Exportkreditgarantien des Bundes (Hermesdeckungen)

Exportkreditgarantien des Bundes sind Absicherungen für Exportgeschäfte, mit denen ein Zahlungsausfall aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen abgesichert wird. Die so genannten Hermesdeckungen helfen Exporteuren bei der Erschließung neuer Märkte. Zum Schutz vor diesen und weiteren Risiken im Außenhandel stellen die bundesdeutschen "Hermesdeckungen" eine Vielzahl von Produkten zur Verfügung. Im Einzelnen sind das:

Sammeldeckungen

Sammeldeckungen dienen der einfachen und unkomplizierten Absicherung von mehreren Exportgeschäften.
Dazu zählen:
  • Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung
  • Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung-light
  • Revolvierende Lieferantenkreditdeckung
  • Revolvierende Finanzkreditdeckung
  • Rahmenkreditdeckung

Einzeldeckungen

Einzeldeckungen sichern einzelne Geschäfte gegen einen Auszahlungsausfall ab.
Dafür stehen folgende Produkte zur Verfügung:
  • Bauleistungsdeckung
  • Fabrikationsrisikodeckung
  • Finanzkreditdeckung
  • Finanzkreditdeckung-express
  • Leistungsdeckung
  • Lieferantenkreditdeckung
Sektorale Sonderbestimmungen im Rahmen von Einzeldeckungen:
  • Airbusgarantie
  • Eisenbahnfinanzierungen
  • Erneuerbare Energien, Klimaschutz und Anpassung an Klimawandel, Wasserprojekte
  • Projektfinanzierungen
  • Schiffsfinanzierungen

Ergänzende Deckungsformen

Ergänzende Deckungsformen sind spezielle Absicherungslösungen für besondere Exportgeschäfte. Zu diesen Absicherungslösungen zählen:
  • Akkreditivbestätigungsrisikodeckung
  • Avalgarantie
  • Beschlagnahmerisikodeckung
  • Leasingdeckung
  • Verbriefungsgarantie
  • Verbriefungsgarantie zum KfW-Refinanzierungsprogramm
  • Vertragsgarantiedeckung
Mehr Informationen hierzu erhalten Unternehmen bei:
Euler Hermes Aktiengesellschaft / Exportkreditgarantien und UFK-Garantien der Bundesrepublik Deutschland in Hamburg, Telefon: +49 (0) 40 / 8834-9000, E-Mail: info@exportkreditgarantien.de oder info@ufk-garantien.de sowie über das "Agaportal".

Investitionsgarantien

Investitionsgarantien dienen der Absicherung von politisch verursachten Schäden bei Direktinvestitionen im Ausland.
Die Bundesregierung unterstützt seit Jahrzehnten die deutsche Wirtschaft mit staatlichen Garantien bei Auslandsinvestitionen im Ausland. Unternehmen und Banken erhalten über diese Außenwirtschaftsförderung einen individuellen Schutz ihrer Auslandsaktivitäten.
Investitionsgarantien sind ein wichtiger Baustein in Finanzierung und Risikomanagement von Auslandsprojekten. Als effizientes Instrument zum Schutz gegen politische Risiken bewähren sie sich in schwierigen Phasen.
Die Bundesregierung tritt als starker Partner der deutschen Wirtschaft nicht nur in der Finanzierungsphase, sondern auch im Vorfeld eines drohenden Schadens auf.
Die Durchführung und Bearbeitung dieser Fördermaßnahme übernimmt im Auftrag der Bundesregierung die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft (PwC) in Hamburg als Mandatar des Bundes.
PwC ist direkter Ansprechpartner für die Investoren und Banken in allen Fragen der Auslandsgeschäftsabsicherung und erreichbar unter
Telefon: +49 (0) 40 6378-2066, E-Mail: investitionsgarantien@de.pwc.com,
Internet: https://www.investitionsgarantien.de/


Stand: 27.09.2021