Immobiliardarlehensvermittler

Am 21.03.2016 wurde aufgrund europarechtlicher Vorgaben der Teilbereich des Immobiliardarlehensvermittlers von § 34c GewO in die neue Vorschrift § 34i GewO überführt. Danach bedarf derjenige, der ein Immobiliar-Verbraucherdarlehen oder eine entsprechende Finanzierungshilfe (hauptsächlich sog. Finanzierungsleasingvertrag) vermitteln möchte oder Dritte zu solchen Verträgen beraten möchte, eine Erlaubnis nach § 34i GewO als Immobiliardarlehensvermittler.
Sowohl der Immobiliardarlehensvermittler als auch die unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirkenden oder dafür verantwortlichen Personen müssen unverzüglich nach Aufnahme ihrer Tätigkeit in das bereits vom Finanzanlagen- und Versicherungsvermittlerrecht bekannte Register nach § 11a GewO eingetragen werden.
Die IHK Gießen-Friedberg hat alle im Zusammenhang mit der Registrierung der Finanzanlagenvermittler zusammenhängenden Aufgaben auf die IHK Limburg übertragen.

Wenden Sie sich bitte deshalb für Fragen an die

IHK Limburg
Walderdorffstr. 7
65549 Limburg

Telefon: 06431 / 210-120 und 06431 / 210-121
Telefax: 06431 / 210-205
http://www.ihk-limburg.de


Weitere Informationen zur Neuregelung und die möglichen Übergangsfristen, Antragsformulare sowie Informationen zur Sachkunde und Sachkundeprüfung erhalten Sie hier.
Stand: 24.06.2024