Regionalpläne

Aktuell:
Wo können künftig Baugebiete für Industrie und Gewerbe ermöglicht werden? An welchen Stellen hat der Hochwasserschutz Vorrang? Welche Flächen stehen für den Abbau von Rohstoffen zur Verfügung?
Der Entwurf des neuen Regionalplans Mittelhessen liegt offen. Die Frist für eine Stellungnahme ist am 11. März 2022 abgelaufen, jedoch ist eine zweite Beteiligung zum Regionalplan Mittelhessen absehbar. In der Zwischenzeit behält der aktuelle geltende Regionalplan Mittelhessen 2010 seine Gültigkeit.
Die ersten Beratungen der Regionalversammlung Südhessen fanden im Februar und März 2024 statt. Die Beschlüsse zur ersten Offenlage und Frühzeitigen Beteiligung sind zurzeit nicht terminiert.
Was ist ein Regionalplan?
Der Regionalplan ist das Bindeglied zwischen der großräumigen Raumordnung und Landesplanung sowie der kommunalen Bauleitplanung. Er konkretisiert, über kommunale Grenzen hinweg, die Entwicklungsvorstellungen zusammenhängender Lebens- und Wirtschaftsgebiete.
Für den Bezirk der IHK Gießen-Friedberg sind das Regierungspräsidium Gießen und das Regierungspräsidium Darmstadt zuständig. Es gelten der Regionalplan Mittelhessen 2010 sowie der Regionalplan Südhessen 2010. Der Regionalplan Mittelhessen 2010 umfasst die Kreise Gießen und Vogelsberg. Regionalplan Südhessen 2010 bildet mit dem „Regionalen Flächennutzungsplan Frankfurt/Rhein-Main“ ein gemeinsames Planwerk und umfasst aus unserem IHK-Bezirk den Wetteraukreis.

Die Inhalte des Regionalplan Mittelhessen 2010 finden Sie hier: Landesplanungsportal Hessen
Die Inhalte des Regionalplan Südhessen 2010 finden Sie hier: Landesplanungsportal Hessen
Rechtswirkung
Der Regionalplan entfaltet zunächst keine Wirkung gegenüber den betroffenen Grundstückseigentümern. Erst durch die Übernahme der Darstellungen in die Bauleitplanung oder im Rahmen von bestimmten Genehmigungsverfahren erlangt er Rechtsgültigkeit, so dass Sie als Unternehmer betroffen sein können.
Verfahren
Wird der Regionalplan geändert oder neu aufgestellt, so erarbeitet das zuständige Regierungspräsidium zunächst einen Entwurf. Dieser wird einen Monat lang bei Planänderung und mindestens zwei Monate bei Neuaufstellung oder Fortschreibung öffentlich ausgelegt. Über den Zeitraum und den Ort der Offenlage werden Sie durch die amtlichen Bekanntmachungen Ihrer Kommune informiert.
Während der Offenlage haben Bürger und Unternehmen die Möglichkeit beim Regierungspräsidium eine Stellungnahme zur Planung abzugeben. Fristgerecht vorgetragenen Stellungnahmen werden anschließend mit den Betroffenen im Rahmen eines Erörterungstermins besprochen. Über Änderungswünsche beschließt der Regionalrat. Er entscheidet auch abschließend über den Regionalplan.
Einflussmöglichkeiten für Unternehmen
Unternehmen können ihre Belange im Rahmen der Offenlage gegenüber dem Regierungspräsidium vortragen. Sie möchten eine Stellungnahme abgeben? Informieren Sie uns darüber! Wir haben im Rahmen des Verfahrens ebenfalls die Möglichkeit, Stellung zu nehmen und können so Ihre Interessen wahrnehmen und unterstützen.

Stand: 12.08.2024