Außenwirtschaftsrundschreiben Juli/August 2025
Allgemeines
ATLAS Ausfuhr: Artikel 12g Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Die Generaldirektion der EU-Kommission (TAXUD) veröffentlicht im Kontext der Sanktionen gegenüber Russland eine neue Codierung für die Erklärung, dass Artikel 12g Abs. 1 VO (EU) Nr. 833/2014 bei der Wiederausfuhr nach Russland bzw. der
Wiederausfuhr zur Verwendung in Russland für in Anhang XL aufgeführte Güter der KN-Codes 8457 10, 8458 11, 8458 91, 8459 61 und 8466 93 nicht gilt.
Wiederausfuhr zur Verwendung in Russland für in Anhang XL aufgeführte Güter der KN-Codes 8457 10, 8458 11, 8458 91, 8459 61 und 8466 93 nicht gilt.
Für die Anmeldung in ATLAS-Ausfuhr steht ab sofort folgende Codierung zur Verfügung:
Y236: „Ausnahme gemäß Artikel 12g Abs. 2 Buchstabe a VO (EU) Nr. 833/2014 von der Verpflichtung nach Artikel 12g Abs. 1 VO (EU) Nr. 833/2014, die Wiederausfuhr nach Russland und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Russland vertraglich zu untersagen“. (Quelle: Zoll | ATLAS-Info 0790/25)
Y236: „Ausnahme gemäß Artikel 12g Abs. 2 Buchstabe a VO (EU) Nr. 833/2014 von der Verpflichtung nach Artikel 12g Abs. 1 VO (EU) Nr. 833/2014, die Wiederausfuhr nach Russland und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Russland vertraglich zu untersagen“. (Quelle: Zoll | ATLAS-Info 0790/25)
ATLAS-Ausfuhr: Ausweitung der Sanktionsmaßnahmen gegenüber Russland und Belarus
Mit ATLAS-Info 0822/2025 informiert die Zollverwaltung, dass die Generaldirektion der EU-Kommission (TAXUD) im Rahmen der erweiterten Sanktionen gegen Russland und Belarus neue ATLAS-Codierungen veröffentlicht hat. Diese dienen dazu, Genehmigungen anzugeben oder zu erklären, dass ein bestehender Altvertrag genutzt wird bzw. bestimmte Verbote nicht zutreffen. Sie stehen ab sofort zur Verfügung. (Quelle: Zoll)
1. Genehmigungspflichtige Ausfuhren gemäß Artikel 3k Abs. 5h VO (EU) Nr. 833/2014
- X867/RU: Ausfuhrgenehmigung des BAFA für Güter in Anhang XXIII (z. B. KN-Code 8422 30)
- X867/EU: Entsprechende Genehmigung durch Behörden anderer EU-Mitgliedstaaten
2. Altvertragsregelung mit Genehmigungspflicht gemäß Artikel 3k Abs. 5i
- X868/RU: BAFA-Genehmigung für Altverträge zu Gütern in Anhang XXIII
- X868/EU: Genehmigung durch Behörden anderer Mitgliedstaaten für Altverträge
3. Ausnahmegenehmigung für Militärgüter gemäß Artikel 4 Abs. 2a
- Y691: Ausnahme vom Verbot nach Artikel 4 Abs. 1 – betrifft Güter der EU-Militärgüterliste
Hinweis: Trotz Ausnahme besteht Genehmigungspflicht bei Ausfuhr.
4. Genehmigungsfreie Altvertragsregelungen
- Y696: Artikel 3k Abs. 3ai – Güter gemäß Anhang XXIIIF
- Y697: Artikel 3k Abs. 3ah – Güter gemäß Anhang XXIIIE
- Y760: Artikel 1bb Abs. 3a VO (EG) Nr. 765/2006 – Güter gemäß Anhang XVIII
- Y761: Artikel 1bb Abs. 3b VO (EG) Nr. 765/2006 – KN-Code 9032 89
5. Ausnahme für Militärgüter gemäß Artikel 1ab Abs. 2 und 3
- Y762: Ausnahme vom Verbot nach Artikel 1ab Abs. 1 – betrifft ebenfalls die EU-Militärgüterliste
Hinweis: Auch hier ist eine Genehmigung bei Ausfuhr erforderlich.
ATLAS–Ausfuhr: Schnittstelle NCTS/AES: Aufnahme Probebetrieb
Mit ATLAS-Info 0811/25 informiert die Zollverwaltung, dass ab dem 16.07.2025 die neuen Funktionalitäten durch die erweiterten Schnittstellen zwischen den Fachanwendungen ATLAS-Versand und ATLAS-Ausfuhr in der ATLAS-Probebetriebsumgebung getestet werden können.
Der Probebetrieb dient dazu, allen Teilnehmern (einschl. Softwarehäusern) ausreichend Zeit und Raum zu geben, um sich mit den neuen Prozessen und Plausibilitäten vertraut zu machen.
