Wirtschaftspolitische Positionen: #GemeinsamfürHessensWirtschaft

Wirtschaft trifft Politik: Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt. Aus diesem Anlass haben die zehn hessischen Industrie- und Handelskammern weitreichende Forderungen an die zukünftige Regierung zusammengestellt. Das HIHK-Positionspapier umfasst die Vorschläge und Kritikpunkte.

STEUERN

Dem Wirtschaftsstandort bessere Chancen geben

Auf einen Blick

Entgegen dem weltweiten Trend ist das deutsche Bruttoinlandsprodukt erstmals seit mehr als 20 Jahren zwei Jahre in Folge zurückgegangen. Ursache sind eine Reihe von Standortnachteilen, die Unternehmen in Deutschland bewältigen müssen, darunter ein überkomplexes Steuersystem mit einer im internationalen Vergleich besonders hohen Gesamtsteuerbelastung und einem enormen bürokratischen Befolgungsaufwand. Der HIHK fordert deshalb:
• Verhinderung der kalten Progression durch Einführung eines Einkommensteuertarifs auf Rädern
• Senkung der Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau unter Neuausrichtung der Gewerbesteuer und vollständigem Verlustausgleich
• Senkung der Befolgungskosten durch weniger Komplexität, weniger Erklärungspflichten und mehr Pauschalierungen im Steuerrecht
• Keine Schulden für gegenwartsbezogene Ausgaben

Verhinderung der kalten Progression durch Einführung eines Einkommensteuertarifs auf Rädern

Eine Verhinderung der kalten Progression ist in Deutschland nicht vorgeschrieben. Vielmehr liegt es in der freien Entscheidung des Gesetzgebers, ob der Steuertarif an die Inflation angepasst wird. Der Ausgleich der kalten Progression darf aber nicht Spielball der Politik sein. Die kalte Progression ist leistungsfeindlich. Sie belastet sowohl die Löhne der Arbeitnehmer als auch die Einkommen der ca. 2,5 Millionen Einzelunternehmer und Personengesellschaften. Verzögerte Anpassungen des Steuertarifs hemmen Investitionen und berufliche Entscheidungen. Ein automatischer Inflationsausgleich im Steuertarif (Einkommensteuertarif auf Rädern) verhindert die kalte Progression. Der Steuertarif verändert sich dadurch jedes Jahr entsprechend dem Kaufkraftverlust, indem die für die Besteuerung maßgeblichen Werte an die Inflation angepasst werden. Die neuen Eckwerte werden von der zuständigen Behörde entsprechend dem Lebenshaltungskostenindex berechnet und per Verordnung bekannt gegeben. Dadurch ist sichergestellt, dass das Verhältnis zwischen der Steuerbelastung und der Kaufkraft des Einkommens gleichbleibt, solange nicht der Gesetzgeber Steuererhöhungen beschließt.
Forderungen:
• Einführung eines automatischen Inflationsausgleichs im Steuertarif (Einkommensteuertarif auf Rädern)

Senkung der Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau unter Neuausrichtung der Gewerbesteuer und vollständigem Verlustausgleich

In Deutschland werden Unternehmensgewinne durch Körperschaftssteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer mit durchschnittlich ca. 30 Prozent, je nach Gemeinde auch deutlich mehr, belastet. Damit zählt Deutschland in der EU und unter den OECD-Staaten zu den Spitzenreitern bei der Unternehmensbesteuerung. Angesichts knapper Kassen der Kommunen drohen weitere Erhöhungen der Gewerbesteuer. Die Hinzurechnungen von Mieten und Pachten machen die Gewerbesteuer ungerecht und sie erfordert eine zusätzliche Steuererklärung und damit unnötigen Bürokratieaufwand. Sie sollte daher durch eine aus der Einkommen- und Körperschaftssteuer abgeleitete Kommunalsteuer mit eigener Hebesatzkomponente ersetzt werden. Außerdem sollten sich Verluste steuerlich spiegelbildlich zu den Gewinnen auswirken. Das ist aber nicht der Fall. Gewinne und Verluste halten sich nicht an das Kalenderjahr, aber ein Verlustvortrag in künftige Jahre oder ein Verlustrücktrag in vorangegangene Jahre ist nur in engen Grenzen möglich. In der Gewerbesteuer ist der Verlustrücktrag sogar ganz ausgeschlossen. Die Beschränkungen der Verlustverrechnung machen Unternehmen krisenanfälliger und belasten vor allem diejenigen, die investieren. Daher ist ein Verlustrücktrag in allen Steuerarten in tatsächlich entstandener Höhe und über den gesamten Lebenszyklus des Unternehmens zuzulassen.
Forderungen:
Deckelung der Steuerbelastung für Unternehmen auf 25 Prozent
• Abschaffung des Solidaritätszuschlags
• Ersetzung der Gewerbesteuer durch eine Kommunalsteuer mit Hebesatzkomponente
• Unbeschränkter Verlustrücktrag in allen Steuerarten, mindestens aber auf fünf Jahre

