Neuigkeiten!
Neues aus dem DIHK Verlag!- “Freiverkäufliche Arzneimittel” wieder verfügbar!
Freiverkäufliche Arzneimittel – was muss man wissen?
Fragen und Antworten zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung
Hühneraugenpflaster, Magnesiumtabletten und andere sogenannte „Freiverkäufliche Arzneimittel“ dürfen auch außerhalb von Apotheken, also zum Beispiel in Drogerie- oder Supermärkten verkauft werden. Vorausgesetzt, es ist mindestens ein Mitarbeiter anwesend, der über die notwendige Sachkenntnis verfügt.
Diese Sachkenntnis, also die Kenntnisse und Fertigkeiten über das ordnungsgemäße Abfüllen, Abpacken, Kennzeichnen, Lagern und Inverkehrbringen von Arzneimitteln, die zum Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind (Freiverkäufliche Arzneimittel), muss durch eine Prüfung nachgewiesen werden.
Die Abnahme der Prüfung ist den Industrie- und Handelskammern durch Landesrecht übertragen worden. Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad der schriftlichen Prüfungsfragen sind dem nun komplett aktualisierten Fragenkatalog „Freiverkäufliche Arzneimittel“ zu entnehmen. Er soll sowohl Prüfer als auch die Prüfungskandidaten unterstützen. Für Prüfungsbewerber ist er als begleitende Arbeitsunterlage gedacht, ohne damit eine anderweitige Vorbereitung ersetzen zu wollen.
Was hat sich gegenüber der vergangenen Auflage geändert?
Inhaltliche Änderungen gab es kaum. Im Wesentlichen wurden die Aufgaben neu zugeordnet und ähnliche Aufgabenstellungen untereinandergeschrieben. Zudem wurde der Hinweis zu den ehemals offenen Aufgaben neu gefasst, da die Erkennung der Pflanzendrogen nun mittels Abbildungen erfolgt.
Die DIHK-Publikation „Freiverkäufliche Arzneimittel“ (A4, 80 Seiten) kann zum Preis von 16,80 Euro im Onlineshop: www.dihk-verlag.de bestellt werden.
Fragen und Antworten zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung
Hühneraugenpflaster, Magnesiumtabletten und andere sogenannte „Freiverkäufliche Arzneimittel“ dürfen auch außerhalb von Apotheken, also zum Beispiel in Drogerie- oder Supermärkten verkauft werden. Vorausgesetzt, es ist mindestens ein Mitarbeiter anwesend, der über die notwendige Sachkenntnis verfügt.
Diese Sachkenntnis, also die Kenntnisse und Fertigkeiten über das ordnungsgemäße Abfüllen, Abpacken, Kennzeichnen, Lagern und Inverkehrbringen von Arzneimitteln, die zum Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind (Freiverkäufliche Arzneimittel), muss durch eine Prüfung nachgewiesen werden.
Die Abnahme der Prüfung ist den Industrie- und Handelskammern durch Landesrecht übertragen worden. Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad der schriftlichen Prüfungsfragen sind dem nun komplett aktualisierten Fragenkatalog „Freiverkäufliche Arzneimittel“ zu entnehmen. Er soll sowohl Prüfer als auch die Prüfungskandidaten unterstützen. Für Prüfungsbewerber ist er als begleitende Arbeitsunterlage gedacht, ohne damit eine anderweitige Vorbereitung ersetzen zu wollen.
Was hat sich gegenüber der vergangenen Auflage geändert?
Inhaltliche Änderungen gab es kaum. Im Wesentlichen wurden die Aufgaben neu zugeordnet und ähnliche Aufgabenstellungen untereinandergeschrieben. Zudem wurde der Hinweis zu den ehemals offenen Aufgaben neu gefasst, da die Erkennung der Pflanzendrogen nun mittels Abbildungen erfolgt.
Die DIHK-Publikation „Freiverkäufliche Arzneimittel“ (A4, 80 Seiten) kann zum Preis von 16,80 Euro im Onlineshop: www.dihk-verlag.de bestellt werden.
Umstellung der Prüfung!
Die IHK Gießen-Friedberg hat die Prüfung der freiverkäuflichen Arzneimittel seit dem 01. Juni 2021 von einer Prüfung mit Pflanzendrogen-Proben auf eine Prüfung mit Bildern der Pflanzendrogen umgestellt!
Die Bilder der Pflanzendrogen finden Sie hier. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 3192 KB)
Stand: 28.03.2022