Hinweis: Die Echtbetriebsaufnahme des Datenabgleichs innerhalb der Schnittstelle NCTS/AES wird rechtzeitig und gesondert per ATLAS-Info kommuniziert. (Quelle: Zoll)
ATLAS–Einfuhr: Anmeldung von ODS-Lizenzen
In seiner ATLAS-Info 0813/25 weist die Zollverwaltung darauf hin, dass bei Anmeldung der Codierung L100 erklärt wird, dass die Ware unter die o.g. ODS-Verordnung fällt und eine Einfuhrlizenz vorliegt. Zusätzlich ist zwingend die Codierung Y797 unter Angabe der Registrierungs-ID sowie Y798 und / oder Y799 unter Angabe der entsprechenden Menge anzumelden.
Mit der Codierung L100 ist die zusätzliche Codierung Y792 (Ware fällt nicht unter die ODS-VO) oder Y793 (persönliche Gebrauchsgegenstände) unzulässig.
Zudem weist die Zollverwaltung darauf hin, dass alle bei der angemeldeten Warennummer angezeigten Bedingungsblöcke der TARIC-Maßnahme 726 fachlich abzuprüfen sind und die jeweils zutreffende Codierung, eine aus jedem Bedingungsblock, in der Zollanmeldung (Positionsebene) anzugeben sind. Mehrfachnennungen derselben Codierung ist unzulässig.
Bei der Prüfung der ODS-Lizenz werden zusätzlich die Angaben zum Versender/Ausführer benötigt. Bei vereinfachten Zollanmeldungen/Anschreibungsmitteilungen sind diese Datenfelder derzeit nicht für die Übermittlung vorgesehen. Bis auf Weiteres sind nachfolgende Angaben bei vereinfachten Anmeldungen/Anschreibungsmitteilungen auf Kopfebene in dem
Datenfeld „Zusätzliche Angaben zur Anmeldung“ zwingend anzugeben:
Datenfeld „Zusätzliche Angaben zur Anmeldung“ zwingend anzugeben:
- Name des Versenders/Ausführers
- Straße und Hausnummer des Versenders/Ausführers
- Land des Versenders/Ausführers
- Postleitzahl des Versenders/Ausführers (sofern existent)
- Ort des Versenders/Ausführers
Zollanmeldungen bei denen die erforerliche Codierung oder die Angabe zum Versender/Ausführer fehlt, werden nicht angenommen oder zurückgegeben.
ATLAS-Ausfuhr: Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr (CCE)
Der Zoll informiert in seiner ATLAS-Info 0815/25, dass die Mitgliedstaaten Slowenien und Bulgarien seit dem 21. Juli 2025 die Voraussetzungen für die Abwicklung des Verfahrens CCE erfüllen. Somit können beide Länder a elektronischen Nachrichtenaustausch zwischen der Ausfuhr- und Gestellungszollstelle teilnehmen. (Quelle: Zoll)
Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung
Das Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung (Stand: Juli 2025) wurde aktualisiert.
Das Handbuch informiert über die Online-Anmeldung und Online-Abschreibung von genehmigungspflichtigen Ausfuhren und gibt einen Überblick über die außenwirtschaftsrechtlich relevanten Genehmigungscodierungen im Ausfuhrbereich.
Darüber hinaus wird erläutert, wie die Erklärung, dass zur Ausfuhr angemeldete Güter keiner Ausfuhrgenehmigung bedürfen, zu codieren ist und welche Rechtswirkung die Angabe von Codierungen in einer Ausfuhranmeldung entfaltet. (Quelle: Zoll)
Zulassungsanträge für CBAM-Anmelder
Die Deutsche Emmissionshandelsstelle (DEHSt) informierte in ihrem Newsletter vom 22. Juli 2025, dass die Bearbeitung der Zulassungsanträge zum CBAM-Anmelder auf die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH übertragen wurde. Dies soll im August im Bundesanzeiger bekanntgegeben werden und ist jedoch bereits heute auf der Webseite der DEHSt veröffentlicht.
Die DEHSt stellt jedoch klar, dass dies erstmal bis Ende 2026 vorgesehen ist und sie die Rechts- und Fachaufsicht inne hat. Zu den Aufgaben der KPMG zählen:
- die Prüfung von Zulassungsanträgen der CBAM-Anmelder,
- die Durchführung der über das CBAM-Register geführten Konsultationsverfahren,
- die Entscheidung über die Anträge auf Zulassung entsprechend der geltenden Rechtsgrundlagen,
- wo angezeigt, die Festlegung der Höhe der Sicherheitsleistung sowie,
- wo angezeigt, die Rücknahme und der Widerruf des Status als zugelassener CBAM-Anmelder.
Die Beleihung hat keine Auswirkungen auf Sie als Antragstellende. Den Antrag auf Zulassung können Sie wie bisher über das CBAM-Register der Europäischen Kommission einreichen.
Die DEHSt hat eine Liste mit den erforderlichen Informationen und Unterlagen zusammengefasst.
Die DEHSt hat eine Liste mit den erforderlichen Informationen und Unterlagen zusammengefasst.
