Außenwirtschaftsrundschreiben Juli 2024


Gemeinsames monatliches Rundschreiben zur Außenwirtschaft des IHK-Verbund Mittelhessen und der IHK Fulda!

Allgemeines

Zoll-Ident App: Sichere Authentifizierung für das Zoll-Portal

Digitale Sicherheit ist nach wie vor eine unserer Top-Prioritäten. Genauso verhält es sich mit dem nutzerorientierten Design. Die neue Zoll-Ident App kombiniert beides und beschleunigt Ihren Zugang zum Zoll-Portal und allen inkludierten Services.
Voraussetzungen für den schnellen Login ist ein Konto im Zoll-Portal und die Zoll-Ident-App auf Ihrem mobilen Gerät. Für einen uneingeschränkten Zugang zu allen Services müssen Sie sich vorher in Ihrem Konto mit ELSTER, BundID oder Ihrem Online-Ausweis identifiziert haben.
Richten Sie danach die Zoll-Ident App ein und scannen Sie zukünftig nur einen QR-Code, um sich schnell und sicher einzuloggen.
Vorteile für Unternehmen ist, dass der Zugang für weitere Benutzer eines Geschäftskundenkontos erleichtert wird; allein der Hauptbenutzer benötigt ELSTER. Der Hauptbenutzer kann für alle Benutzer des Unternehmens die Zoll-Ident App zur vollumfänglichen Nutzung des Zoll-Portals freischalten. Weitere Informationen und Hilfestellung (Quelle: Zoll)

Länder

China – Antidumpinguntersuchung bei EU-Schweinefleisch

Das chinesische Wirtschaftsministerium MOFCOM hat am 17.06.2024 die Einleitung eines Antidumpingverfahrens gegenüber Schweinefleisch aus der EU bekannt gegeben. Im Zuge der Untersuchung überprüft China, ob Schweinefleisch aus der EU zu Dumpingpreisen in China eingeführt wurde. Gegenstand der Untersuchung ist frisches, gekühltes und gefrorenes Schweinefleisch sowie Schlachtnebenerzeugnisse der Zolltarifnummern 02031110, 02031190, 02031200, 02031900, 02032110, 02032190, 02032200, 02032900, 02063000, 02064100, 02064900, 02091000, 05040011, 05040014, 05040029 und 05040090.
Unternehmen, die die genannten Waren nach China exportieren, sollten binnen 20 Tagen, also bis zum 07.07.2024, mit dem MOFCOM Kontakt aufnehmen. (Quelle: Germany Trade & Invest)


China – Ausfuhrgenehmigung von Luft und Raumfahrttechnik

Ab dem 01.07.2024 unterliegen weitere Waren der Exportkontrolle und dürfen nur mit Genehmigung des Wirtschaftsministeriums MOFCOM ausgeführt werden. Betroffen sind Strukturteile, Software und Triebwerkstechnik für die Luft- und Raumfahrt sowie die erforderlichen Entwicklungs- und Produktionsmittel dafür. Das Antragsverfahren erfolgt analog wie bei Dual-Use-Gütern. Details inklusive der betroffenen Zolltarifnummern (arabische Ziffern) ergeben sich aus der Veröffentlichung des MOFCOM Nr. 24 vom 30.05.2024 (Quelle: Germany Trade & Invest).

EU – Zölle auf Hafer aus der Ukraine

Einfuhren aus der Ukraine genießen Handelsvorteile. Für bestimmte Waren gelten jedoch Zollkontingente. Bedeutet, dass wenn bestimmte Einfuhrmengen überschritten, führt die EU die ausgesetzten Zölle jedoch wieder ein.
Seit Mai 2022 setzt die EU Zölle und Kontingente für Einfuhren aus der Ukraine aus. Nun führt sie Zölle für Hafer wieder ein, indem sie das Zollkontingent für Hafer aus dem Assoziierungsabkommen EU-Ukraine (Anhang I-A) wieder in Kraft setzt. Die Zollkontingente gelten ab 19.06.2024 bis zum 05.06.2025. (Quelle: Germany Trade & Invest)

