Was sich mit der Novelle ändert

Fachkräfte dringend gesucht: Jedes zweite Unternehmen in Deutschland hat laut aktuellem Fachkräftereport der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) Schwierigkeiten, offene Stellen zu besetzen. Am häufigsten fehlen Fachkräfte mit einer dualen Berufsausbildung. Mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen sieht in der Anwerbung ausländischer Arbeits- und Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten eine Option zur Fachkräftesicherung.
Was sich mit der Novelle ändert (1)
Mit den Änderungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, die zwischen November 2023 und Juni 2024 in Kraft treten, soll dies nun einfacher werden. Gleichzeitig wird der gesamte Prozess durch die Neuregelungen noch einmal komplexer. Unternehmen, die Fachkräfte aus dem Ausland einstellen wollen, sollten sich deshalb gründlich über die neuen Wege und die damit verbundenen Voraussetzungen informieren. „Es ist wichtig, dass wir die Zukunft unseres Wirtschaftsstandorts sichern, indem wir die benötigten Arbeits- und Fachkräfte finden“, sagt Rainer Schwarz, Präsident der IHK Gießen-Friedberg.
Schnellere Einreise mit „Anerkennungspartnerschaft“
Während bisher eine Anerkennung des Berufsabschlusses für die Einreise zwingend erforderlich war, können Fachkräfte seit dem 1. März 2024 auch ohne vorheriges Anerkennungsverfahren nach Deutschland kommen. Die sogenannte Anerkennungspartnerschaft zwischen Fachkraft und Unternehmen ermöglicht es nun, das Anerkennungsverfahren erst in Deutschland zu beginnen, parallel zur Beschäftigung. Dabei verpflichten sich beide Seiten, nach der Einreise so rasch wie möglich einen Anerkennungsantrag zu stellen. Voraussetzung ist, dass die Fachkraft über eine zweijährige Ausbildung verfügt und ihr Abschluss in ihrem Heimatland anerkannt ist. Außerdem muss sie Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau A2 nachweisen.
„Für viele Fachkräfte kann die Anerkennung des Berufsabschlusses aus dem Ausland eine Hürde sein, die mit dieser neuen Möglichkeit nun entfällt. Der Vorteil für die Unternehmen: Wenn es sich nicht um einen reglementierten Beruf handelt, können die Fachkräfte sofort nach der Einreise ihre Arbeit aufnehmen“, sagt Achim Dercks, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der DIHK. „Damit die Anerkennungspartnerschaft in der Praxis funktioniert, brauchen Fachkräfte und Unternehmen aber verlässliche Informationen und Beratung.“
Den Nachweis, ob eine zweijährige Ausbildung mit staatlicher Anerkennung im Ausland vorliegt, soll künftig die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) übernehmen, die Berufsanerkennung selbst erfolgt für IHK-Berufe weiterhin über das Kompetenzzentrum IHK Foreign Skills Approval (IHK FOSA). „Ob dieses gesplittete Vorgehen funktioniert und nicht zu unnötigem Mehraufwand oder sogar zu unterschiedlichen Bewertungen führt, wird die Praxis zeigen“, gibt Achim Dercks zu bedenken.
Mindestgehalt statt Anerkennung
Zahlt ein Unternehmen oberhalb einer festgelegten Gehaltsgrenze, kann das Berufsanerkennungsverfahren seit dem 1. März sogar ganz entfallen. Voraussetzung ist auch hier, dass die Fachkraft über eine zweijährige Berufsausbildung mit einem im Herkunftsland anerkannten Berufsabschluss oder ein „AHK-Zertifikat“ verfügt. Außerdem muss sie einschlägige Berufserfahrung nachweisen. Ob ihre Deutschkenntnisse für die Stelleausreichen, entscheidet der Arbeitgeber. Das Mindestgehalt beträgt 45 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung, das heißt, es liegt 2024 bei 40.770 Euro. „Wir halten es für eine gute Möglichkeit, auch ohne Berufsanerkennung einreisen zu können, denn nicht alle gut qualifizierten ausländischen Fachkräfte können oder wollen das Anerkennungsverfahren durchlaufen“, sagt Dercks. „Je nach Branche und Region könnte das Mindestgehalt jedoch eine zu hohe Hürde darstellen. Aus unserer Sicht wäre hier eine Grenze von 30.000 Euro sinnvoller gewesen.“
