DIHK-Stellungnahme zu Entwürfen der Erlasse zur Grundsteuer
Der DIHK hat zusammen mit den anderen Spitzenverbänden der gewerblichen Wirtschaft am 3. September 2021 eine Stellungnahme an das BMF zu den Entwürfen der koordinierten Ländererlasse zur Grundsteuer abgegeben.
Ab dem Jahr 2025 gilt das neue Grundsteuerrecht. In den Bundesländern, die sich nicht für ein eigenes Landesgrundsteuerrecht entschieden haben, gilt das Bundesmodell. Hierzu wurden koordinierte Ländererlasse entworfen und dem DIHK zur Stellungnahme übersandt.
Dieser regt die konsequente Digitalisierung des gesamten Prozesses von der Erklärung bis zur Bescheiderteilung an. Jeder Medienbruch in dem Verfahren führt zu zusätzlichen Kosten bei den Unternehmen und der Verwaltung. Darüber hinaus regt der DIHK eine pauschale Umrechnungsmöglichkeit für den Fall an, dass keine Bruttogrundflächen bei den Gebäuden vorhanden sind. Gerade bei älteren Immobilien ist dies oft der Fall.