Auskünfte für Arbeitgeber- Arbeitsrecht
Das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ist durch eine Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen geregelt. Zu arbeitsrechtlichen Fragen, die in der betrieblichen Praxis auftauchen, bietet die IHK Gießen-Friedberg den Mitgliedsunternehmen allgemeine Auskünfte an. Diese Erstinformationen können allerdings im Zweifelsfall nicht die eventuelle notwendige anwaltliche Beratung ersetzen.
- Auskünfte zum Arbeitsrecht erteilen auch die Arbeitgeberverbände ihren Mitgliedern.
- Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet ein Bürgertelefon zum Thema Arbeitsrecht an – Telefon: 030 221 911 004. Zu erreichen ist das Bürgertelefon von montags bis donnerstags in der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr.
- Einen ersten Überblick über die durchschnittlichen Löhne und Gehälter erteilt die Hans-Böckler Stiftung unter www.boeckler.de und das Tarifregister des Landes Hessen beim Hessischen Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit in Wiesbaden unter der Telefonnummer 0611 / 817-3495 (erreichbar Dienstag und Donnerstag von 13.00 bis 15.00 Uhr).
- Fragen zu Minijobs beantwortet die Minijobzentrale, Bundesknappschaft, 45115 Essen. Service-Center-Telefonnummer: 01801 / 200504 (Festpreis 3,9 ct/Min, höchstens 42 ct/Min aus den Mobilfunknetzen).
- Eine häufig gestellte Frage an die IHK ist die nach dem „üblichen Verdienst“. Übersichten über Verdienste liegen der IHK jedoch nicht vor, da sie keine Tarifvertragspartnerin ist. Dies sind Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften.
- Aktuell:
Mindestlohn-Hotline des ZollsDas Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Mindestlohn-Hotline freigeschaltet - Telefon: 030 60280028. Zu erreichen ist die Hotline montags bis donnerstags von 8.00 bis 20.00 Uhr.
Auch der Zoll als Aufsichtsbehörde reagiert auf die zunehmenden Anfragen zum Thema Mindestlohn. Anfragen von Unternehmen zu den verschiedensten Bereichen des Zollrechts sowie insbesondere Fragen zu Mitwirkungs-, Melde-, Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Bereitstellungspflichten nach dem Mindestlohngesetz, deren Einhaltung durch die Zollverwaltung (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) geprüft werden, können Unternehmen auch an die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung richten: Telefon: 0351 44834-520; E-Mail: info.gewerblich@zoll.de.
Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.bmas.de/
Informationen zum Arbeitsschutz erhalten Sie unter https://soziales.hessen.de/Presse/Arbeitsschutz-waehrend-der-Pandemie
Stand: 10.03.2022