Einstiegsqualifizierung

Einstiegsqualifizierung mit IHK-Zertifikat - was ist das?
Die Einstiegsqualifizierung ist ein Angebot der Wirtschaft an junge Menschen, durch eine Kombination von Arbeiten und Lernen in einem Tätigkeitsfeld in das Berufsleben zu starten. Als Einstiegsqualifizierung werden auch vergleichbare Berufseinstiegsangebote der Wirtschaft in der Berufsausbildungsvorbereitung für lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche im Sinne des § 68 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gefördert.
Nachstehend haben wir folgende Fragen für Sie beantwortet:

Welche Zielgruppe hat die Einstiegsqualifizierung?

Die Einstiegsqualifizierung richtet sich in erster Linie an die am 30. September des Ausbildungsjahres noch unvermittelten jungen Menschen.

Welche Vorteile bietet die Einstiegsqualifizierung den Jugendlichen?

Das Angebot ist ideal für bedingt ausbildungsfähige Jugendliche, die auch nach Vorbereitungsmaßnahmen keinen Ausbildungsplatz finden konnten. Die Jugendlichen lernen den Betrieb und das Berufsleben kennen. Die Tätigkeiten und Inhalte der Einstiegsqualifizierung sind stets Bestandteile staatlich anerkannter Ausbildungsberufe. Dadurch ist bei gegenseitigem Interesse der Übergang in eine Ausbildung oder Beschäftigung jederzeit möglich.

Welchen Nutzen hat das Unternehmen?

Die Einstiegsqualifizierung ist für alle Tätigkeitsbereiche offen. Schulzeugnisse sagen oft nicht viel über die praktischen Begabungen aus. Betrieben bietet die Einstiegsqualifizierung die Chance, den jungen Nachwuchs intensiv kennen zu lernen. Denn: auch Betriebe, die nicht alle Anforderungen an eine komplette Ausbildung erfüllen, können in das Angebot einsteigen.

Wie lange dauert die Einstiegsqualifizierung?

Die Dauer der Einstiegsqualifizierung muss mindestens sechs Monate und kann maximal ein Jahr betragen. Entsprechend liegt die Gesamtförderdauer zwischen sechs Monaten und einem Jahr. Wie viele Monate konkret vereinbart werden, hängt von der persönlichen Entwicklung der Jugentlichen im Einzelfall ab.

In welchen Bereichen gibt es Einstiegsqualifizierungen?

Hier finden Sie eine Liste mit allen Bereichen, in denen es Einstiegsqualifizierungen gibt.

Wie endet die Einstiegsqualifizierung?

Nach Beendigung erhält der Jugendliche ein IHK-Zertifikat, das eine Erläuterung der Tätigkeitsnachweise beinhaltet und ein betriebliches Zeugnis. Eine Anrechnung der Einstiegsqualifizierung auf eine anschließende, einschlägige Ausbildung ist auf der Grundlage von § 8 Abs. 1 BBiG möglich.

Wie sieht das Vertragsverhältnis zwischen Betrieb und Jugendlichen aus?

Die Einstiegsqualifizierung ist so ausgestaltet, dass der Jugendliche nach dem Prinzip "learning by doing" betriebliche Aufgaben ausführt und der Betrieb ihm dabei Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt. Diese entsprechen Teilbereichen eines anerkannten Ausbildungsberufes. Schwerpunkt des Beschäftigungsverhältnisses ist die Vermittlung fachspezifischer und sozialer Kompetenzen. Aus diesem Grund ist § 26 BBiG die rechtliche Basis für ein Vertragsverhältnis im Rahmen der Einstiegsqualifizierung. Der Einstiegsqualifizierungsvertrag wird bei der IHK registriert.

Gibt es eine Vergütung für die Einstiegsqualifizierung?

