Bebauungspläne
Was ist ein Bebauungsplan?
Durch den Bebauungsplan wird die bauliche Nutzung der Grundstücksflächen in einem Baugebiet verbindlich festgelegt. Er besteht in der Regel aus einer zeichnerischen Darstellung und textlichen Festsetzungen
Der Bebauungsplan legt Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen fest. Darüber hinaus können nach Maßgabe des § 9 Baugesetzbuch (BauGB) eine Vielzahl detaillierter Festsetzungen getroffen werden, wie z. B. Flächen für den Gemeinbedarf, Flächen für Nebenanlagen, Freiflächen, Grün- und Versorgungsflächen.
Rechtswirkung
Der Bebauungsplan wird als Satzung durch eine Gemeinde beschlossen und ist die verbindliche Vorgabe für die Zulässigkeit von Vorhaben. Bebauungspläne können Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung einsehen. Laufende Verfahren werden häufig bereits auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht.
Bedeutung für Unternehmen
Der Bebauungsplan ist für die betriebliche Tätigkeit auf Ihrem Grundstück von entscheidender Bedeutung, da Sie seine Festsetzungen strikt einhalten müssen. Dies wird bei allen baulichen Vorhaben oder Nutzungsänderungen auf Ihrem Grundstück von der Baugenehmigungsbehörde geprüft.
Daher sollte bei der Standortwahl insbesondere auf die festgesetzte Flächenkategorie im Bebauungsplan geachtet werden. Diese sollte bei emittierenden Betrieben entweder die Flächenkategorie Gewerbegebiet (GE), Industriegebiet (GI) oder Sondergebiet (SO) sein. Auch die Flächenkategorien in der unmittelbaren Nachbarschaft Ihres Unternehmensstandortes sind wichtig: Dies gilt besonders dann, wenn Ihr Betrieb Lärm-, Geruchs- oder Schadstoffbelastungen erzeugt.
Bauleitplanverfahren
Wird der Bebauungsplan geändert oder neu aufgestellt, so erstellt die Gemeinde zunächst einen Entwurf. Der Entwurf des Bebauungsplans wird der Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vorgestellt. Zudem erhalten Behörden und Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Die IHK Gießen-Friedberg sorgt mit Ihrer frühzeitigen Stellungnahme sowohl für die Berücksichtigung gesamtwirtschaftlicher Belange als auch für die Berücksichtigung der Belange einzelner Unternehmen, soweit diese dem gesamtwirtschaftlichen Interesse nicht entgegenstehen.
Nach einer weiteren Konkretisierung der Planung werden die Behörden und Träger öffentlicher Belange noch einmal beteiligt. Die IHK Gießen-Friedberg hat erneut die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben. Die Planunterlagen werden darüber hinaus für eine bestimmte Zeit (ca. vier Wochen) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit können Stellungnahmen durch Bürger und Unternehmen zur Planung abgegeben werden. Über die Berücksichtigung aller eingegangenen Stellungnahmen entscheidet der Rat der Gemeinde. Danach wird der Bebauungsplan im Amtsblatt der Gemeinde veröffentlicht und tritt damit in Kraft.
Einflussmöglichkeiten für Unternehmen
Wird für Ihren Unternehmensstandort oder in dessen Umfeld ein Bebauungsplan geändert oder neu aufgestellt, so sollten Sie die Zeiträume der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Offenlage nutzen, um sich über die Inhalte bei Ihrer kommunalen Verwaltung im Detail zu informieren. Auch Veränderungen im Umfeld Ihres Standortes können Auswirkungen auf Ihren Standort haben, wenn beispielsweise eine Wohnnutzung an einen emittierenden Betrieb heranrückt.
Sie möchten eine Stellungnahme abgeben? Informieren Sie uns darüber! Wir haben im Rahmen des Verfahrens ebenfalls die Möglichkeit, Stellung zu nehmen und können so Ihre Interessen wahrnehmen und unterstützen.
Stand: 22.05.2024