiPa): Projektanträge, Reporte, Dokumentationen, praktische Prüfungen
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Login DiPa |
DiPa löst das bisherige APrOS ab. In DiPa finden Sie Anträge für Projekte sowie Reporte und Dokumentationen. Der Zugang erfolgt entweder über über WFV-P oder direkt über den oben stehenden Link.
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IHK PrüferApp: Prüfungsergebnisse erfassen, praktische Prüfungen bewerten |
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www.ihkprueferapp.de |
Die SIHK die IHK PrüferApp für die Erfassung der Ergebnisse von schriftlichen und praktischen Prüfungsleistungen mit einzelnen Prüfungsausschüssen. Teilnehmende Ausschüsse erhalten erhalten vor der Prüfung alle notwendigen Informationen per Mail.
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Stellungnahme PAL-Prüfungen |
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Damit die Stellungnahmen der Prüfungsausschüsse von der Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (PAL) schneller beantwortet werden können, wurde ein Prüfer-Portal geschaffen. Prüferinnen und Prüfer haben dort die Möglichkeit, direkt ihre Stellungnahmen einzugeben.
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Login |
Rechtliche Grundlagen
Berufsbildungsgesetz (BBiG) |
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Das BBiG bildet die rechtliche Basis der “Dualen Berufsaubildung”. Es enthält Vorgaben für die Durchführung der Ausbildung und Prüfungen.
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Link |
Prüfungsordnung der SIHK |
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Die Prüfungsordnung greift die Vorgaben des BBiG für Prüfungen auf und führt sie weiter aus.
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Link |
Ausbildungsordnungen |
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Ausbildungsordnungen sind die rechtlichen Grundlagen der einzelnen Berufe. Von besonderem Interesse im Prüfungswesen sind die Vorgaben zur Struktur und Inhalt der Prüfungen, die Regeln zum Bestehen der Prüfung sowie Vorgaben für mündliche Ergänzungsprüfungen.
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Link |
Prüfungstermine
Die bundeseinheitlichen Prüfungstermine sowie Grobtermine für weitere Prüfungen finden Sie hier.
Prüfungsvorgaben und Informationen für einzelne Berufe
- Prüfungsvorgaben und Informationen zu Prüfungen in einzelnen Berufe finden Sie hier.
- Weitere Informationen finden Sie bei den jeweiligen Aufgabenerstellungseinrichtungen:
Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen (AKA)
Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (PAL)
Zentral-Fachausschuss Berufsbildung Druck und Medien (ZFA)
ZPA Nord-West (ZPA)
Prüferentschädigung
Das Antragsverfahren wird momentan sukzessive von Papier-Anträgen (Anträge erhalten Prüferinnen und Prüfer mit der Prüfereinladung) auf ein Online-Verfahren umgestellt.
Zeit- und Aufwandsentschädigung
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Die SIHK zu Hagen gewährt den ehrenamtlich tätigen Prüfern/-innen und Prüfungsaufsichten eine Entschädigung für Zeitversäumnis, Fahrkosten bzw. Wegegeld und Aufwand in sinngemäßer Anwendung der §§ 5 Abs. 1 und 2 Nr.2, 6 und 16 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) in der jeweils geltenden Fassung. Die Entschädigung wird nur auf Antrag gewährt.
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1. Zeitversäumnis
Die Anwesenheitszeiten bei der Prüfung oder in Besprechungen und die Zeit für die Hin- und Rückfahrt werden mit 7,00 Euro je Stunde entschädigt. Im Höchstfall werden pro Tag 10 Stunden vergütet. Die letzte angefangene Stunde wird voll gerechnet.
Entschädigung wird auch gewährt für:
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2. Fahrtkosten
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3. Aufwandsentschädigung Prüferinnen und Prüfer erhalten für die Zeit der Abwesenheit vom Wohnort/Arbeitsort aus Anlass der ehrenamtlichen Tätigkeit zusätzlich eine Aufwandsentschädigung (Tagegeld) von 14,00 € bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden. |
4. Bare Auslagen
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Entschädigung für Korrekturen schriftlicher Prüfungsbereiche | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Jede/-r Prüfer/-in erhält, in Anlehnung an die Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung (BMVergV), für die Korrektur eines vollständigen Prüfungsbereichs (vollständig = eigenständige Korrektur aller Prüfungsaufgaben innerhalb eines Prüfungsbereichs) eine Entschädigung.
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Übersicht der Honorarsätze
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Versteuerung Die Tätigkeit als ehrenamtliche/-r Prüfer/-in wird von der IHK mit einer Entschädigung vergütet. Die Steuerfreiheit der Prüferentschädigung richtet sich nach § 3 Nr. 26 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Der jährliche Freibetrag beträgt z.Zt. 3.000 Euro. Etwaige steuerpflichtige Teile der Entschädigung sind vom Empfänger im Rahmen der Einkommensteuererklärung bzw. des Lohnsteuerjahresausgleichs zu deklarieren. Daher empfehlen wir Ihnen, die von uns erhaltene Prüferentschädigung in Ihrer Steuererklärung anzugeben. |
Verschwiegenheit
Auf der Prüferkarte bzw. der Einverständniserklärung zur weiteren Mitarbeit im Prüfungsausschuss haben Sie folgende Verpflichtungserklärung abgegeben:
Persönliche Eignung
In meiner Person liegen keine Gründe vor, die der Eignung als Prüfer im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (insbesondere berufs- und prüfungspädagogischer Kenntnisse) entgegenstehen.