Ab 2026 beginnt die Regelphase. Mit dem Omnibus-Gesetzgebungspaket Zentrales Element der CBAM-Omnibus-Reform ist die Einführung eines einheitlichen Schwellenwerts von 50 Tonnen CBAM-Waren pro Importeur und Jahr. Importeure, die diese Mengenschwelle nicht überschreiten, sollen künftig vom CBAM ausgenommen werden. Dies wsollte noch im September 2025 in die entsprechenden Verordnungen aktualisiert werden. Danach ist davon auszugehen, dass ab dem 1. Januar 2026 in folgenden Fällen CBAM-Waren in das Zollgebiet der EU eingeführt werden dürfen:
- wenn Sie mit Ihren Einfuhren von CBAM-Waren über der Mengenschwelle von 50 Tonnen liegen und Ihnen nach erfolgter Antragstellung der Status eines zugelassenen CBAM-Anmelders erteilt wurde (vergleiche Artikel 5 und 17 der CBAM-Verordnung),
- wenn Sie CBAM-Waren unter der neu eingeführten Mengenschwelle von 50 Tonnen CBAM-Waren pro Einführer und Jahr in das Zollgebiet der Union einführen;
- wenn Sie einen Antrag auf Zulassung bis zum 31.03.2026 gestellt haben, können Sie bis zur Entscheidung über Ihren Antrag CBAM-Waren vorläufig weiterhin einführen.
Importeure von CBAM-Waren sollten bei vermuteter unterjähriger Überschreitung des Schwellenwerts rechtzeitig einen Antrag auf Zulassung stellen. Zudem sollten Sie ebenfalls einen Antrag auf Zulassung stellen, wenn Sie unterjährig feststellen, dass Sie die Mengenschwelle doch überschreiten. Ansonsten besteht laut CBAM-Verordnung das Risiko, dass per Feststellungsbescheid die Wareneinfuhr zunächst gestoppt wird. (Quelle: DEHSt)
Länder
EU - Zoll auf Waren mit russischem Ursprung
Mit Verordnung (EU) 2025/1227 hat die EU zusätzliche Zölle auf Einfuhren von Lebensmitteln und bestimmten landwirtschaftlichen Waren sowie Düngemitteln mit Ursprung in Russland und Weißrussland (Belarus) beschlossen.
Einfuhren bestimmter Lebensmittel (Anhang I der VO) und andere landwirtschaftliche Produkte mit Ursprung in Russland oder Belarus werden seit dem 20. Juli 2025 mit einem Zusatzzoll in Höhe von 50 Prozent erhoben. Bei der Einfuhr bestimmter Düngemittel (Anhang II der VO) mit Ursprung in Russland und Belarus wird ein gestaffelter gewichtsbezogener Zusatzzoll erhoben. Die Staffelung erfolgt jahresweise, beginnend mit 40 Euro/Tonne ab 1. Juli 2025 bis zu 430 Euro/Tonne ab 1. Juli 2028. Zugleich wurden jährliche Kontingente festgelegt. Werden diese mengenmäßigen Beschränkungen erreicht, greift für alle weiteren Importe im jeweiligen Kalenderjahr der höchste festgelegte Zusatzzoll. (Quelle:IHK/Europäische Kommission)
EU - Sanktionsrecht bei Incoterm®-Klausel EXW
Die Europäische Kommission stellt mitt neuem Factsheet klar, dass bei Vereinbarung der Inoterm®-Klausel EXW (Ex Works) die sanktionsrechtlichen Verpflichtungen des Verkäufers bestehen bleiben. Privatrechtliche Vereinbarungen können nicht von EU-Sanktionen abweichen. Daher ändert die Verwendung von Incoterms®-Regeln wie EXW nichts an sanktionsbezogenen Verpflichtungen. Dazu gehört die Verpflichtung, sicherzustellen, dass bestimmte Waren nicht in verbotene Bestimmungsländer wie Russland oder Weißrussland gelangen. Exporteure/Verkäufer sollten alle notwendigen Maßnahmen ergreifen.
Wichtigste Erkenntnis
Die Anwendung der EXW-Regel entbindet einen Exporteur/Verkäufer nicht von der Verpflichtung, die EU-Sanktionen einzuhalten. (Quelle: IHK/Europäische Kommission)
Die Anwendung der EXW-Regel entbindet einen Exporteur/Verkäufer nicht von der Verpflichtung, die EU-Sanktionen einzuhalten. (Quelle: IHK/Europäische Kommission)
EU - Embargomaßnahmen
Belarus
Guatemala
Haiti
Iran
Mali
Moldau
Russland (und Umgehung)
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/1438 DES RATES vom 15. Juli 2025
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/1444 DES RATES vom 15. Juli 2025
VERORDNUNG (EU) 2025/1494 DES RATES vom 18. Juli 2025
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/1476 DES RATES vom 18. Juli 2025
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/1444 DES RATES vom 15. Juli 2025
VERORDNUNG (EU) 2025/1494 DES RATES vom 18. Juli 2025
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/1476 DES RATES vom 18. Juli 2025
Die Europäische Kommission hat am 30. Juni 2025 eine aktualisierte Version der Konsolidierte Fassung der häufig gestellten Fragen zu den Sanktionen nach der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine und der Beteiligung von Belarus daran veröffentlicht. Sie dient lediglich zur Unterstützung und hat keine Rechtskraft.