EU – Futter- und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs

Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 enthält Vorschriften über die vorübergehende Verstärkung der amtlichen Kontrollen bei der Einfuhr sowie besondere Bedingungen für die Einfuhr bestimmter Lebens- und Futtermittel in die Europäische Union. Die Anhänge dieser Verordnung werden regelmäßig aktualisiert.
Anhang I enthält die Liste der Futtermittel und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs, die verstärkten amtlichen Kontrollen am benannten Eingangsort unterliegen.
Anhang II enthält Lebens- und Futtermittel aus bestimmten Drittländern, deren Eingang besonderen Bedingungen unterliegt.
Änderungen in Anhang I
Folgende Erzeugnisse werden neu in die Liste aufgenommen:
  • Auberginen (Solanum aethiopicum) aus Burkina Faso
Folgende Erzeugnisse werden in die Liste in Anhang I aufgenommen und im Gegenzug aus Anhang II gestrichen:
  • Spargelbohnen (Vigna unguiculata ssp. sesquipedalis, Vigna unguiculata ssp. unguiculata) aus der Dominikanischen Republik
  • Erdnüsse und aus Erdnüssen hergestellte Erzeugnisse aus Ghana
  • Mischungen von Lebensmittelzusatzstoffen, die Johannisbrotkernmehl oder Guarkernmehl enthalten, Vanille sowie Gewürznelken, Mutternelken und Nelkenstiele aus Indien
  • Mischungen von Lebensmittelzusatzstoffen, die Johannisbrotkernmehl enthalten, aus Malaysia
  • Mischungen von Lebensmittelzusatzstoffen, die Johannisbrotkernmehl enthalten, aus der Türkei
Folgende Waren werden aus Anhang I gestrichen:
  • Paranüsse in der Schale und Mischungen von Paranüssen oder getrockneten Früchten, die Paranüsse in der Schale enthalten, aus Brasilien
  • Erdnüsse und aus Erdnüssen hergestellte Erzeugnisse aus Brasilien
  • Erdnüsse und aus Erdnüssen hergestellte Erzeugnisse aus Gambia
  • Johannisbrot (Carob), Johannisbrotkerne, die ungeschält und weder gemahlen noch sonst zerkleinert sind, sowie Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot oder Johannisbrotkernen, auch modifiziert, aus Indien
  • Guarkernmehl aus Indien
  • Instant-Nudeln, die Gewürze/Würzmittel oder Soßen enthalten, aus Südkorea
  • Paprika der Gattung Capsicum (außer Gemüsepaprika) aus Pakistan
  • Erdnüsse und aus Erdnüssen hergestellte Erzeugnisse aus dem Sudan
  • Johannisbrot (Carob), Johannisbrotkerne, die ungeschält und weder gemahlen noch sonst zerkleinert sind, sowie Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot oder Johannisbrotkernen, auch modifiziert, aus der Türkei
  • Instant-Nudeln, die Gewürze/Würzmittel oder Soßen enthalten, aus Vietnam
Änderungen in Anhang II
Folgende Erzeugnisse werden neu in die Liste aufgenommen und im Gegenzug aus Anhang I gestrichen:
  • Gotu Kola (Centella asiatica) aus Sri Lanka
  • Paprika der Gattung Capsicum (außer Gemüsepaprika) aus Vietnam
Weitere Änderungen
Für folgende Erzeugnisse werden die Häufigkeit von Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen verändert:
  • Haselnüsse, Mischungen mit und Erzeugnisse aus Haselnüssen aus Georgien
  • Betelblätter (Piper betle L.) aus Indien
  • Schoten des Meerrettichbaums (Moringa oleifera) (sogenannte Drumsticks) aus Indien
  • Gewürzmischungen aus Pakistan
  • Grapefruits aus der Türkei
  • Pfeffer der Gattung Piper, Früchte der Gattungen Capsicum oder Pimenta, die getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert sind, Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze aus Äthiopien
  • Muskatnüsse (Myristica fragrans) aus Indonesien
  • Muskatnüsse, Muskatblüten, Amomen und Kardamomen aus Indien
  • Getrocknete Feigen, Mischungen mit und Erzeugnisse aus getrockneten Feigen aus der Türkei
  • Pistazien, Mischungen mit und Erzeugnisse aus Pistazien aus der Türkei
  • Sesamsamen aus Uganda
  • Pitahaya (Drachenfrucht) aus Vietnam
  • Pistazien, Mischungen mit und Erzeugnisse aus Pistazien mit Ursprung in den Vereinigten Staaten, versandt aus der Türkei
(Quelle: Germany Trade & Invest)

