Finanzanlagenvermittler

Seit 1. Januar 2013 müssen Finanzanlagenvermittler, denen bisher eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung reichte, neue Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört neben der persönlichen Zuverlässigkeit und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auch ein Sachkundenachweis der IHK.

Künftig kann sich jeder unter den Internetadressen www.vermittlerregister.info und www.vermittlerregister.org informieren, ob ein Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater zugelassen ist. Über eine Suchmaske kann mittels Namen oder Registrierungsnummer eines Finanzanlagenberaters recherchiert werden.

Die IHK Gießen-Friedberg hat alle im Zusammenhang mit der Registrierung der Finanzanlagenvermittler zusammenhängenden Aufgaben auf die IHK Limburg übertragen.

Wenden Sie sich bitte deshalb für Fragen an die

IHK Limburg
Walderdorffstr. 7
65549 Limburg

Telefon: 06431 / 210-120 und 06431 / 210-121
Telefax: 06431 / 210-205
http://www.ihk-limburg.de


Weitere Informationen zur Neuregelung und die möglichen Übergangsfristen, Antragsformulare sowie Informationen zur Sachkunde und Sachkundeprüfung erhalten Sie hier.
Stand: 24.06.2024