Südsudan
Sudan
Menschenrechtsverletzung
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/1256 DES RATES vom 23. Juni 2025
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/1396 DES RATES vom 15. Juli 2025
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/1396 DES RATES vom 15. Juli 2025
Terrorismus
EU - Antidumpingsmaßnahmen
Antidumping - Phosphorigsäure mit Ursprung in China
Die EU-Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an. Das Antidumpingverfahren läuft seit März 2025.
Die EU-Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an. Das Antidumpingverfahren läuft seit März 2025.
Antidumping - Lysin mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission führt endgültige Antidumpingmaßnahmen ein.
Die Europäische Kommission führt endgültige Antidumpingmaßnahmen ein.
Antidumpingverfahren Edelstahl
China erhebt hohe Antidumpingzölle auf legierte Flachstahlerzeugnisse und Profile aus der EU.
China erhebt hohe Antidumpingzölle auf legierte Flachstahlerzeugnisse und Profile aus der EU.
Antidumping - Rohrformstücke und Rohrverbindungsstücke
Die Europäische Kommission gibt die Verlängerung der Antidumpingmaßnahmen bekannt. Sie gelten für Einfuhren mit Ursprung in Russland, Südkorea und Malaysia.
Die Europäische Kommission gibt die Verlängerung der Antidumpingmaßnahmen bekannt. Sie gelten für Einfuhren mit Ursprung in Russland, Südkorea und Malaysia.
Antidumping – Aluminiumstrangpresserzeugnisse mit Ursprung China
Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen bekannt.
Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen bekannt.
Antidumping - Ferrosilicium mit Ursprung in China und Russland
Die Europäische Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein.
Die Europäische Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein.
Antidumping - Cholinchlorid mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingzölle bekannt.
Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingzölle bekannt.
Antisubvention – Endlosglasfaserfilamente mit Ursprung in Ägypten
Die EU-Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein.
Die EU-Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein.
Antidumping - Sulfanilsäure mit Ursprung in China
Die EU-Kommission kündigt das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen an.
Die EU-Kommission kündigt das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen an.
Antidumping - Grafitelektrodensysteme mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission weitet die Maßnahmen nach Abschluss einer Umgehungsüberprüfung aus. Die endgültigen Antidumpingmaßnahmen bestehen seit 2022.
Die Europäische Kommission weitet die Maßnahmen nach Abschluss einer Umgehungsüberprüfung aus. Die endgültigen Antidumpingmaßnahmen bestehen seit 2022.
Antidumping - Schrauben ohne Kopf mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingzölle bekannt.
Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingzölle bekannt.
Antisubvention: Glasfasern mit Ursprung in China und Ägypten
Die EU-Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein. Seit 2022 bestehen auch Antidumpingmaßnahmen.
Die EU-Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein. Seit 2022 bestehen auch Antidumpingmaßnahmen.
Antidumping - Vanillin mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission führt endgültige Antidumpingmaßnahmen ein.
Die Europäische Kommission führt endgültige Antidumpingmaßnahmen ein.
Antisubvention - Kabel aus optischen Fasern mit Ursprung in Indien
Die EU führt endgültige Antisubventionsmaßnahmen ein und ändert die Antidumpingzölle.
Die EU führt endgültige Antisubventionsmaßnahmen ein und ändert die Antidumpingzölle.
Antidumping - Kabel aus optischen Fasern mit Ursprung in Indien
Die Europäische Kommission ändert die Antidumpingzölle.
Die Europäische Kommission ändert die Antidumpingzölle.
Antidumping - Hartholzsperrholz mit Ursprung in China
Die EU führt vorläufige Antidumpingzölle ein.
Die EU führt vorläufige Antidumpingzölle ein.
Antidumping - 1,4-Butandiol mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein. Auch Einfuhren aus Saudi-Arabien und den USA sind von der Untersuchung betroffen.
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein. Auch Einfuhren aus Saudi-Arabien und den USA sind von der Untersuchung betroffen.
Antisubvention - Endlosgflasfaserfilamente mit Ursprung in China
Die EU-Kommission kündigt das bevorstehende Außerkrafttreten der Antisubventionsmaßnahmen an.
Die EU-Kommission kündigt das bevorstehende Außerkrafttreten der Antisubventionsmaßnahmen an.
Antidumping - nahtlose Rohre mit Ursprung in China
Das Verfahren wird eingestellt.
Das Verfahren wird eingestellt.
EU - Kombinierte Nomenklatur
Änderung der Erläuterungen
Die Änderungen betreffen nicht elektrische Leuchten, Beleuchtungskörper und Leuchtstäbe sowie Teigwaren.
Die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur werden an mehreren Stellen geändert:
- Die Erläuterungen zu KN-Code 9405 50 00 „Nicht elektrische Leuchten und Beleuchtungskörper“ erhält eine neue Fassung.