EU – Zollerhöhung auf Getreide aus Russland und Belarus

Sei Beginn des russischen Angriffskrieges sind die Getreideeinfuhren aus Russland erheblich gestiegen. Um dies zu unterbinden, werden die Zölle für die betroffenen Produkte wie Getreide, Ölsamen und daraus hergestellte Erzeugnisse auf bis zu 50 Prozent erhöht. Ziel ist es, den EU-Getreidemarkt zu stabilisieren und zu verhindern, dass Einnahmen aus Getreideexporten in die EU zur Finanzierung des russischen Angriffskrieges verwendet werden.
Zudem wird auch die Nutzung von Kontingenten nicht mehr möglich sein. Der Transit durch die EU ist von diesen Maßnahmen nicht betroffen.
Eine genaue Auflistung der betroffenen Waren finden Sie in der Verordnung (EU) 2024/1652, die am 01.07.2024 in Kraft tritt. (Quelle: Germany Trade & Invest)

EU – Einfuhrverbot für Quecksilber

Der Rat hat den Änderungen der Verordnung (EU) 2017/852 über Quecksilber zugestimmt. Damit verbietet die EU die Verwendung von Dentalamalgam und erweitern die Beschränkungen für die Herstellung, Einfuhr und Ausfuhr anderer quecksilberhaltiger Produkte. Die Fristen sind:
  • Für Dentalamalgam besteht ein Ausfuhrverbot ab 01.01.2025 und ein Einfuhrverbot ab 01.01.2026
  • Für quecksilberhaltige Lampen gelten produktspezifische Ein- und Ausfuhrverbote ab 31.12.2025 beziehungsweise 31.12.2026. Details zur den betroffenen Warenkategorien enthält der geänderte Anhang II der Verordnung. Details zu den betroffenen Warenkategorien stehen im geänderten Anhang II der Verordnung.
(Quelle: Germany Trade & Invest)
EU – Embargomaßnahmen
Iran
Demokratische Volksrepublik Korea
Russland
Somalia
Sudan
Südsudan
Syrien
Cyberangriffe

EU – Antidumpingmaßnahmen

Dekorpapier
Die Europäische Kommission hat ein Antidumpingverfahren betreffend Einfuhren von Dekorpapier mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeleitet (vgl. Amtsblatt C/2024/3695 vom 14.06.2024).
Der Antrag wurde am 02.05.2024 von vier Unionsherstellern von Dekorpapier eingereicht.
Bei der zu untersuchenden Ware handelt es sich um Dekorpapier mit bestimmten Eigenschaften. Die Ware wird derzeit unter den KN-Codes ex 4802 54 00, ex 4802 55, ex 4805 91 00 und ex 4811 60 00 (TARIC-Codes 4802 54 00 10, 4802 55 15 10, 4802 55 25 10, 4802 55 30 10, 4802 55 90 10, 4805 91 00 10, und 4811 60 00 10) eingereiht. Die KN- und TARIC-Codes werden nur informationshalber angegeben.
Zur Wahrung eigener Interessen und Verfahrensrechte können sich betroffene Unternehmen an die Europäische Kommission wenden. Die Voraussetzungen für eine Teilnahme an der Untersuchung und die Fristen können der oben genannten Einleitungsbekanntmachung entnommen werden. (Quelle: HK Hamburg)
Antisubvention - E-Autos mit Ursprung in China
Die EU-Kommission gibt die Einführung vorläufiger Ausgleichszölle bekannt. Sie könnten ab 04.07.2024 gelten, sofern die EU und China vorher keine Einigung erzielen.
Antidumping – Kabel und Seile aus Stahl mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung. Die Maßnahmen gelten auch auf Einfuhren aus Marokko und Südkorea.
Antidumping - Titandioxid mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt bekannt, dass Einfuhren von Titandioxid zollamtlich erfasst werden. Das Antidumpingverfahren läuft seit November 2023.
Antidumping – Stahlräder mit Ursprung in China
Die EU-Kommission kündigt das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingzölle an. Die aktuellen Maßnahmen gelten seit März 2020.
Antidumping - Erythrit mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt bekannt, dass Einfuhren von Erythrit zollamtlich erfasst werden. Das Antidumpingverfahren läuft seit November 2023.
Antidumping - Aluminiumfolie (kleine Rollen) mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein. Die Maßnahmen gelten seit 2021 auch für Einfuhren aus Thailand.
Antidumping - nahtlose Rohre aus rostfreiem Stahl mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung.
(Quelle: Germany Trade & Invest)

