Verbändeabfrage

Anfang 2023 waren über 70 Organisationen aufgerufen, ihre „Top10-Bürokratieabbau-Vorschläge“ in einer Online-Abfrage des Bundesministeriums der Justiz einzureichen. Mit der Umfrage sollte bestehende Entlastungspotential erfasst werden.
Blick auf Schreibtisch an dem zwei Personen sitzen und sich ein Blatt mit Aufzeichnungen ansehen
Im Rahmen der Online-Abfrage reichten die Verbände, darunter die DIHK, insgesamt 442 Bürokratieabbauvorschläge ein. Dem voraus gegangen war eine über die 79 Industrie- und Handelskammern angelegte Befragung der Mitgliedsunternehmen zum Abbau unnötiger Bürokratie.
Wegen der Größe der IHK-Organisation und der intensiven Beteiligung der IHKs nutzte die DIHK die Gelegenheit noch zahlreiche weitere Vorschläge zu unterbreiten. Insgesamt wurden von der IHK-Organisationallein im Rahmen dieser Initiative fast 100 Maßnahmen eingereicht.
Die eingereichten Vorschläge wurden daraufhin vom Statistischen Bundesamt quantitativ und qualitativ nach dem möglichen Entlastungspotential kategorisiert und in eine Rangfolge geordnet.
In einem "Monitoringbericht" des Ministeriums, der Ende Oktober 2023 erschienen ist, wird für jeden der 442 von den Verbänden eingereichten Vorschläge erläutert, ob und inwieweit er umgesetzt werden soll. Auch das Vorgehen bei Nicht-Berücksichtigung und gegebenenfalls zur Weiterleitung an andere Ressorts oder an die EU-Ebene wird erläutert.
Die Bundesregierung hat am 13. März 2024 den Entwurf zum "Vierten Bürokratieentlastungsgesetz" verabschiedet. Zuvor hatte das Bundesministerium der Justiz (BMJ) Mitte Januar einen Referentenentwurf veröffentlicht. Die DIHK Stellungnahme zum Referentenentwurf finde Sie hier:



Stand: 02.10.2024