Festsetzungen
Im Bebauungsplan werden neben der Art der Nutzung Festsetzungen getroffen, die regeln, wo und wie auf dem Grundstück gebaut werden kann.
Die im Bebauungsplan farbig angelegten überbaubaren Flächen, in denen ein Gebäude errichtet werden darf, werden in der Regel durch eine Baugrenze, aber oft auch durch eine Baulinie abgegrenzt. Ein Gebäude darf innerhalb der Baugrenzen frei angeordnet werden, darf sie jedoch nicht überschreiten. Ist eine Baulinie festgesetzt, muss ein Gebäude an diese Linie herangebaut werden. Darüber hinaus wird häufig unterschieden zwischen offener und geschlossener Bauweise. In offener Bauweise errichtete Gebäude dürfen nicht länger als 50m sein; bei einer geschlossenen Bauweise werden diese 50m überschritten.
Firsthöhen, Traufhöhen und die Höhe des Erdgeschossfußbodens werden oft festgesetzt, um eine stark von einander abweichende Höhenentwicklung der Gebäude untereinander auszuschließen. Da die Erschließung eines Baugebietes und auch der Bau eines einzelnen Objektes immer mit einem Eingriff in die Natur und Landschaft verbunden ist, trifft der Bebauungsplan in der Regel auch Festsetzungen zur Bepflanzung.
Stand: 07.08.2024