- Die Erläuterungen zu 1902 betreffen Teigwaren. Hier wird für die Unterpositionen 1902 20 10 bis 1902 20 99 "Teigwaren, gefüllt (auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet)" ein neuer Absatz eingefügt.
- Die Erläuterungen zu 9505 90 00 "andere" betreffen Leuchtstäbe. Hier wird eine neue Erläuterung eingefügt.
Details finden Sie in den Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union im ABl. C vom 19. sowie 25. Juni 2025:
alkoholisches Getränk mit Johannisbeergeschmack
Die nachstehend beschriebenen Waren werden in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:
"Ein kohlensäurehaltiges dunkelrotes alkoholisches Getränk mit Geschmack und Aroma von Schwarzen Johannisbeeren und einem Alkoholgehalt von 14,5 Prozent vol. Es wird durch Mischen einer alkoholischen Flüssigkeit mit einer kohlensäurehaltigen nichtalkoholischen Flüssigkeit in einem Volumenverhältnis von etwa 76 Prozent zu 24 Prozent hergestellt.
Die alkoholische Flüssigkeit wird durch Mischen von gegorenem Apfelsaft mit rektifiziertem Ethylalkohol, Glucose-Fruktose-Sirup, Zitronensäure und Wasser hergestellt. Sie hat einen starken alkoholischen Geruch und Geschmack, während der Geruch und Geschmack eines gegorenen Getränks aus Apfelsaft fehlen. Die kohlensäurehaltige nichtalkoholische Flüssigkeit enthält Wasser, Glucose-Fruktose-Sirup, Kohlenstoffdioxid, Zitronensäure, Schwarze-Johannisbeer-Aroma, Konservierungsmittel und Farbstoffe (E122, E151).
Der gegorene Alkohol in der Ware macht 54 Prozent und der rektifizierte Alkohol 46 Prozent des Gesamtalkoholgehalts aus. Das Enderzeugnis hat den Geruch und Geschmack Schwarzer Johannisbeeren und ist für den unmittelbaren Verzehr bestimmt. Es ist als alkoholisches Getränk mit dem Geschmack von Schwarzen Johannisbeeren in 0,5-l-Kunststoffflaschen für den Einzelverkauf aufgemacht."
Die Ware ist als "anderes alkoholhaltiges Getränk in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger" unter dem folgenden KN-Code einzureihen: 2208 90 69.
Durchführungsverordnung (EU) 2025/1221 der Kommission vom 16. Juni 2025
Pulvermischung aus Saccharose und Gellan
Die nachstehend beschriebenen Waren werden in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:
"Bei der Ware handelt es sich um eine Mischung in Form von Pulver mit einem Gehalt von
- 60-80 GHT an Saccharose (Zucker)
- 20-40 GHT an Gellan (natürliches Polymer)
Durch die Saccharose werden die verdickenden und stabilisierenden Eigenschaften des Gellans standardisiert. Saccharose wirkt aber auch als Antibackmittel und beugt einer Verklumpung während der Anwendung vor. Die Ware ist zur Verwendung in einer Menge von etwa 0,1 Prozent GHT als Stabilisator und Verdickungsmittel in Getränken auf Sojabasis bestimmt."
Die Ware ist als "andere Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen" unter dem folgenden KN-Code einzureihen: 2106 90 98.
Durchführungsverordnung (EU) 2025/1220 der Kommission vom 16. Juni 2025
(Quelle: Germany Trade & Invest)
Israel - Präferenzbegünstigte Einfuhren in die EU
Die Europäische Kommission hat auf ihren Internetseiten die Liste der nicht-präferenzrechtlich begünstigten Orte mit den siebenstelligen Postleitzahlen mit Stand 05.06.2025 veröffentlicht.
Waren, die in israelischen Siedlungen, die seit 1967 unter israelischer Verwaltung stehen, fallen nicht unter das Assoziierungsabkommen (Präferenzabkommen) zwischen der EU und Israel.
Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt entnehmen. (Quelle: Zoll/Europäische Kommission)
Kenia - Ursprungszeugnis für alle Warenimporte
Seit dem 1. Juli 2025 gilt in Kenia eine neue gesetzliche Vorschrift (Rechtsgrundlage: Finance Act 2025 und dem geänderten Tax Procedures Act, Section 44A): Für alle Warensendungen muss ein gültiges Ursprungszeugnis (Certificate of Origin, CoO) vorgelegt werden. Dieses Dokument bestätigt den nichtpräferenziellen Ursprung der Ware und wird in Deutschland von den Industrie- und Handelskammern ausgestellt.