Senkung der Befolgungskosten durch weniger Komplexität, weniger Erklärungspflichten und mehr Pauschalierungen im Steuerrecht

Die Unternehmen möchten sich gesetzeskonform verhalten, scheitern aber oft an unverständlichen Vorgaben. Geschäftschancen werden aus Sorge vor dem bürokratischen Aufwand und Unsicherheit über die steuerlichen Konsequenzen nicht genutzt. Der Gesetzgeber muss dringend bürokratiearme Steuerregeln für Unternehmertum schaffen. Berücksichtigt werden sollte, dass aufgrund des Fachkräftemangels in der Steuerberatung gerade Start-ups und kleine Unternehmen immer öfters ohne Steuerberater zurechtkommen müssen. Zur Erhaltung der Liquidität für zeitnahe Investitionen sollte übergangsweise die degressive Abschreibung von Wirtschaftsgütern mit 25 Prozent fortgeführt werden, langfristig sollten aber die derzeit mehr als 100 verwendeten AfA-Tabellen durch drei Gruppen von Wirtschaftsgütern und drei AfA-Fristen ersetzt, die GWG-Grenze auf 5.000 Euro angehoben und höhere Kleinbetrags-und Pauschalregeln eingeführt werden. Wertgrenzen, Termine und Definitionen müssen in Lohnsteuer und Sozialversicherung sowie in allen Steuerarten gleich sein. Die Steuerbilanz ist an internationale Standards anzupassen. Schließlich sollte die verbindliche Auskunft über die steuerliche Beurteilung von zukünftig zu verwirklichenden Sachverhalten so ausgestaltet werden, dass jedes Unternehmen ohne Hinzuziehung von Fachleuten schnell Rechtssicherheit erhalten kann.
Forderungen:
Anhebung der GWG-Grenze auf 5.000 Euro
• Übergangsweise Fortführung der degressiven AfA von 25 Prozent
• Langfristig Ersetzung der AfA-Tabellen durch drei AfA-Fristen
• Gleichklang von Wertgrenzen, Terminen und Definitionen in allen Steuerarten und der Sozialversicherung
• Ausbau der verbindlichen Auskunft zu einem praxistauglichen Instrument mit niedrigschwelligem Zugang

Keine Schulden für gegenwartsbezogene Ausgaben

Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse hat sich grundsätzlich bewährt und entscheidend dazu beigetragen, dass finanzieller Spielraum zur Bewältigung der Corona-Pandemie bestand. Die Vergangenheit hat aber auch gezeigt, dass mehr finanzieller Handlungsspielraum des Staates nicht zwangsläufig zu mehr Investitionen führt. Die wachstumsbedingten Rekordeinnahmen vergangener Jahre wurden für gegenwartsbezogene, nicht dauerhaft wirksame Ausgaben verwendet, während sich gleichzeitig die Standortbedingungen verschlechterten. Eine etwaige Reform der Schuldenbremse muss sicherstellen, dass Steuereinnahmen effizient verwendet werden, Investitionen in Infrastruktur wie Straßen, Stromnetze, digitale Netze sowie in Bildung und Forschung Priorität haben und gegenwartsbezogene Ausgaben nicht überproportional ansteigen. Denn letztlich müssen alle Staatsausgaben, auch Zins und Tilgung von Schulden, von den Steuerzahlern erwirtschaftet werden. Dies geht nur, wenn die Mehrausgaben des Staates ihren wachstumsfördernden Zweck nicht verfehlen und zu einer stabilen, nachhaltigen Einnahmebasis für die öffentlichen Haushalte führen
Forderungen:
• Reform der Schuldenbremse nur für Maßnahmen mit nachweislich positivem Effekt auf Wirtschaftswachstum

