Raumordnung / Regionalplanung

Raumbedeutsame Planungen - Aktuelle Planverfahren
Raumbedeutsame Planungen sind meistens aufwendiger als die kommunale Bauleitplanung, da sie sich überregional auswirken. Dazu gehören Planfeststellungsverfahren (die z.B. beim Bau einer überregionalen Straße oder einer Hochspannungsleitung erforderlich sind), die Regionalpläne (für den Bezirk der IHK Gießen-Friedberg sind das die Regionalpläne Mittel- und Südhessen), Abweichungen von den Regionalplänen, aber auch z.B. der Erlaß von Rechtsverordnungen (z.B. zur Ausweisung eines Natura 2000- oder Landschaftsschutzgebiets).
Auch bei raumbedeutsamen Planungen wird die IHK Gießen-Friedberg als Trägerin öffentlicher Belange beteiligt und vertritt die Interessengemeinschaft Ihrer Unternehmen.
Regionalplanung
Aufgabe der Regionalplanung ist es, die auf Landesebene formulierten Zielsetzungen in detaillierte Aussagen umzusetzen. Dabei soll der Regionalplan gemäß § 5 (4) Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) insbesondere folgende Festlegungen enthalten:
  • Grundzentren
  • Siedlungsstruktur einschließlich der Wohnsiedlungs- und Gewerbeflächen sowie Gebiete zur Befriedigung zusätzlichen Flächenbedarfs für diese Zwecke
  • Trassen und Standorte für überörtliche Verkehrserschließung und Ver- und Entsorgungsanlagen
  • Gebiete für die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege
  • Waldgebiete und Flächen für die Waldmehrung
  • Gebiete für die landwirtschaftliche Bodennutzung
  • Regionale Grünzüge, Gebiete für den Klimaschutz, die Grundwassersicherung und den Hochwasserschutz
  • Gebiete für die Sicherung oder Gewinnung von Rohstoffvorkommen
  • Anlagen der Denkmalpflege
  • Flächen für den Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien
Der kommunalen Bauleitplanung sowie den raumbedeutsamen Vorhaben und Investitionen der Planungsträger liegt somit eine Planungsgrundlage als Ansatzpunkt vor, die im überörtlichen, überfachlichen Interesse bindet. Aus diesem Grund wird bei der Aufstellung und Änderung von Landes- und Regionalplänen die IHK als Trägerin öffentlicher Belange beteiligt, um das Interesse der gewerblichen Wirtschaft zu wahren.

Mit der Veröffentlichung am 17. Oktober 2011 im Hessischen Staatsanzeiger ist der Regionale Flächennutzungsplan 2010 für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main in Kraft getreten. Der "Regionale Flächennutzungsplan 2010", bildet zusammen mit dem Regionalplan Südhessen ein Planwerk. Sie können auf der Webseite des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain Text- und Kartenteil des Flächennutzungsplanes 2010 einsehen.
Stand: 22.05.2024