Um eine reibungslose Abfertigung der Ware zu unterstützen, gewährt die KRA eine Übergangsfrist bis zum 1. September 2025. Danach können alle Sendungen ohne gültiges CoO beschlagnahmt oder eingezogen werden. (Quelle: Germany Trade & Invest)
Pakistan - Aussetzung der APS+-Zollpräferenzen für Einfuhren von Ethanol in die EU
Am 20. Juni 2025 hat die Europäische Kommission im Amtsblatt (EU) L/2025/1206 die Durchführungsverordnung vom 19. Juni 2025 veröffentlicht. Darin wird geregelt, dass die APS+-Zollpräferenzen für die Einfuhr von Ethanol aus Pakistan für zwei Jahre ausgesetzt werden. Betroffen ist Ethanol, das unter die KN-Codes ex 2207 10 und ex 2207 20 fällt. Ausgenommen von dieser Regelung sind jedoch die TARIC-Codes 2207 10 00 11 und 2207 20 00 11.
Für Waren, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits auf dem Transportweg in die EU befinden und deren Bestimmungsort nicht mehr geändert werden kann, bleibt die Präferenzbehandlung bestehen. Die Verordnung trat am 21. Juni 2025 in Kraft. (Quelle: Zoll)
Türkei - Producer/Exporter Certificate im Rahmen von Anti-Dumping-Maßnahmen
Die Türkei hat im März 2025 eine neue Bekanntmachung zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb veröffentlicht (Nr. 2025/1), die 60 Tage nach Veröffentlichung in Kraft getreten ist.
Neu ist das „Producer/Exporter Certificate“, das vorgelegt werden muss, wenn individuelle Anti-Dumping-Maßnahmen für bestimmte Hersteller oder Exporteure gelten. Es dient dem Nachweis der Identität des Herstellers bzw. Exporteurs gegenüber der türkischen Zollbehörde.
Wichtig: Dieses Formular ist nicht identisch mit dem Exporter Registry Formular, das z. B. bei Textilien über ebirlik abgewickelt wird.
Bitte prüfen Sie bei Ausfuhren in die Türkei genau, ob das neue Producer/Exporter Certificate erforderlich ist. (Quelle: IHK)
Wichtig: Dieses Formular ist nicht identisch mit dem Exporter Registry Formular, das z. B. bei Textilien über ebirlik abgewickelt wird.
Bitte prüfen Sie bei Ausfuhren in die Türkei genau, ob das neue Producer/Exporter Certificate erforderlich ist. (Quelle: IHK)
USA - Keine Ausnahme für FDA-regulierte Waren bei De Minimis-Sendungen
Die U.S. Customs and Border Protection (CBP) hat festgelegt, dass sämtliche von der FDA regulierten Produkte – selbst bei Kleinsendungen (De Minimis-Sendungen) mit einem Warenwert unter 800 US-Dollar – den geltenden Anforderungen der FDA unterliegen. Bedeutet, dass für alle Lebensmittel- und Futtermittelsendungen eine Prior Notice (PN) verpflichtend ist. Ausnahmen hierzu sind in 21 CFR 1.277(b) geregelt.
Zur elektronischen Übermittlung der FDA-relevanten Daten kann der Entry Type 86 genutzt werden. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können zu Zurückweisungen oder Verzögerungen führen. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Verbraucherschutz zu verbessern und die Einfuhr nicht konformer Produkte wirksam zu unterbinden. (Quelle: Germany Trade & Invest)
Messen und Veranstaltungen
Veranstaltungen der IHK Fulda
Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in unserer Veranstaltungsdatenbank. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den kommenden Veranstaltungen:
- Online-Seminar: Umsatzsteuer: Grenzüberschreitende Reihen-und Dreiecksgeschäfte
- Grundlagen der Einreihungen von Waren in den Zolltarif
Veranstaltungen der IHK Gießen-Friedberg
Die IHK Gießen-Friedberg organisiert regelmäßig Veranstaltungen, Seminare und Lehrgänge zu den verschiedensten Themengebieten. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht unserer kommenden Veranstaltungen mit der Verlinkung zur jeweiligen Informationsseite.