Recht

Stärkung des Mittelstands durch Bürokratieabbau

Auf einen Blick

Der bürokratische Aufwand, den Unternehmen mit Berichts-, Nachweis-, Auskunfts- und Dokumentationspflichten ausgesetzt sind, droht schon längst im Vergleich zu vorhandenen Ressourcen außer Verhältnis zu fallen. Dies betrifft insbesondere KMU, die in Deutschland rund 99 Prozent aller Unternehmen und deutlich mehr als die Hälfte aller Beschäftigten in der Privatwirtschaft stellen. Der Bürokratieabbau sollte dabei als kostenloses Wachstumsprogramm verstanden werden. Er birgt die Möglichkeit, freiwerdende Ressourcen für sinnvollere Investitionen zu nutzen. Auch wenn diese Problematik bereits seit Jahrzehnten virulent ist, zeigt sich in unseren regelmäßigen Befragungen bei Mitgliedsunternehmen, dass sich die Belastungen durch unnötige Bürokratie weiterhin als erheblichste Schwierigkeit darstellen und die Bürokratie nach wie vor weiter anwächst, anstatt zurückgeführt wird.
• Stärkung des Mittelstands durch Stärkung der KMU
• Mehr Beteiligung der Unternehmen im Rechtsetzungsverfahren
• Digitalisierung und Datenschutzerleichterungen als Beschleunigungselement

Stärkung des Mittelstands durch Stärkung der KMU

Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen stellt die Bürokratiebelastung nicht nur erhebliche finanzielle Einbußen dar, sondern hemmt spiegelbildlich bei Potenzialen im Rahmen der Innovationsfähigkeit und des Wachstums im Allgemeinen. Ziel muss es sein, den Mittelstand als wichtige Säule in der deutschen und europäischen Wirtschaft bewusst zu stärken. Bürokratieabbau ist hier die Chance, Unternehmertum und Innovationsfreude nachhaltig und spürbar aufleben zu lassen.
Sind Informations- und Offenlegungspflichten bei größeren Unternehmen gerechtfertigt und verhältnismäßig, muss insbesondere darauf geachtet werden, dass KMU in diesem Zusammenhang nicht mittelbar in Mitleidenschaft gezogen werden. Die bewusste und richtige Abgrenzung zu KMU darf dahingehend in keiner Weise verschwimmen. Die frühzeitige Umsetzung der Anhebung der KMU-Schwellenwerte war hierfür essenziell. Sie kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass im § 267 HGB auch eine Anhebung der Schwellenwerte für Mitarbeiterzahlen erforderlich ist. Hierauf sollte die Bundesregierung im Rahmen einer aktiven Rolle auf EU-Ebene hinwirken.
Forderungen:
Bürokratieabbau als Chance für mehr unternehmerische Freiheit
• Strikte Trennung zwischen KMU und größeren Unternehmen
• Anhebung der Schwellenwerte für Mitarbeiterzahlen

Mehr Beteiligung der Unternehmen im Rechtsetzungsverfahren Klare und verständliche Rechtsetzung kann Bürokratiekosten in Unternehmen entscheidend senken. Für die Umsetzung dieser Ziele ist es essenziell, dass Unternehmen so früh wie möglich in die Rechtsetzungsverfahren eingebunden werden. Geeignete Instrumente sind hierfür (KMU-)Praxis-Checks präventiv innerhalb der Rechtsetzung sowie retrospektiv in Bezug auf bereits bestehende und verbesserungswürdige Regelungswerke. Bürokratieabbau darf nicht nur ein politisches Ziel sein, sondern muss auch praktisch und spürbar umgesetzt werden. Den Versuch der Bundesregierung, im Rahmen des Entwurfs des Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG) IV Abhilfe zu schaffen, erkennen wir als ersten Schritt in die richtige Richtung an. Er kann jedoch in Anbetracht einer Bürokratiebelastung der Wirtschaft in Höhe von 65 Milliarden Euro nur der Anfang sein. Die im Rahmen der Bürokratiebremse eingeführte „One-in-one-out“-Regel sollte in der Zielsetzung für die Zukunft einer progressiveren und einer dem Anspruch gerecht werdenden „One-in-two-out“-Regel weichen.
Forderungen:
Rechtsetzungsverfahren verbessern
• Ständige Praxis-Checks
• BEG IV als Startinitiative nutzen

