Bürokratieentlastungsgesetz

Das Thema Bürokratieabbau stand am Mittwoch, 5. Juni 2024, auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses des Bundestags.
In einer öffentlichen Anhörung wurden zehn Sachverständige zu diesem Themenblock des Gesetzentwurfs der Bundesregierung „zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ (20/11306) befragt, darunter auch ein Vertreter der DIHK. Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) will die Bundesregierung die Wirtschaft jährlich um 944 Millionen Euro entlasten. Die Sachverständigen machten eine Vielzahl von Änderungs- und Ergänzungsvorschlägen zu einzelnen Artikeln des Entwurfs. Die Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag steht noch offen. Außerdem bedarf das Gesetz der Zustimmung des Bundesrats. Erst danach kann es verkündet werden und in Kraft treten.
Die Termine stehen noch nicht fest.
Stand: 11.09.2024