- Online-Seminar: Lieferanterklärung 2025 - verstehen, ausstellen und anwenden
- Warenursprung und Präferenzen
- Online-Seminar: Warenursprung und Präferenzen - Spezial
- Online-Seminar: Zolltechnische Abwicklung von Importgeschäften
- Fachkraft für Im- und Exportabwicklung (IHK-Zertifikat)
- Online-Seminar: Das Ausfuhrverfahren ATLAS
- Online-Seminar: Lieferantenerklärung - Spezialseminar für Einkäufer
- Deutsch-Türkischer Abend
- Export 1 – Grundlagen der Exportabwicklung
- China verstehen, Chancen nutzen: So geht China 2025
Veranstaltungen der IHK Lahn-Dill
Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in der Veranstaltungsdatenbank mit der Verlinkung zur jeweiligen Informationsseite. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den kommenden Veranstaltungen:
- IHK-Zertifikatslehrgang Global Trade Manager
- Hilfe, was soll ich denn noch alles prüfen? - Automatisiertes Sanktionslistenscreening
- Grundlagen der Einreihung von Waren in den elektronischen Zolltarif bzw. Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik
- Intrahandelsstatistik 2025 - Auf den Punkt gebracht
- Warenursprung und Präferenzen
- Exportbasiswissen - Von A wie ATLAS bis Z wie Zoll
- Exportkontrolle - Ausfuhren rechtssicher gestalten
- Einreihung von Maschinen, Apparaten und Geräte der Kapitel 84, 85 und 90 in den elektronischen Zolltarif bzw. Warenverzeichnis
- Online-Seminar: Akkreditive im Außenhandel
- ATLAS Ausfuhr Aktuell
Veranstaltungen der IHK Limburg
Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in unserer Veranstaltungsdatenbank. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den kommenden Veranstaltungen:
Weitere Veranstaltungen der hessischen IHKs
KI. Automatisierung. Wachstum. - KAI KÔ Deutsch-Japanischer Wirtschaftsempfang am 15. August 2025
Beim diesjährigen Wirtschaftsempfang KAI KÔ am Freitag, 15. August 2025 erwartet Sie ein aktueller Impulsvortrag der SMC Deutschland GmbH – einem weltweit führenden Anbieter für pneumatische und elektrische Automatisierungstechnik. Unter dem Titel „KI. Automatisierung. Wachstum. – Innovation & Investition für nachhaltiges Wachstum im digitalen Zeitalter bei SMC Deutschland GmbH“ zeigt SMC, wie Künstliche Intelligenz die Automatisierung transformiert – mit konkreten Anwendungsbeispielen, visionären Ideen und einem spürbaren Mehrwert für die Industrie. Der exklusive Wirtschaftsempfang bietet Ihnen die ideale Gelegenheit, sich mit führenden Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Technologie und Politik zu vernetzen – in persönlicher Atmosphäre, mit Weitblick und kulinarischem Genuss.
SpotLight Internationalisierung: Automatisiertes Sanktionslistenscreening am 28. August 2025
Wie Sie eine automatisierte Sanktionslistenprüfung schnell und einfach durchführen und dabei zusätzlich die Offenlegung von Beziehungen und Entitäten erzielen, zeigt Ihnen Horst Scharf, Geschäftsführer der FORMAT Software Service GmbH.
Rechtssicher in den USA: Erfolgreich in den US-Markt einsteigen – im Spannungsfeld globaler Handelsentwicklungen am 16. September 2025
Trotz aller aktueller handelspolitischer Entwicklungen sind die USA für hessische Unternehmen ein wichtiger Markt. Wer den Schritt über den Atlantik wagt, sei es durch die Gründung einer Tochtergesellschaft, den Aufbau einer Niederlassung oder die Entsendung von Mitarbeitenden, steht vor einer Vielzahl rechtlicher und organisatorischer Herausforderungen. Der Erfolg Ihres US-Geschäfts hängt nicht allein von einer guten Geschäftsidee oder einem starken Produkt ab – entscheidend sind fundierte Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen und eine sorgfältige Planung. In unserem Webinar am 16. September informieren wir Sie kompakt und praxisnah über die wesentlichen Aspekte für einen erfolgreichen Markteintritt - und wie Sie sich trotz aktueller Unsicherheiten und handelspolitischer Herausforderungen optimal vorbereiten können.
Entsendung von Mitarbeitern nach Irland am 18. September 2025
Auch innerhalb des europäischen Binnenmarkts gelten bei der Entsendung von Mitarbeitenden länderspezifische Vorschriften – so auch für Irland. Unternehmen, die Personal auf die „Grüne Insel“ entsenden möchten, sollten sich frühzeitig mit den relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen. Von Meldepflichten über Vorgaben zu Mindestlohn, Arbeitszeit und Ruhezeiten bis hin zu Anforderungen in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz: Die rechtlichen Anforderungen sind vielfältig – und Verstöße können kostspielig sein.
M1-Zukunftskongress Messe für ausstellender Unternehmen vom 30. September bis 1. Oktober 2025
In Zusammenarbeit mit dem Verband der deutschen Messewirtschaft AUMA lancieren die dfv Conference Group und der m+a report, beide dfv Mediengruppe, ein neues Eventformat: M1 – Zukunftskongress Messe. Der Kongress findet vom 30. September bis 1. Oktober 2025 statt und richtet sich vorrangig an ausstellende Unternehmen, die Messen als strategisches Marketing-Instrument nutzen und sich damit weiterentwickeln wollen. Die Veranstaltung, die 2025 in Frankfurt am Main Premiere feiert, soll jährlich in einer anderen deutschen Messestadt stattfinden. So werden regionale Märkte einbezogen und die Vielfalt der deutschen Messewirtschaft unterstrichen. Mit einem Mix aus Keynotes, praxisnahen Workshops und Networking-Formaten positioniert sich der M1 – Zukunftskongress Messe als die neue Leitveranstaltung der Messewirtschaft.
KI-Innovationsreise nach Dublin im Oktober 2025
Tech-Industrie wurde: Über 16 der 20 weltweit führenden Technologieunternehmen – darunter LinkedIn, Salesforce und IBM – haben ihren Europasitz in Dublin. Auf unserer dreitägigen Delegationsreise vom 21. Bis 23.10.2025 erhalten Sie exklusive Einblicke in die Innovationsstrategien dieser digitalen Vorreiter. Lernen Sie von den Besten, wie Sie KI und moderne Technologien gezielt einsetzen, um Effizienz, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit in Ihrem Unternehmen zu steigern. Die AHK Irland stellt ein hochkarätiges Programm zusammen – weitere spannende Unternehmensbesuche sind in Planung!
