Jugendschutzgesetz

Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Es regelt den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Tabak, E-Zigaretten, E-Shishas, Alkohol und von Filmen und Computerspielen. Auch der Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen wie beispielsweise in Diskotheken ist geregelt.
Nach dem Jugendschutzgesetz müssen Veranstalter und Gewerbetreibende, die für ihre Betriebseinrichtungen und Veranstaltungen geltenden Vorschriften durch einen deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt machen. Bei einem Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz können erhebliche Bußgelder drohen.
Einen entsprechenden Musteraushang finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 135 KB). Der derzeit aktuelle Aushang ist Stand Mai 2024.
Zudem möchten wir Sie auf einen Betrugsversuch aufmerksam machen:
Es kommt zuletzt häufiger vor, dass Gewerbetreibende von zweifelhaften Anbietern telefonisch oder per Post bezüglich ihrer Aushänge zum Jugendschutzgesetz kontaktiert werden. Diese Anbieter behaupten, nur ihre zu hohen Preisen (meist 90€) angebotenen Aushangtafeln würden den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und dass der gegenwärtige Aushang der Gewerbetreibenden gegen diese Bestimmungen verstoße. Außerdem wird gefordert, sich in ein Register eintragen zu lassen oder eine Lizenz für den Aushang des Jugendschutzgesetzes benötigen würden. Hierbei ist Vorsicht geboten. Betroffene sollten nichts überstürzen und Unterlagen anfordern, um das Angebot sorgfältig überprüfen zu können.


Stand: 19.06.2024