Digitalisierung und Datenschutzerleichterungen als Beschleunigungselement Deutschland bekleidet in der digitalen Verwaltung bei der öffentlichen Dienstleistung für Bürger und Unternehmen sowie vorausgefüllten digitalen Formularen nach wie vor einen der letzten Plätze. Damit liegt man unter dem EU-weiten Durchschnitt. Es fehlt weiterhin an einem gemeinsamen Zielbild einer zukunftsorientierten digitalen Verwaltung. Die Wirtschaft braucht zwingend ein digitales, nutzerfreundliches Angebot der öffentlichen Verwaltung. Hierbei wird der Ruf nach einem Once-Only-Prinzip zu Recht laut. Ein synchroner und vollautomatischer Datenabruf würde Aufwände für Unternehmen erheblich reduzieren und ist daher schrittweise anzustreben. Vom Standpunkt des Mittelstands aus braucht es eindeutige und KMU-freundliche Erleichterungen. So bedarf es zum Beispiel einer Anpassung der Fallgruppen des Art. 30 Abs. 5 DSGVO. Die Ausnahme läuft in der Praxis ins Leere, da sie voraussetzt, dass die Datenverarbeitung „nur gelegentlich“ erfolgen darf. Damit sind die vielen kleinen Unternehmen, die Lohnabrechnungen selbst vornehmen, gerade nicht von der Pflicht befreit.
Forderungen:
Zielbild einer digitalen Verwaltung entwerfen
• Once-Only-Prinzip umsetzbar machen
• Ausnahmen für KMU in de DSGVO

Energie Energie sichern, Wirtschaft stärken

Auf einen Blick

Hohe Energiepreise, übermäßige Bürokratie und mangelnde Planbarkeit beeinträchtigen die Wettbewerbsfähigkeit vieler Unternehmen, wie das IHK-Energiewende-Barometer 2024 für Hessen zeigt. Vier von zehn Industriebetrieben erwägen aufgrund dieser Belastungen, ihre Produktion einzuschränken oder ins Ausland zu verlagern – mit gravierenden Folgen. Die Unternehmen benötigen daher eine langfristige, zukunftsweisende Perspektive für ihr Wirtschaften am Standort Deutschland. Die Politik muss eine Strategie entwickeln, die den prognostizierten Anstieg des Strombedarfs abdeckt, klare Ziele für die Energiewende setzt und gleichzeitig stabile, wettbewerbsfähige und wachstumsfördernde Rahmenbedingungen für den wirtschaftlichen Wandel schafft. Hierzu gehören bezahlbare Energiepreise, der Abbau bürokratischer Hürden und ein planbarer regulatorischer Rahmen, der Investitionen und Innovationen fördert. Nur so können die Unternehmen das Vertrauen in den Standort zurückgewinnen, notwendige Investitionen tätigen und Deutschland als starken Produktionsstandort langfristig in Europa sichern
Energie bezahlbar machen Die Stromkosten sollten von zusätzlichen Steuern, Abgaben, Umlagen und zunehmend steigenden Netzentgelten entlastet werden. Daher sind die verbleibenden Umlagen und Abgaben in den Bundeshaushalt zu überführen sowie die Netzentgelte dauerhaft zu bezuschussen. Um den internationalen Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen zu verringern, sollte die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß gesenkt werden. Zudem sollte die Senkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe auf alle Branchen ausgeweitet werden. Erneuerbare Energien zu wettbewerbsfähigen Preisen sind essenziell für den Wirtschaftsstandort Deutschland, daher muss ihr Ausbau erheblich beschleunigt werden. Durch reduzierte Netzentgelte und einen Investitionszuschuss könnten gezielt Anreize geschaffen werden, um Direktstromlieferverträge abzuschließen. Die „StromPartnerschaften“ der IHK bieten dazu ein konkretes Modell.
Forderungen:
Steuern und Abgaben auf Strompreise dauerhaft senken
• Netzausbau beschleunigen, Netzentgelte mit Haushaltsmitteln senken
• Ausbau erneuerbarer Energie auf Investitionsförderung umstellen