Frankreich – Verbot von nicht recycelbaren Polystyrolverpackungen auf 2030 verschoben

Die französische Regierung hat bekannt gegeben, dass das Verbot von Verpackungen, die ganz oder teilweise aus Styrolpolymeren oder -copolymeren bestehen, nicht recycelbar sind und nicht in einen Recyclingstrom integriert werden können, von 2025 auf 2030 verschoben wird.
Nachstehend finden Sie die freie Übersetzung der Stellungnahme von Frau Dominique Faure, beigeordnete Ministerin für Gebietskörperschaften und den ländlichen Raum:
„Das Gesetz zur Bekämpfung des Klimawandels zielt darauf ab, die Umweltauswirkungen von Polystyrolverpackungen zu verringern und sie der Kreislaufwirtschaft zuzuführen. Diese Maßnahme wird es Frankreich ermöglichen, seine europäischen Recyclingziele zu erreichen und damit seinen Beitrag zum EU-Haushalt - 1,5 Milliarden Euro für diesen Posten im Jahr 2023 - zu senken.
Die künftige EU-Verordnung sieht vor, dass alle Verpackungen bis 2030 recycelbar sein und bis 2035 im industriellen Maßstab recycelt werden sollen. Ich weiß, dass die Industrie Anstrengungen unternommen hat. Diese haben jedoch nicht dazu geführt, dass die Recyclingfähigkeit aller dieser Verpackungen zu dem im Gesetz vorgesehenen Termin erreicht wurde.
Da das Gesetz und die Richtlinie noch nicht in Kraft getreten sind, erscheint es vernünftig, das Verbot von 2025 auf 2030 zu verschieben, um das Risiko einer Überumsetzung zu vermeiden und den Projekten für Kunststoffharze Zeit zum Erfolg zu geben. Es wird Aufgabe des Parlaments sein, Artikel L. 541-15-10 des Umweltgesetzbuchs zu ändern.“
Beratung durch die Experten des Bereichs Umweltreporting & Compliance der AHK Frankreich
Die Consultants der Abteilung Umweltreporting & Compliance der AHK Frankreich verfügen über eine umfassende Expertise im Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung in Frankreich, Deutschland und Europa. Das Leistungsspektrum reicht vom Consulting, über das Monitoring bis zum Reporting. Es wird ein besonderer Wert auf eine enge und persönliche Zusammenarbeit gelegt, um die Leistung zu bieten, die genau auf die individuellen Herausforderungen der Unternehmen zugeschnitten ist und lösungsorientierte Empfehlungen zu geben. (AHK FR)

Marokko – Einfuhrlizenz für Halbzeug aus Stahl

Das marokkanische Ministerium für Industrie und Handel hat rechteckiges Halbzeug aus Stahl mit der Zolltarifnummer 7207.11.00 auf die Liste der lizenzpflichtigen Waren gesetzt (Zollverwaltung Nr. 6573/311). Mit dieser Maßnahme soll eine mengenmäßige Beschränkung der Einfuhr erreicht werden. Die Einfuhrlizenz wird vom marokkanischen Importeur in Marokko beantragt. Ausländische Exporteure dieser Waren müssen ein Formular mit Fragen zum Unternehmen, zum Produkt und zu bisherigen Exporten nach Marokko ausfüllen.
Zu den lizenzpflichtigen Waren zählen in Marokko grundsätzlich sämtliche gebrauchten Waren, verschiedene chemische Substanzen, chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, runderneuerte und gebrauchte Luftreifen, Pulver und Sprengstoffe, pyrotechnische Artikel, Thermometer, Abfälle und Schrott aus unedlen Metallen, Messer, Waffen (auch als Antiquitäten), Asbest, unbemannte Flugobjekte (Drohnen) sowie Kühl- und Gefriergeräte, die ozonschädigende Substanzen enthalten. (Quelle: Germany Trade & Invest)

Serbien – Frische Waren werden wieder vorrangig abgefertigt

Die serbische Zollverwaltung hat in einer Mitteilung bekannt gegeben, dass frische und gekühlte Waren an den serbischen Grenzübergängen seit dem 15.05.2024 wieder vorrangig abgefertigt werden. Zu den betroffenen Waren gehören laut Mitteilung: Obst, Gemüse, Fleisch, Pilze und Blumen.
Die Verordnung über die bevorzugte Abfertigung sensibler Ware war circa vier Jahre lang in Kraft und wurde am 14.042024 aus Sicherheitsgründen außer Kraft gesetzt. (Quelle: Germany Trade & Invest)

Türkei – Anerkennung elektronisch ausgestellter Warenverkehrsbescheinigungen A.TR.

