Cookie-Hinweis

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.

Nr. 14134

Hinweisgeberschutzgesetz: Erfahrungswerte und Praxis-Tipps

Veranstaltungsdetails

Bereits seit dem 17. Dezember 2023 müssen die Vorgaben nach dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) von allen Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden umgesetzt sein. Mit dem Gesetz sind hinweisgebende Personen besser geschützt: sie sollen Fehlverhalten im Unternehmen melden können, ohne deshalb mit Nachteilen rechnen zu müssen.

Zu den Vorgaben des Gesetzes gehört die Einrichtung eines internen Meldekanals, über den Mitarbeitende vertraulich Hinweise abgeben können.

In unserem Webinar am 06. Februar 2024 von 14.00 bis 15.00 Uhr erfahren Sie, wie Sie den Vorgaben nach HinSchG auf einfache und effiziente Weise nachkommen können. Sie lernen, was bei der Implementierung eines Meldekanals zu beachten ist und wie Ihr Unternehmen bestmöglich davon profitieren kann. Dazu können Sie sich auf Best Practice-Beispiele und Tipps für die interne Kommunikation freuen. Selbstverständlich wird auch ausreichend Zeit für Ihre Fragen sein.

Agenda:

  • Rechtliche Anforderungen an den internen Meldekanal
  • Do’s & Don’ts bei der Auswahl und Einführung des Meldekanals
  • Best Practice Beispiele für die interne Kommunikation

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

IHK Gießen-Friedberg
Lonystr. 7
35390 Gießen