Hinweisgeberschutzgesetz: Erfahrungswerte und Praxis-Tipps
Bereits seit dem 17. Dezember 2023 müssen die Vorgaben nach dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) von allen Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden umgesetzt sein. Mit dem Gesetz sind hinweisgebende Personen besser geschützt: sie sollen Fehlverhalten im Unternehmen melden können, ohne deshalb mit Nachteilen rechnen zu müssen.
Zu den Vorgaben des Gesetzes gehört die Einrichtung eines internen Meldekanals, über den Mitarbeitende vertraulich Hinweise abgeben können.
In unserem Webinar am 6. Februar 2024 von 14.00 bis 15.00 Uhr erfahren Sie, wie Sie den Vorgaben nach HinSchG auf einfache und effiziente Weise nachkommen können. Sie lernen, was bei der Implementierung eines Meldekanals zu beachten ist und wie Ihr Unternehmen bestmöglich davon profitieren kann. Dazu können Sie sich auf Best Practice-Beispiele und Tipps für die interne Kommunikation freuen. Selbstverständlich wird auch ausreichend Zeit für Ihre Fragen sein.
Es referiert Dr. Thomas Altenbach. Für IHK-Mitglieder ist das Webinar kostenlos. Anmeldungen unter www.ihk.de/giessen-friedberg Dokumentennummer 12914134.
Herausgegeben am 11. Januar 2024
Pressemeldung Nr. 4
Verantwortlich für den Inhalt: Christiane Bölitz-Reitz, Tel.: 0641/7954-4025
Pressestelle: Doris Steininger, Tel. 06031 / 609-1100
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Stand: 11.11.2024