Energie-Geschäftsreise nach Ägypten im Oktober 2025
Ägypten investiert stark in nachhaltige Stadtentwicklung - mit großen Chancen für deutsche Unternehmen aus den Bereichen energieeffizientes Bauen, Photovoltaik und urbane Infrastruktur. Die AHK Ägypten und die energiewaechter GmbH organisieren im Rahmen der Exportinitiative Energie des BMWE vom 26. bis 30. Oktober 2025 eine Energie-Geschäftsreise nach Ägypten.
Es erwarten Sie eine Fachkonferenz am 27. Oktober mit Gelegenheit zur Unternehmenspräsentation, individuell vorbereitete B2B-Gespräche, Marktbriefings, Networking und Referenzprojektbesuche.
Die Reise bietet ideale Voraussetzungen, um neue Märkte zu erschließen und tragfähige Partnerschaften aufzubauen.
Es erwarten Sie eine Fachkonferenz am 27. Oktober mit Gelegenheit zur Unternehmenspräsentation, individuell vorbereitete B2B-Gespräche, Marktbriefings, Networking und Referenzprojektbesuche.
Die Reise bietet ideale Voraussetzungen, um neue Märkte zu erschließen und tragfähige Partnerschaften aufzubauen.
Enterprise Europe Network (EEN)
Geschäftspartner im Ausland gesucht?
Das Enterprise Europe Network (EEN) unterstützt Sie bei der Suche nach geeigneten Geschäftspartnern – sei es für den Vertrieb der Produkte und Dienstleistungen im Ausland oder aber für Technologie-transfer und Forschung und Entwicklung. Finden Sie ausgewählte Kooperationsgesuche und Angebote aus der EU-weiten Geschäftskooperationsdatenbank. Gerne suchen wir auch nach Ihren individuellen Kriterien. Zu den Profilen des Monats » Juli und August 2025
Veröffentlichungen
Detaillierte Anweisungen zur korrekten Anwendung der Präferenzursprungsregeln
Am 3. März 2025 hat die Generaldirektion Steuern und Zollunion der EU-Kommission die aktualisierten Fassung der „Preferential Trade Guidance on the Rules of Origin“ veröffentlicht.
Die Leitlinien wurde in enger Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten erarbeitet und bieten detaillierte Anweisungen zur korrekten Anwendung der Präferenzursprungsregeln, um die Einhaltung von Präferenzabkommen sicherzustellen. (Quelle: Europäische Kommission)
KundM Online
Die Konsulats- und Mustervorschriften – kurz: „K und M“ – der Handelskammer Hamburg sind seit 1920 als das Standardwerk zum Thema Einfuhrbestimmungen, insbesondere von Drittstaaten, bekannt. Auf über 760 Seiten bietet es dem Leser einen Überblick über die wichtigsten benötigten Warenbegleitpapiere, ihre Aufmachung, Verpackungs- und Markierungsvorschriften, Legalisierungsbestimmungen, Konsulatsgebühren u.v.m. für nahezu alle Bestimmungsländer.
Die „K und M“ werden periodisch alle 2 Jahre neu aufgelegt und sind im Juni 2025 bereits in der 46. Auflage erschienen. Mit dieser Neuauflage wurden wieder umfangreiche Änderungen in die Länderabschnitte eingearbeitet und die „Allgemeinen Hinweise“ sowie ergänzenden Anhänge und Übersichten auf Stand gebracht. Bis zur jeweiligen nächsten Neuauflage wird das Werk durch 5-6 kostenlose Nachträge aktuell gehalten.
Auslandshandelskammern
Die AHK New York bietet vom 8. bis 11. September 2025 den STEP USA MedTech & Life Sciences Program an, ein dynamisches 4-tägiges Startup-Bootcamp. Die AHK führt Sie in die pulsierenden Startup-Ökosysteme von zwei Hotspots der US-Ostküste für MedTech und Life Sciences ein: Boston und Philadelphia! Nehmen Sie an interaktiven Seminaren, Workshops und zahlreichen Networking-Möglichkeiten teil, die speziell auf die Bedürfnisse von MedTech- und Life Sciences-Startups zugeschnitten sind. Das STEP USA-Programm bietet praktische Unterstützung, um Ihnen den Weg für eine erfolgreiche Expansion in den US-Markt zu ebnen. Tauschen Sie sich mit vielfältigen Experten aus den Bereichen MedTech und Biowissenschaften aus und lernen Sie, wie Sie Ihr Unternehmen auf einem der wettbewerbsintensivsten Märkte der Welt vergrößern können. Sichern Sie sich noch heute Ihren Platz!
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Ein gemeinsames Rundschreiben der IHKs Fulda, Gießen-Friedberg, Lahn-Dill und Limburg!
Stand: 18.08.2025