In seiner Fachmeldung vom 12.06.2024 korrigiert die deutsche Zollverwaltung und teilt mit, dass alle im Normalverfahren elektronisch von den Zollbehörden der Türkei ohne Unterschrift ausgestellten Warenverkehrsbescheinigungen A.TR. unabhängig von ihrem Ausstellungsdatum anerkannt werden. Hierfür muss die Warenverkehrsbescheinigung A.TR. anstelle einer Nasssignatur aber einen QR-Code und - wie bisher üblich - einen Link auf die Website zur Überprüfung der Echtheit der Warenverkehrsbescheinigung A.TR. enthalten.
Wurde seit der Aufhebung der Covid-19-Pandemie-Maßnahmen zum 01.05.2024 für elektronisch ausgestellte Warenverkehrsbescheinigungen A.TR. die Präferenzbehandlung nicht anerkannt, da sie von den Zollbehörden der Türkei nicht unterschrieben waren, so besteht die Möglichkeit, einen Erstattungsantrag nach Art. 117 UZK innerhalb von 3 Jahren nach Mitteilung der Zollschuld beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen, wenn die betroffenen Warenverkehrsbescheinigungen A.TR. die o.g. Voraussetzungen erfüllen. (Quelle: Zoll)

Türkei – Zusatzzölle auf Pkw mit Benzin- oder Hybridantrieb

Die Türkei erhebt künftig Zusatzzölle auf Pkw mit Benzin- und Hybridantrieb. Das hat das türkische Handelsministerium am 07.06.2024 im türkischen Amtsblatt bekannt gegeben. Der zusätzliche Zollsatz beträgt 40 Prozent, mindestens aber 7.000 US-Dollar je Fahrzeug. Die Zölle werden 30 Tage nach Bekanntgabe, also ab dem 07.07.2024 erhoben. Betroffen sind nur Fahrzeuge aus Ländern, mit denen die Türkei weder eine Zollunion noch ein Freihandelsabkommen unterhält. Fahrzeuge mit Ursprung in der EU sind wegen der Zollunion mit der Türkei also nicht betroffen. (Quelle: Germany Trade & Invest)

USA – Verbot von Antivirensoftware Kaspersky

Am 20.06.2024 hat das Bureau of Industry and Security (BIS) mit Bekanntgabe die Nutzung des Antivirenprogramms der russischen Firma Kaspersky verboten. Begründet wurde die Entscheidung mit russischen Fähigkeiten zu Cyberangriffen und dem möglichen Einfluss der russischen Regierung auf Kaspersky. Eine ausführliche Untersuchung ergab, dass dieses Verbot der einzige Weg sei, Bedenken in Bezug auf die nationale Sicherheit auszuräumen, wie eine Unterbehörde des US-Handelsministeriums mitteilte.
Somit wird ab dem 20.07.2024 der Verkauf von Kaspersky-Software an Unternehmen und Verbraucher in den USA untersagt. Ab dem 29.09.2024 darf Kaspersky keine Updates mehr bereitstellen, was die Software gegen neue Bedrohungen weitgehend nutzlos machen würde. Auch der Weiterverkauf der Software wird ab diesem Datum verboten. Die Übergangsfrist soll den Kunden Zeit geben, zu anderen Anbietern zu wechseln.
2022 warnte auch Deutschland (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik - BSI) vor dem Einsatz von Kaspersky-Software im Zusammenhang mit dem russischen Überfall auf die Ukraine. (Quelle: BIS/BSI)

