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Wir setzen ein Zeichen für Weltoffenheit: 27-%-Logo zeigt hohen Anteil von Erwerbstätigen mit Migrationshintergrund. Lesen Sie mehr dazu!
wir freuen uns das neue Web-Fachverfahren (WFV-Prüfer) nach ausgiebigen Tests einer breiteren Nutzergruppe zur Verfügung stellen zu können:
Das System wird ab dem 15. Dezember 2020 von allen Prüfungsausschüssen der beruflichen Erstausbildung genutzt. Die Prüfungsausschüsse der höheren Berufsbildung werden folgen.
Ihre Prüfungssachbearbeiter
Was ist das WFV-Prüfer?
Das WFV-Prüfer befindet sich nach wie vor in einer stetigen Weiterentwicklung. Aktuell können Sie im WFV:
Ihre Prüferentschädigung beantragen
Belege (z.B. Parkkosten) hochladen
einen Kontoauszug über die gezahlten Entschädigungen erzeugen
Anzeige der für Sie geplanten Prüfungstermine
Folgende Funktionen werden momentan für den Echteinsatz vorbereitet:
Mitwirkungsabfrage ("Prüfer-Doodle”)
Ändern der Bankverbindung
Geplante Funktionen:
Erzeugen einer Prüfereinladung zur Vorlage beim Arbeitgeber
Als Prüferin und Prüfer bei der SIHK erhalten Sie gem. Einkommenssteuergesetz unter bestimmten Voraussetzung ein Tagegeld.
Prüferinnen und Prüfer erhalten für die Zeit der Abwesenheit vom Wohnort/Arbeitsort aus Anlass der ehrenamtlichen Tätigkeit zusätzlich eine Aufwandsentschädigung (Tagegeld) von 14,00 € bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden.
Momentan kann das WFV-Prüfer noch nicht automatisch ermitteln, ob Sie ein Tagegeld für einen Prüfungstag erhalten. Daher werden Sie beim Beantragen einer Prüferentschädigung zum Wohn-, Arbeits- und Prüfort befragt.
Ausschnitt aus dem Entschädigungsantrag
Wann kann diese Abfrage bestätigt werden?
Das Tagegeld kann beantragt werden, sobald der Prüfort vom Arbeits- UND Wohnort abweicht. Relevant sind hierfür die Gemeinde- bzw. Stadtgrenzen.
Die vier möglichen Varianten zum Tagegeld
Einzelheiten zur Höhe der Prüferentschädigung, zum Tagegeld und deren gesetzlichen Grundlagen finden Sie hier.
Prüfungstermine manuell anlegen
Im WFV-Prüfer finden Sie alle zentral von der SIHK für Sie geplanten Termine bereits vorbereitet. Möchten Sie einen eigenen Termin anlegen ist dies aber auch möglich.
Dies kann z.B. in den folgenden Fällen notwendig sein:
Bearbeitung von Projektanträgen am Wochenende
Termine für eine Widerspruchsbearbeitung
kurzfristige Telefonkonferenzen des Prüfungsausschusses
Sortieren der Prüfungsformulare im Büro vor der Prüfung
…
Die Anlage eines neuen Termins erfolgt im WFV-Prüfer über die “+”-Schaltfläche
Unterhalb der Liste Ihrer Termine finden Sie die “+”-Schaltfläche
Entschädigung für Ausdrucke von Reporten und Dokumentationen
In einzelnen Berufen werden vor der Prüfung vom Prüfer Dokumente wie z.B. Reporte und Dokumentationen aus APrOS heruntergeladen und ausgeduckt. Hierfür gewährt die SIHK eine Entschädigung von 7,00 EUR pro Dokumentation bzw. eine Pauschale für Reporte (einmalig pro Prüfung) von ebenfalls 7,00 EUR. Dies kann über den Punkt “ Prüfertätigkeiten" im jeweiligen Prüfungstermin beantragt werden.
Auszug aus dem Punkt “Prüfertätigkeit” im Entschädigungsantrag
Entschädigung für die Bewertung von Dokumentationen
In wenigen Berufen werden Dokumentationen nicht nur als Basis für Fachgespräche genommen, sondern auch explizit bewertet. In diesen Berufen steht den Prüferinnen und Prüfern eine entsprechende Entschädigung zu. Diese kann im Entschädigungsantrag unter dem Punkt “Prüfertätigkeiten” angegeben werden.
Sonderfall: Zusatzstunden (Prüfungstage mit mehr als 10 Stunden)
Grundsätzlich können nur max. 10 Stunden pro Tag entschädig werden. In einzelnen Berufen sind jedoch “längere” Prüfungstage notwendig, z.B. um die Prüfung abzuschließen oder zur Vermeidung weiterer Prüfungstage.
Prüferinnen und Prüfer die einem entsprechendem Ausschuss zugeordnet sind, können unter dem Punkt “Prüfertätigkeit” Zusatzstunden angeben, die über die 10-Stunden-Grenze hinaus gehen.
Sonderfall: Mehrere Termine an einem Tag (z.B. bei “Reise”-Ausschüssen)
Es kann vorkommen, dass Prüferinnen und Prüfer mehrere Termine an einem Tag haben. Dies betrifft insbesondere Prüfungsausschüsse die an einem Tag in verschiedenen Betrieben Prüfungen abnehmen (sogenannte “Reise”-Ausschüsse).
In solchen Fällen rechnen Sie bitte alle Termine eines Tages über einen gemeinsamen Antrag ab – bitte keinsfalls mehrere Abrechnungen pro Prüfungstag einreichen.