Energie-Mikrodarlehen Hessen für kleine Unternehmen kann ab sofort beantragt werden
Seit dem 15. Dezember 2022 können hessische Kleinunternehmen mit bis zu 50 Vollzeit-Beschäftigten, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Selbstständige das neue Energie-Mikrodarlehen beantragen.
Bei dem Energie-Mikrodarlehen handelt es sich um ein Förderprogramm des Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen und des Hessischen Finanzministerium gemeinsam mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Damit sollen stärkere Belastungen abgefedert werden, die trotz der vom Bund beschlossenen Gas- und Strompreisbremse auf die Unternehmen zukommen. Beantragt werden kann ein Kredit über mindestens 3.000 Euro, maximal aber 50.000 Euro. Mit dem Energie-Mikrodarlehen können Betriebsmittel, konkret Energiebeschaffungskosten für Wärme und Strom, jedoch keine Treibstoffe, finanziert werden.
Die Darlehenslaufzeit beträgt sieben Jahre bei zwei tilgungsfreien Startjahren. Der Festzinssatz liegt bei vier Prozent pro Jahr und gilt für die gesamte Darlehenslaufzeit, Sicherheiten müssen nicht gestellt werden. Antragstellende sind natürliche Personen, die unternehmerisch im Haupt- und Nebenerwerb tätig sind sowie Angehörige der freien Berufe. Außerdem muss das Unternehmen bereits seit 3. Dezember 2021 bestehen. Alle benötigten Unterlagen sowie ausführliche Informationen zum Programm und zur Antragstellung sind auf der Homepage der WIBank-Seite https://www.wibank.de/wibank/energie-mikrodarlehen-hessen zu finden. Die Antragstellung erfolgt nur elektronisch über das Kundenportal der WIBank https://foerderportal.wibank.de/site/#/public/home
Herausgegeben am 3. Januar 2023
Pressemeldung Nr. 001
Verantwortlich für den Inhalt: Doris Hülsbömer, Tel. 06031/609-1100
Pressestelle: Doris Hülsbömer, Tel. 06031 / 609-1100
Verantwortlich für den Inhalt: Doris Hülsbömer, Tel. 06031/609-1100
Pressestelle: Doris Hülsbömer, Tel. 06031 / 609-1100
Stand: 19.07.2024