Grundsteuerreform

Hessen stellt eigenes Modell vor
Das Land Hessen möchte bei der Grundsteuer ein vom Bundesmodell abweichendes Modell implementieren, ein Flächen-Lage-Modell. Der sich aus dem reinen Flächenmodell ergebende Wert soll mit einem lagebezogenen Faktor multipliziert werden, um letztlich die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer zu erhalten. Der Lagefaktor selbst soll aus den Bodenrichtwerten abgeleitet werden.
 
Unter folgendem Link hat das Hessische Finanzministerium umfangreiche Unterlagen zum Grundsteuermodell online gestellt.

Die IHK Gießen-Friedberg hat dazu wie folgt Stellung genommen:

„Die hessischen Unternehmen begrüßen, dass die Landesregierung einen eigenen Reformansatz zur Grundsteuer umsetzen und damit ein einfacheres und transparenteres Modell als jenes der Bundesregierung realisieren wird“, kommentiert Dr. Matthias Leder, Federführer Steuern des Hessischen Industrie- und Handelskammertages (HIHK) die vorgelegten Eckpunkte eines hessischen Flächen-Faktor-Modells.
„Aus Sicht der Wirtschaft ist ein rein wertunabhängiges Flächenmodell die bessere Lösung, weil es Bürokratie sowohl für die Unternehmen als auch die Verwaltung reduziert“, kommentiert Leder weiter. „Durch die Ergänzung des Flächenansatzes mit einem Faktorverfahren muss nun genau geschaut werden, wie der Faktor wirkt und wie stark die Lage eines Grundstücks in die Berechnung einbezogen wird. Eine höhere Besteuerung von Grundstücken in guten Lagen kann dazu führen, dass Stadtzentren weniger attraktiv und Stadtrandlagen dafür attraktiver werden“.
Kritisch gesehen wird dagegen die Einführung einer Grundsteuer C, mit der baureife Grundstücke stärker besteuert würden. Anreize baureife Grundstücke zu bebauen, ergäben sich vielmehr dann, wenn Regulierungen, wie zum Beispiel die Mietpreisbremse, entfallen würden.
„Auf jeden Fall sollte die Reform auf kommunaler Ebene aufkommensneutral erfolgen. Der hessische Ansatz darf nicht zu Steuererhöhungen oder Verschiebungen zu Lasten der gewerblichen Wirtschaft führen“, bemerkt Leder.
Resolution der IHK:
Die Vollversammlung der IHK Gießen-Friedberg hat bereits im November 2019 eine Resolution zur Reform der Grundsteuer verabschiedet.
Stand: 23.02.2024