Ausbildung der Ausbilder (nach AEVO)

Was ist die Ausbildereignungsverordnung (AEVO)?

Die Ausbildereignungsprüfung (umgangssprachlich auch der Ausbilderschein oder „AdA“-Schein) ist eine bundesweit einheitliche Qualifikation.
Die qualifizierte Berufsausbildung junger Menschen ist ein wesentlicher Bestandteil erfolgreicher Fachkräftesicherung und somit ein wichtiger Baustein erfolgreicher Unternehmen. Ausbilder nehmen dabei eine zentrale Rolle ein! Sie geben nicht nur ihr Fachwissen und ihre Erfahrung weiter, sondern helfen auf unterschiedlichsten Ebenen mit, jungen Menschen den Start ins Berufsleben zu erleichtern und ihnen eine gute Zukunftsperspektive zu verschaffen. All dies kann nur von gut qualifizierten Ausbilderinnen und Ausbildern geleistet werden.

Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung (nach AEVO)

Für die Prüfung selbst gibt es keine Zulassungsvoraussetzung, jeder kann den Ausbilderschein durch die Prüfungen erwerben, sofern er im Kammerbezirk der IHK Gießen-Friedberg lebt oder arbeitet, oder einen unserer Lehrgänge besucht.
Unsere Angebotslehrgänge finden Sie hier.
Eine automatische Ausbildungsberechtigung erteilt einem der Ausbilderschein jedoch nicht. Der Ausbildungsberater oder die Ausbildungsberaterin, welche für Ihr Unternehmen zuständig sind, prüft die notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, sowie die persönliche Eignung. Sollten Sie nicht wissen wer für Ihr Unternehmen zuständig ist, können Sie sich gerne hier informieren.

Prüfungsinhalte

Die Ausbildereignungsprüfung setzt sich aus zwei Prüfungen zusammen, dem schriftlichen Teil und dem praktischen Teil.

Anmeldung zur Prüfung


Ausbildereignungsverordnung und AEVO-Rahmenplan

Informationen rund um den AEVO-Rahmenplan finden Sie weiter unten.

Änderungen im neuen AEVO-Rahmenplan


1. Allgemeine Übersicht
Die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) bleibt bestehen und wurde nicht verändert. Die einzige rechtliche Grundlage ist weiterhin das BBiG von 2020 und die Ausbildereignungsverordnung von 2009.
Die Prüfungsinstrumente bleiben gleich:
                Schriftliche Prüfung: Multiple Choice auf Papierbögen oder Tablets
                Praktische Prüfung: Präsentation oder Durchführung, Fachgespräch
2. Gründe für die Änderungen
  • Heterogenität der Gesellschaft
  • Modernere Ausbildungsmethoden (Ausbilderinnen und Ausbilder sind Menschen, die Lernprozesse begleiten, nicht nur „Unterweiser“)
  • Antidiskriminierung
  • Psychische und Physische Gesundheit, Prävention
  • Digitalisierung
  • Nachhaltigkeit
  • Fachkräftemangel
3. Änderungen des Rahmenplanes
Der Rahmenlehrplan orientiert sich auch weiterhin an den vier Handlungsfeldern der AEVO:
  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen
Der neue Rahmenplan legt den Fokus auf handlungsorientiertere Methoden, weniger „klassische“ Anlern-Methoden, beispielsweise mehr Lern-und Arbeitsaufträge, projektorientierteres Ausbilden, selbstentdeckendes Lernen, alles mit Lernprozessbegleitung.
In der heutigen Zeit ist es wichtiger denn je die persönlichen und individuellen Kompetenzen der Auszubildenden herauszuarbeiten und zu fördern und hierbei soll der neue Rahmenplan unterstützen.
Den neuen Rahmenplan (prüfungsrelevant ab Juli 2024) können Sie bei der DIHK erwerben (https://www.dihk-verlag.de/Ausbilder-Eignungsverordnung-2023.html?cid=140)
Stand: 10.07.2024