Prüfungsordnung Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen
Auf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 16. März 2023 gemäß den Richtlinien des Hauptausschusses für Berufsbildung vom 8. März 2007 (geändert am 29. August 2022, BAnz AT 14. September 2022 S. 2) erlässt die Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg als zuständige Stelle nach § 56 Abs. 1 in Verbindung mit § 47 Abs. 1 Satz 1 und § 79 Abs. 4 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1174) geändert worden ist, die folgende Prüfungsordnung.
Diese Prüfungsordnung gilt für die Durchführung von Prüfungen gemäß § 56 Abs. 1 in Verbindung mit § 47 BBiG. Die Prüfungsordnung ist für die Durchführung von Prüfungen nach den aufgrund des § 30 Abs. 5 BBiG erlassenen Rechtsverordnungen über den Nachweis über den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten entsprechend anzuwenden.
Stand: 06.06.2023