Wenig Bürokratie, schnelle Auszahlung
15,6 Millionen hat die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen über das Förderprogramm Hessen-Mikroliquidität zur Überbrückung der Corona-Krise an Unternehmen im IHK-Bezirk ausgezahlt. Damit ging jeder 16. Euro, der in Hessen ausgezahlt wurde, an hiesige Firmen. Vitalis Kifel vom IHK-Geschäftsbereich Existenzgründung und Unternehmensförderung hat die Antragstellung begleitet.
Herr Kifel, das kürzlich ausgelaufene Förderprogramm Hessen-Mikroliquidität der Hessischen Landesregierung zielte auf kleine und mittlere Unternehmen ab. Kurzfristige Engpässe aufgrund der Corona-Pandemie sollten überbrückt werden. Ist das gelungen?
Vielen Unternehmen konnte konkret und schnell geholfen werden. Die Bearbeitung über ein Internetportal war unkompliziert, allein das war schon ein großer Pluspunkt. Auch die Auszahlung lief reibungslos ab, innerhalb von zwei Wochen war die Förderung auf dem Konto. Bis zum 31. Dezember vergangenen Jahres erhielten immerhin 523 Unternehmen in unserem Bezirk diese Förderung, hessenweit waren es knapp 8.700 Firmen. Das Programm hat genau das erfüllt, wofür es gedacht war: kleineren und mittleren Unternehmen einen Corona-bedingten Umsatzausfall zu ersetzen. Die IHK Gießen-Friedberg hat seit März 2020 immer wieder auf dieses Programm aufmerksam gemacht und in unzähligen Gesprächen dazu beraten.
Welche Branche war besonders stark vertreten?
Viele Betriebe aus der Gastronomie haben sich um diese Förderung bemüht, darüber hinaus waren insbesondere Hotels, Veranstalter, Reisebüros, Taxiunternehmen, Messebauer, Fitnessstudios und Reisebüros unter den Antragstellern – also Firmen, die von den Lockdowns in der Pandemie direkt und lange betroffen waren. Unter den Dienstleistern haben auch Versicherungsmakler und Immobilienmakler von der Förderung profitiert.
Haben sich die steigenden Zinsen schon auf die Konditionen des Programms ausgewirkt?
Glücklicherweise ist die Zinsbelastung mit einer Höhe unter 1 Prozent äußerst niedrig. Positiv ist ebenfalls, dass neun Monate zunächst tilgungsfrei sind. Und eine Rückzahlung ist jederzeit ohne Vorfälligkeitszinsen möglich. Hinzu kommt, dass die Landesregierung in Aussicht gestellt hatte, dass bis zu 50 Prozent des Kredits unter bestimmten Bedingungen erlassen werden. Es lohnt sich also, die Augen offenzuhalten für eine Förderung, die einem Unternehmen wirklich konkret weiterhelfen kann. In der IHK unterstützen wir aktuell beispielsweise bei den Beihilfen zu Energiepreisen bei der Antragstellung.
Herausgegeben am 7. Februar 2023
Pressemeldung Nr. 9
Verantwortlich für den Inhalt: Doris Hülsbömer, Tel. 06031/609-1100
Pressestelle: Doris Hülsbömer, Tel. 06031 / 609-1100
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Stand: 19.07.2024