Einzelbetriebliche Messeförderung des Landes Hessen
Das Land Hessen unterstützt die Teilnahme von hessischen Unternehmen des gewerblichen Mittelstandes an Messen und Ausstellungen, überwiegend auf schwierigen oder weit entfernten Märkten im Ausland.
Zum 01.01.2024 trat die neue Richtlinie des Landes Hessen zur Messeförderung in Kraft.
Die Teilnahme von Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU), Handwerks-und Kleinstunternehmen sowie jungen und innovativen Unternehmen („Start-ups“) wird unter bestimmten Voraussetzungen vom Land Hessen gefördert.
Auskünfte zu
- Gegenstand der Förderung,
- Antragsberechtigten,
- Art und Umfang sowie Höhe der Zuwendung
- Antragsverfahren
- allen sonstigen Details zur einzelbetrieblichen Messeförderung
erteilt ab sofort:
Stand: 05.06.2024