Seit November 2023 gilt außerdem, dass Fachkräfte mit einer vollen Berufsanerkennung jeder qualifizierten Beschäftigung nachgehen können. So kann beispielsweise eine Fachkraft mit einem anerkannten Abschluss als Restaurantfachmann auch einer Beschäftigung als Hotelfachmann nachgehen oder umgekehrt. Ausgenommen sind reglementierte Berufe wie Altenpfleger oder Erzieher. „Hier wurde ein pragmatischer Weg geschaffen, den viele Arbeitgeber begrüßen werden“, so Dercks. Auch Akademiker können nun in Berufen mit Ausbildungsabschluss arbeiten.
Arbeitsplatzsuche mit Chancenkarte
Wer noch keinen Arbeitsvertrag hat, aber zur Arbeitssuche nach Deutschland einreisen will, kann künftig die Chancenkarte nutzen, die am 1. Juni 2024 in Kraft tritt und ein Jahr gültig ist. Sie basiert auf einem Punktesystem. Die Punkte werden nach Auswahlkriterien wie zum Beispiel Sprachkenntnissen, Berufserfahrung und Alter vergeben. Wer bereits das Berufsanerkennungsverfahren durchlaufen und eine volle Anerkennung erhalten hat, benötigt für die Einreise keine weiteren Punkte. Die Chancenkarte ermöglicht unter anderem jeweils zweiwöchige Probearbeiten.
Auch bei der „Blauen Karte EU“, mit welcher Akademiker aus Nicht-EU-Staaten zum Arbeiten nach Deutschland kommen können, gibt es Neuerungen: So wurden die Gehaltsgrenzen gesenkt und der Personenkreis, der die Blaue Karte beantragen kann, erweitert. Unter anderem können nun auch IT-Spezialisten ohne Hochschulabschluss, die mindestens drei Jahre Berufserfahrung mitbringen, eine Blaue Karte erhalten. „Wir begrüßen insbesondere die Erleichterungen hinsichtlich der Einreise von Fachkräften mit berufspraktischer Erfahrung“, sagt Rainer Schwarz.
Seit dem 1. März wird beim Familiennachzug auf den Nachweis ausreichenden Wohnraums verzichtet, zudem können Fachkräfte nun auch ihre Eltern und Schwiegereltern nach Deutschland holen.
Damit die neuen Regelungen zum gewünschten Erfolg führen, müssen laut Achim Dercks auch die Rahmenbedingungen stimmen: „Dazu gehören ausreichender Wohnraum in Unternehmensnähe, Sprachlernangebote im In- und Ausland sowie schnellere Verwaltungsverfahren.“ Um das gesamte Zuwanderungsverfahren schneller und transparenter zu gestalten, plädiert die DIHK für eine Digitalisierung des Visumverfahrens, beginnend mit der Online-Antragstellung. Zudem fordert sie eine bundesweite Clearingstelle, die Unternehmen und Fachkräfte bei praktischen Fragen und Unklarheiten im laufenden Zuwanderungsverfahren unterstützt, eine zentrale Ausländerbehörde in jedem Bundesland sowie eine stärkere Zusammenarbeit zwischen IHKs und Ausländerbehörden, um praktische Probleme gemeinsam zu lösen

VON MASCHA DINTER

Hier können sich Unternehmen informieren
Die IHKs und Handwerkskammern sowie der Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit beraten und begleiten Unternehmen bei der Rekrutierung von Fachkräften aus dem Ausland.
  • Das Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung“ (UBA) informiert Unternehmen rund um die Anerkennung ausländischer Abschlüsse und hilft bei Fragen zur Einstellung und Beschäftigung ausländischer Fachkräfte: www.unternehmen-berufsanerkennung.de
  • Das Portal „Make it in Germany“ der Bundesregierung richtet sich an ausländische Fachkräfte, informiert in verschiedenen Sprachen über das Arbeiten und Leben in Deutschland und enthält auch eine Jobbörse. Die Veröffentlichung der Stellenanzeigen erfolgt über die Bundesagentur für Arbeit: www.make-it-in-germany.com
  • Das Projekt „Hand in Hand for International Talents“ bringt Fachkräfte aus Drittstaaten mit Unternehmen in Deutschland zusammen – und begleitet beide Seiten durch den gesamten Prozess: www.dihk-service-gmbh.de/hih
Stand: 15.05.2024