USA – Neues Sanktionspaket gegen Russland

Das US-amerikanische Bureau of Industry and Security (BIS) hat vor dem G7-Treffen in Italien neue Sanktionen gegen Russland und Belarus verkündet (Pressemeldung vom 12.06.2024), um deren Fähigkeit zur Fortführung des Krieges gegen die Ukraine weiter einzuschränken und Umgehungen der Sanktionen zu verhindern. Die neuen Maßnahmen umfassen:
  • Erweiterung der Entity List
  • Software-Ausfuhrbeschränkungen
  • Ausweitung der Güterkontrolle
  • Einschränkung der License Exception CCD
  • Temporary Denial Orders (TDO)
  • Maßnahmen gegen Umgehungen
Detaillierte Informationen und eine Liste der 522 neu hinzugefügten 6-stelligen HS-Codes sind in der Final Rule des BIS zu finden. (Quelle: BIS/BSI)

Messen, Veranstaltungen und Delegationsreisen

Veranstaltungen der IHK Fulda

Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in unserer Veranstaltungsdatenbank. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den kommenden Veranstaltungen:

Veranstaltungen der IHK Gießen-Friedberg

Die IHK Gießen-Friedberg organisiert regelmäßig Veranstaltungen, Seminare und Lehrgänge zu den verschiedensten Themengebieten. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht  unserer kommenden Veranstaltungen mit der Verlinkung zur jeweiligen Informationsseite.

Veranstaltungen der IHK Lahn-Dill

Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in der Veranstaltungsdatenbank mit der Verlinkung zur jeweiligen Informationsseite. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den kommenden Veranstaltungen:

Veranstaltungen der IHK Limburg

Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in der Veranstaltungsdatenbank .
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den kommenden Veranstaltungen:


Weitere Veranstaltungen der hessischen IHKs

Hessischer Außenwirtschaftstag 2024
Tauchen Sie ein in die Welt – mit dem Hessischen Außenwirtschaftstag 2024
Die Plattform für Ihren Erfolg! Von aktuellen Branchenthemen bis hin zu praktischen Einblicken aus der Unternehmenspraxis bieten wir Ihnen eine vielfältige Palette an Möglichkeiten, um Ihr Auslandsgeschäft zu stärken.
Erhalten Sie maßgeschneiderte Einblicke und individuelle Beratung von Experten der deutschen Auslandshandelskammern (AHKs) für Ihren Markteintritt im Ausland. Unsere Experten analysieren Ihre Projekte, erkunden Geschäftschancen und geben Ihnen wertvolle Tipps für einen erfolgreichen Start in Ihrem Zielland. Buchen Sie jetzt Ihre persönlichen Beratungsgespräche und legen Sie den Grundstein für Ihr internationales Geschäftswachstum!
Zudem bietet der 7. Hessische Außenwirtschaftstag die Möglichkeit, wertvolle Kontakte zu knüpfen und sich mit Gleichgesinnten auszutauschen. Ein Netzwerk von Erfahrungen, Ideen und potenziellen Geschäftspartnern – denn gemeinsam schaffen wir neue Perspektiven für Ihr Auslandsgeschäft!

Entsendung von Mitarbeitern nach Spanien am 10. Juli 2024
Unternehmen, die Mitarbeitende nach Spanien entsenden möchten, sind verpflichtet bei den lokalen spanischen Arbeitsbehörden eine telematische Entsendemitteilung einzureichen, wenn die Dauer des Einsatzes 8 Tage übersteigt.
In Webinar Entsendung von Mitarbeitern nach Spanien erklärt Ihnen unsere Referentin von Germany Trade & Invest (GTAI) über die einzuhaltenden Rahmenbedingungen und gibt Ihnen wertvolle Tipps und Tricks, wie Sie Ihre Entsendung erfolgreich gestalten können. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihre Fragen zu stellen und sich praxisnahes Know-how anzueignen.
Nach der Sommerpause geht die Reihe mit Entsendung von Mitarbeitern in die Schweiz am 05.09.2024 weiter. Melden Sie sich bereits heute an!
Die Webinare sind Teil der Webinarreihe "Mitarbeiterentsendung - Weltweit. Rechtssicher. Entsenden" der hessischen Industrie- und Handelskammern in Kooperation mit dem Enterprise Europe Network.

SpotLight Internationalisierung: Freihandelsabkommen EU-Neuseeland am 18. Juli 2024
Mitte 2024 wird erwartet, dass das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland in Kraft tritt. Das Freihandelsabkommen wird auf beiden Seiten neue wirtschaftliche Möglichkeiten eröffnen. Nach Inkrafttreten könnte der bilaterale Handel um bis zu 30 % wachsen und die jährlichen Ausfuhren der EU um bis zu 4,5 Mrd. € zunehmen. Dank des Abkommens können im ersten Anwendungsjahr die Zollabgaben für EU-Einfuhren um rund 140 Mio. € gesenkt werden.
Wir geben Ihnen einen kleinen ersten Einblick in das neue Freihandelsabkommen.