In meiner Person liegen keine Gründe vor, die der Eignung als Prüfer im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (insbesondere berufs- und prüfungspädagogischer Kenntnisse) entgegenstehen.
Verschwiegenheitspflicht
Hiermit verpflichte ich mich, im Rahmen meiner ehrenamtlichen Tätigkeit als Prüfer für die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen über sämtliche Prüfungsvorgänge - d.h. insbesondere Prüfungsaufgaben, Lösungshinweise, Leistungen von Prüfungsteilnehmern, Bewertungen, Prüfungsergebnisse – Stillschweigen zu bewahren.
Hiermit verpflichte ich mich, im Rahmen meiner ehrenamtlichen Tätigkeit als Prüfer für die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen über sämtliche Prüfungsvorgänge - d.h. insbesondere Prüfungsaufgaben, Lösungshinweise, Leistungen von Prüfungsteilnehmern, Bewertungen, Prüfungsergebnisse – Stillschweigen zu bewahren.
Es ist mir nicht gestattet, Prüfungsvorgänge an Dritte weiterzugeben oder Dritten in anderer Form zugänglich zu machen oder zu verbreiten. Ich verpflichte mich, Prüfungsvorgänge mittels sicherer Aufbewahrung bzw. bei elektronischer Bearbeitung mittels geeigneter Sicherungsmechanismen vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Sollten Prüfungsvorgänge gleichwohl Dritten zur Kenntnis gelangen, werde ich die IHK hierüber unverzüglich informieren.
Nachstehender § 6 der IHK-Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen sowie der IHK-Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen ist mir bekannt und wird von mir umfassend beachtet:
§ 6 Verschwiegenheit
Unbeschadet bestehender Informationspflichten, insbesondere gegenüber dem Berufsbildungsausschuss, haben die Mitglieder des Prüfungsausschusses und sonstige mit der Prüfung befassten Personen über alle Prüfungsvorgänge Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu wahren.
Es ist mir entsprechend nicht gestattet, mir überlassene oder in sonstiger Weise bekannt gewordene personenbezogene Daten von Prüfungsteilnehmern zu einem anderen Zweck zu verarbeiten, als dies für meine Tätigkeit als ehrenamtlicher Prüfer erforderlich ist. Ich verpflichte mich, auch personenbezogene Daten von Prüfungsteilnehmern mittels sicherer Aufbewahrung bzw. bei elektronischer Bearbeitung mittels geeigneter Sicherungsmechanismen vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Sollten solche Daten gleichwohl Dritten zur Kenntnis gelangen, werde ich die IHK hierüber unverzüglich informieren.
Nach Abschluss der Bearbeitung der Prüfungsvorgänge bzw. der Widerspruchsfrist habe ich diese ohne Ausnahme vollständig an die IHK zurückzugeben, selbstgefertigte Notizen sind zu vernichten bzw. zu löschen. Eine Aufbewahrung über diesen Zeitpunkt hinaus schließe ich aus.
Mir ist bewusst, dass meine Verpflichtung zur Verschwiegenheit wie auch meine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit/des Datengeheimnisses auch nach Beendigung meiner Prüfertätigkeit fortbestehen.
Mir ist außerdem bekannt, dass eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht, ein Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen und jede sonstige rechtswidrige Ausnutzung meiner Position als Prüfungsausschussmitglied nicht nur zum Ausschluss von der Mitwirkung in Prüfungsausschüssen führt, sondern auch weitere rechtliche Konsequenzen haben kann. In Betracht kommen vor allem zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung, namentlich bei vorsätzlicher Zuwiderhandlung aber auch eine strafrechtliche Ahndung.
Datenschutz
Auf der Prüferkarte bzw. der Einverständniserklärung zur weiteren Mitarbeit im Prüfungsausschuss haben Sie folgende Datenschutzfreigabe erteilt und folgende Informationen von uns zum Thema Datenschutz erhalten:
Ich bin damit einverstanden, dass die SIHK folgende personenbezogene Daten an andere Prüfer, die für den/die gleiche/-n Prüfungsausschuss/Prüfungsausschüsse berufen sind wie ich, weitergibt:
- private Kontaktdaten: Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer/-n, E-Mail-Adresse/-n
- dienstliche Kontaktdaten: Firmenname, Firmenanschrift, Telefonnummer/-n, E-Mail-Adresse/-n
Ich bin damit einverstanden, dass mir die SIHK Informationen zu Prüfungen, Terminen und Berufen, die meine/-n Prüfungsausschuss/Prüfungsausschüsse betreffen, per E-Mail übermittelt.
Mir ist bekannt, dass ich dieses Einverständnis jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann.
Eine über diesen Zweck hinausgehende Datenverarbeitung durch die IHK findet nur statt, soweit diese aufgrund gesetzlicher Regelungen vorgeschrieben oder zur Durchführung der Prüfung aus organisatorischen Gründen erforderlich ist.
Meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner Daten ist zeitlich auf die Dauer meiner Tätigkeit als Prüfer/-in beschränkt.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten: www.sihk.de/datenschutzerklaerung
25.09.2024