Nachhaltigkeitsberichterstattung beschäftigt viele Unternehmen

Veranstaltungsreihe gibt Überblick
Ein neues Gesetz zwingt viele Unternehmen, sich mit der Nachhaltigkeit zu beschäftigen. Die „Corporate Sustainable Reporting Directive“ (CSRD) verpflichtet bisher nur große Unternehmen, über ihre sozialen und ökologischen Aktivitäten in Hinblick auf deren Nachhaltigkeit zu berichten. In den nächsten Jahren wird die Verpflichtung in Abhängigkeit von Rechtsform und Größe auf weitere Unternehmen ausgeweitet. Aber auch nicht-berichtspflichtige, kleinere Unternehmen sind indirekt betroffen, da die berichtspflichtigen Unternehmen mit vielen Fragen auf sie zukommen.
Die IHK Gießen-Friedberg bietet deshalb eine Veranstaltungsreihe an, die sich mit der Nachhaltigkeitsberichtspflicht beschäftigt. Das erste Webinar dient der Einordnung, inwieweit ein Unternehmen von der Berichtspflicht betroffen ist.
  • 26. April: Nachhaltigkeitsberichtspflicht nach CSRD: Hintergründe und Herangehensweise
  • 17. Mai: Nachhaltigkeitsberichtspflicht nach CSRD als Chance sehen
  • 07. Juni: Doppelte Wesentlichkeitsanalyse bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Webinare finden Sie auf der Homepage der IHK Gießen-Friedberg www.ihk.de/giessen-friedberg unter der Nummer 14448. IHK-Ansprechpartnerin ist Andrea Bette. Tel: 06031-6092500 oder Mail: bette@giessen-friedberg.ihk.de
Herausgegeben am 10. April 2024
Pressemeldung Nr. 22
Verantwortlich für den Inhalt: Andrea Bette, Tel. 06031 / 609-2500
Pressestelle: Doris Steininger, Tel. 06031 / 609-1100
Stand: 09.11.2024