Energieinfrastruktur bereitstellen

Unternehmen sollten bundesweit und digital Netzauskünfte und Netzanschlüsse beantragen können. Die Bundesnetzagentur sollte diesen Prozess einführen, um Unternehmen Planungssicherheit für Investitionen zu geben. Da immer mehr Vorschriften Unternehmen zur Installation von PV-Anlagen, Ladeinfrastruktur und Wärmepumpen verpflichten, während die vorhandenen Netzkapazitäten oft begrenzt sind, sollten diese Vorschriften die real verfügbaren Netzkapazitäten berücksichtigen. Energieeffizienz liegt im Interesse der Unternehmen, da sie so Klimaziele erreichen und Energiekosten senken können. Zusätzliche Anforderungen über europäische Standards hinaus, etwa bei Energieaudits, -managementsystemen und Abwärmenutzung, sind jedoch unverhältnismäßig und sollten vermieden werden. Die Berücksichtigung betrieblicher Abwärme in vorgeschriebenen Energieaudits sollte als Nachweis genügen. Die aufwendigen Nachweis- und Offenlegungspflichten für Maßnahmenpläne und Abwärmepotenziale bedeuten unnötige Bürokratie und sollten entfallen, insbesondere wenn sie betriebliches Know-how oder sicherheitsrelevante Informationen betreffen. Stattdessen sollten Anreize für die Nutzung von industrieller Abwärme geschaffen werden
Forderungen:
Netzanschlüsse schnell und bedarfsgerecht bereitstellen
• Keine übermäßige Regulierung bei Energieeffizienz und Abwärme
• Importstrategie für Wasserstoff

Perspektive für Carbon-Management geben

Die Energiewende kann nur erfolgreich sein, wenn Unternehmen Zugang zu bezahlbaren Technologien für die CO2-Abscheidung, -Transport, -Speicherung (CCS) und -Nutzung (CCU) erhalten. CO2-Abscheidung und -Nutzung sind für das Erreichen der Klimaziele unverzichtbar, insbesondere in schwer zu dekarbonisierenden Sektoren wie Zement, Kalk und Stahl und Chemie. Daher sollte eine neue Bundesregierung die CO2-Speicherung weder sektoral noch regional einschränken. Während zwei Drittel der EU-Staaten CO2-Speicherung bereits erlauben und die EU-Kommission bereits Maßnahmen für den grenzüberschreitenden Pipeline-Transport plant, sollte Deutschland diesen Beispielen folgen und eine klare Perspektive für die CO2-Nutzung und -Speicherung schaffen.
Forderungen:
CO2-Speicherung weder sektoral noch regional beschränken

Deutschland im Energiebinnenmarkt verankern

Eine sichere und effiziente Energieversorgung lässt sich im europäischen Verbund besser realisieren als im nationalen Alleingang. Der wettbewerbsorientierte Energiebinnenmarkt ist trotz gewisser Fortschritte jedoch noch nicht vollständig entwickelt. Die Vollendung des Marktes und der Abbau nationaler Sonderreglungen liegen im Interesse der gesamten Wirtschaft. Um den Energiebinnenmarkt zu stärken, sollten marktnahe Lösungen gemeinsam vorangetrieben und die europäischen Netze konsequent ausgebaut werden.
Forderungen:
• Europäischen Energiebinnenmarkt vollenden und nationale Sonderregelungen abbauen

Fachkräfte Arbeitsmarkt flexibilisieren und Fachkräftepotenziale heben

Auf einen Blick

Der Fachkräftemangel stellt für die Unternehmen in Hessen eines der größten Risiken für die weitere wirtschaftliche Entwicklung dar. Laut den Konjunkturumfragen der hessischen Industrie- und Handelskammern sieht darin regelmäßig jedes zweite Unternehmen ein Risiko. Im Laufe der Zeit hat der Fachkräftemangel im Trend zugenommen. Es handelt sich um ein strukturelles Risiko, welches durch den demografischen Wandel in den kommenden Jahren noch einmal größer werden wird. Von dem notwendigen Personal hängen auch die Erreichung vieler anderer Ziele wie etwa die nachhaltige Transformation der Wirtschaft und damit die Schaffung von neuem Wirtschaftswachstum ab. Die Fachkräftesicherung ist daher eine ständige und wichtige Aufgabe aller Akteure am Arbeitsmarkt. Die hessische Wirtschaft setzt dabei vor allem auf eine
• Flexibilisierung des Arbeitsmarktes
• Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie
• Beschleunigung der Fachkräftezuwanderung

