Keine Obergrenze von Bargeldtransaktionen – gegen eine Abschaffung von Bargeld!

Die Vollversammlung der IHK Gießen-Friedberg warnt eindringlich vor folgender bedenklicher Entwicklung: Die Bundesregierung will Zahlungen mit Bargeld auf maximal 5.000 Euro begrenzen. Die EZB plant ergänzend dazu die schnelle Abschaffung des 500-Euro-Scheines. Aus dem Bundesfinanzministerium wird der Generalverdacht formuliert, dass Bürger Geldwäsche betreiben, indem sie Rechnungen in bar bezahlen.
Die Vollversammlung der IHK Gießen-Friedberg weist ausdrücklich darauf hin, dass Bargeld - also Scheine und Münzen - gelebte Freiheit darstellt, da es die Privatsphäre von Verbrauchern schützt.
Barzahlungen bieten dem Bürger überdies Datenschutz, da sie keine individuell zuzuordnenden Spuren hinterlassen. Bargeld schützt aber auch vor Negativzinsen. Denn sollten Staat und Banken flächendeckend Negativzinsen einführen, wird es für die Bankkunden attraktiver, das Geld in bar zu halten. Würde Bargeld abgeschafft, könnten die Negativzinsen in beliebiger Höhe durchgesetzt werden. Und drittens ist die geplante Bargeldobergrenze eine unglaubwürdige und ungeeignete Maßnahme, um kriminelle Geldwäsche und andere illegale Geldgeschäfte wirksam zu begrenzen. Geldwäscher werden Ausweichhandlungen finden. Aber noch viel schlimmer: Rechtschaffene Bürger werden mit dem Stigma versehen, kriminell zu sein.
Für uns als IHK Gießen-Friedberg gilt deshalb:
  1. Wir wenden uns gegen die Einführung von Obergrenzen von Bargeldtransaktionen innerhalb der EU.
  2. Wir sprechen uns strikt gegen eine Abschaffung des Bargelds und des 500-Euro-Scheins innerhalb der EU aus.  
  3. Wir wenden uns gegen die Auffassung, dass Deutschland ein Hort der Kriminalität sei.
Datum: März 2016
Stand: 09.06.2022