KAI KÔ Deutsch-Japanischer Wirtschaftsdialog 2024 am 16. August 2024


Am 16.08.2024 öffnet der „KAI KÔ Deutsch-Japanischer Wirtschaftsdialog“ erneut seine Tore und bietet eine einzigartige Plattform für den Austausch zwischen Japan und dem Frankfurt Rhein Main Gebiet. Seien Sie dabei, wenn führende Wirtschaftsakteure, innovative Denker und Entscheidungsträger zusammenkommen, um zukunftsweisende Ideen und Partnerschaften zu fördern. Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, Teil dieses bedeutenden Wirtschaftsdialogs zu sein und neue Impulse für Ihre Geschäftstätigkeit zu gewinnen!

Ländersprechtag USA: individuelle Einzelberatungsgespräche am 23. September 2024

Sie möchten in den amerikanischen Markt oder Ihre US-Geschäfte ausweiten?
Dann nutzen Sie die Gelegenheit am 23.09.2024 im Rahmen eines 45-minütigen Einzelgespräches mit Frau Juliane Eichler, LL.M., der Expertin der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer (AHK New York), sich über Ihre individuellen wirtschaftlichen Chancen und Fragen zur Markterschließung oder -erweiterung in den USA auszutauschen. Neben der individuellen Marktberatung gehören auch die Vertriebspartnersuche, Rechtsauskünfte und Informationsdienste zu den Dienstleistungen der AHK.

Enterprise Europe Network (EEN)

EEN Geschäftskooperationsdatenbank

Das Enterprise Europe Network (EEN) unterstützt Sie bei der Suche nach geeigneten Geschäftspartnern – sei es für den Vertrieb der Produkte und Dienstleistungen im Ausland oder aber für Technologie-transfer und Forschung und Entwicklung. Finden Sie ausgewählte Kooperationsgesuche und Angebote aus der EU-weiten Geschäftskooperationsdatenbank. Gerne suchen wir auch nach Ihren individuellen Kriterien.
Zu den Profilen des Monats » Juli/August 2024

Veröffentlichungen

Sonderauswertung AHK World Business Outlook zu Südkorea und China

Bundeswirtschaftsminister Robert Habecks Reise nach Südkorea und China setzt nach Worten von Volker Treier, Außenwirtschaftschef der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), ein starkes Zeichen für die Bedeutung dieser Schlüsselmärkte. China und Südkorea sind für deutsche Unternehmen von zentraler Bedeutung: Im Jahr 2023 war China der wichtigste und Korea der drittwichtigste Handelspartner in Asien. Obwohl die USA China in diesem Jahr überholt haben, bleibt die Relevanz dieser Märkte für die deutsche Wirtschaft unvermindert hoch.
Treier betont, dass politische Unterstützung in Bereichen wie fairem Wettbewerb, regulatorischen Hürden und grüner Technologie für deutsche Unternehmen und die deutsche Volkswirtschaft von großem Nutzen sein wird. Eine kürzlich durchgeführte Sonderauswertung des AHK World Business Outlook zeigt optimistischere Erwartungen deutscher Unternehmen in Korea. Fast 43 Prozent der Unternehmen erwarten eine Verbesserung ihrer Geschäfte in den nächsten zwölf Monaten. Dennoch bestehen Sorgen über geringe Nachfrage, unsichere wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen und hohe Arbeitskosten.
Deutsche Unternehmen sind sich der geopolitischen Herausforderungen bewusst und ergreifen Maßnahmen zur Diversifizierung in Korea und China. Dazu gehören die Erschließung neuer Absatzmärkte und der Ausbau von Lieferantennetzwerken. In beiden Ländern planen viele Unternehmen verstärkte Investitionen und Maßnahmen zur Risikostreuung, trotz der Herausforderungen durch hohe Kosten und erhöhte Regulierung. Etwa die Hälfte der Unternehmen fühlt sich nur mäßig gut auf internationale Krisen und geopolitische Risiken vorbereitet.
Stand: 02.07.2024