Flexibilisierung des Arbeitsmarktes

Im Bereich der Teilzeitbeschäftigten bestehen große Potenziale, um die Arbeitszeit zu erhöhen. Dazu sollten die Betreuungssituation in den Kindertagesstätten und die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege verbessert werden. Flexible Arbeitsbedingungen tragen zur Fachkräftesicherung bei und steigern die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes. Unternehmen und Beschäftigten sollte daher mehr Flexibilität ermöglicht werden. Weitere Regulierungen wie ein gesetzliches Recht auf Homeoffice würden die Möglichkeiten zu partnerschaftlichen und innerbetrieblichen Lösungen einschränken. Der gesetzliche Rahmen sollte weit gefasst und den Unternehmen und Beschäftigten damit mehr Verhandlungsspielraum verschafft werden. Das System aus Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag und Kindergrundsicherung sollte neu ausgerichtet werden, um die Arbeitsanreize zu steigern. Insbesondere die Transferentzugsrate sollte in höheren Einkommensbereichen stärker abgesenkt werden. Insgesamt gilt es, das Lohnabstandsgebot im Blick zu behalten, damit eine betriebliche Beschäftigung das Ziel bleibt
Forderungen:
Mehr Arbeitszeit ermöglich
• Flexible Arbeitszeiten ermöglichen
• Bürgergeld anpassen

Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Das Betreuungsangebot in Kitas und im Rahmen von schulischen Ganztagesangeboten wurde in den letzten Jahren bereits ausgebaut. Um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern, ist aber eine noch größere Kraftanstrengung notwendig. Der Bund sollte daher die Länder bei ihren Anstrengungen zum Ausbau des Betreuungsangebotes weiterhin unterstützen und für möglichst einheitliche Rahmenbedingungen eintreten. Der Fokus sollte weiter darauf liegen, flächendeckend ein ausreichendes Angebot zur Verfügung zu stelle
Forderungen:
• Betreuungsangebot ausbauen

Fachkräfte gewinnen

Die Betreuungseinrichtungen sind selbst vom Fachkräftemangel betroffen. Um diesem zu begegnen, sollten Fachkräfteinitiativen auf Bundesebene immer auch den Erziehungsbereich berücksichtigen. Die Ausbildung von Betreuungspersonen sowie von Pflegekräften sollte vom Gesetzgeber attraktiver ausgestaltet werden. Der demografische Wandel wird die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege künftig noch stärker in den Fokus rücken. Schon heute ermöglichen Betriebe ihren Beschäftigten flexible Absprachen, damit diese Berufe und Pflege von Angehörigen vereinbaren können, um Fachkräfte im Betrieb zu halten. Neue Rechtsansprüche oder eine Ausweitung der Freistellungsansprüche werden hingegen kritisch gesehen.
Forderungen:
Fachkräfte gewinnen
• Beruf und Pflege vereinbaren

Beschleunigung der Fachkräftezuwanderung

Die Politik sollte bei der Ausrichtung des Aufenthaltsrechts die Arbeitsbelastung der Ausländerbehörden reduzieren. Doppelprüfungen von Bundesagentur für Arbeit und kommunaler Ausländerbehörde sowie unnötige Vorsprachen bei bereits gefällten Entscheidungen zum Aufenthaltstitel gilt es dabei zukünftig zu vermeiden. Die Fristen bei der Verlängerung von Aufenthaltstiteln müssen verlängert werden. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der kommunalen Ausländerbehörden sollten zudem die Bedenken hinsichtlich der Wahrnehmung ihrer Ermessensspielräume genommen werden. Das kann über eine bessere Ausrichtung des Aufenthaltsgesetzes über die Ziele der Zuwanderung gelingen. Deutliche Entlastungen und Verfahrensbeschleunigungen sind durch die Digitalisierung und Zusammenschaltung der Verwaltungsprozesse im Rahmen der Zuwanderung zu erwarten. Der Bund könnte hierbei die Koordination übernehmen und für ein nahtloses Ineinandergreifen der Systeme von Deutschen Botschaften, Ausländerbehörden, Anerkennungsstellen und Arbeitsagenturen sorgen. Die komplizierte Struktur der Anerkennungsstellen stellt ein großes Hindernis für eine schnelle Fachkräftezuwanderung dar. Zum einen stellt sich oft die Frage nach der Zuständigkeit. Eine Zentralisierung der Strukturen könnte hier zu Vereinfachungen und einer Beschleunigung der Verfahren führen. Zum anderen sind Einschätzungen zur Verfahrensdauer schwierig. Eine Überwindung der stark zerklüfteten Strukturen könnte auch hier zu mehr Verlässlichkeit führen
Forderungen:
• Zentrale Ausländerbehörde einrichten
• Verfahren digitalisieren
• Anerkennungsstrukturen zentralisieren

Stand: 05.02.2025