Das Internet als effektivesTool zur Exportkontrolle
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Ausfuhren sind im Hinblick auf ihre Genehmigungspflichten zu prüfen und die zutreffenden Codierungskennziffern (Y901, X002, Y920, 3LNA, etc.) in den Ausfuhranmeldungen anzugeben. Diese Codierungen sind eine rechtsverbindliche Erklärung, für deren Richtigkeit Sie verantwortlich sind!
Die Behörden bieten zur Durchführung der firmeninternen Exportkontrolle Prüf- und Informationsseiten im Internet an. Doch wo finde ich diese Informationen und wie bewerte ich mein Prüfergebnis? Was ist bei Hinweisen in EZT-Online auf Ausfuhrmaßnahmen zu beachten? Treffen sie überhaupt auf mich zu? Wo finde ich weitergehende Informationen?
Die erforderlichen Prüfschritte werden an Hand von Beispielen dargestellt.
Aus dem Inhalt:
- Überblick über die Schritte der Exportkontrolle
- Vorstellung der zur Exportkontrolle nützlichen Internetseiten von
- Zollverwaltung
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- Justizportal Bund/Länder
- Bundesbank
- amerikanischer Exportkontrollbehörde - Durchführung der notwendigen Exportkontrollprüfungen
- Dokumentation der Prüfergebnisse