Grundsteuerreform 2025: Neue Hebesatzempfehlungen für Hessens Kommunen veröffentlicht

Am 6. Juni 2024 hat das Finanzministerium die Hebesatzempfehlungen für die neue Grundsteuer bekanntgegeben.
Die Zahlen sagen aus, bei welchem Hebesatz eine Kommune nach dem neuen Grundsteuerrecht dieselben Einnahmen aus der Grundsteuer erzielen würde wie nach dem alten Grundsteuerrecht. Die Landesregierung löst damit das Versprechen ein, auf eine aufkommensneutrale Umsetzung der ab 1. Januar 2025 geltende Grundsteuerreform hinzuwirken und transparent zu machen, welche Kommune dieses Ziel umsetzt.
Stand: 10.06.2024