Nach § 26 BBiG ist in Verbindung mit § 17 Abs. 1 BBiG eine angemessene Vergütung zu zahlen. Die Vergütung wird von den Agenturen für Arbeit mit 247,00 € zuzüglich 121,00 € für Gesamtsozialversicherungsbeitrag monatlich auf Antrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 27 KB) erstattet. Die Betriebe zahlen die Sach- und Personalkosten.

Besteht während der Einstiegsqualifizierung Berufsschulpflicht?

Die Berufsschulpflicht ist unabhängig von dem gewählten Ausbildungsberuf bzw. der daraus abgeleiteten Einstiegsqualifizierung. EQ-Teilnehmer sollten wie Auszubildende die Berufsschule besuchen. Die Anmeldung erfolgt durch den Praktikumsbetrieb.

Wann dürfen die Parteien den Vertrag kündigen?

Das Kündigungsrecht ist in § 22 BBiG geregelt und wird im Vertrag genannt. Während der Probezeit kann der Vertrag jederzeit von beiden Parteien ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
Nach der Probezeit kann der Vertrag nur gekündigt werden
  • a) aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist
  • b) vom zu Qualifizierenden mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen,
    wenn er die Einstiegsqualifizierung aufgeben oder eine andere Beschäftigung aufnehmen will.
Die Kündigung muss schriftlich und nach der Probezeit unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.
Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind.

Gibt es eine Altersbegrenzung?

Nein, aber die Einstiegsqualifizierung richtet sich vorwiegend an Jugendliche zwischen 18 und 25 Jahren, denen es bisher nicht gelungen ist, einen Ausbildungsplatz zu finden. Die Jugendlichen können aber auch unter 18 Jahre alt sein. Die Einstiegsqualifizierung bereitet auf den Besuch weiterführender Bildungsgänge (Ausbildung) vor. Die Ausschließlichkeitsklausel § 4 Abs. 3 BBiG, wonach Jugendliche nur in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden dürfen, gilt daher nicht.

Darf das Unternehmen den Jugendlichen wie eine Hilfskraft einsetzen?

Auf gar keinen Fall! Die Einstiegsqualifizierung unterscheidet sich von einem Arbeitsverhältnis dadurch, dass vom Betrieb Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, die einem Teilbereich einer anerkannten Ausbildung entsprechen. Schwerpunkt des Beschäftigungsverhältnisses ist die Vermittlung von Kompetenzen auf der einen und das Lernen fachspezifischer aber auch sozialer Inhalte auf der anderen Seite. Ein Arbeitsverhältnis ist dagegen anzunehmen, wenn die Leistung von Arbeit auf der einen und die Zahlung von Lohn auf der anderen Seite den Schwerpunkt des Beschäftigungsverhältnisses bilden. Wenn der zu Qualifizierende zwar offiziell eine Einstiegsqualifizierung absolviert, aber trotzdem vom Betrieb als Hilfsarbeiter eingesetzt wird, so läuft der Betrieb Gefahr, den vollen Lohn für die geleistete Tätigkeit bezahlen zu müssen. Darüber hinaus kann die Arbeitsagentur den Vergütungszuschuss zurückfordern.

Wie ist der Jugendliche unfallversichert?

Versicherungsträger ist der für das Unternehmen zuständige Unfallversicherungsträger gemäß §§ 123 - 129, 133 SGB VII. Das wird in den meisten Fällen die gewerbliche Berufsgenossenschaft sein. Der Versicherungsschutz ergibt sich für die Jugendlichen aus § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 SGB VII.

Kann das Unternehmen den Jugendlichen nach der Einstiegsqualifizierung in ein befristetes Arbeitsverhältnis übernehmen?

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz verhindert im Regelfall, dass Arbeitnehmer befristete Verträge erhalten, die bereits zuvor bei demselben Arbeitgeber befristet eingestellt waren - wenn die erste Befristung nicht gemäß § 14 TzBfG sachlich begründet war. Bei einer einjährigen Einstiegsqualifizierung liegt der sachliche Grund darin, dass die Agenturen für Arbeit nur diesen Förderzeitraum gewähren. Bei einer anschließenden Übernahme in ein Arbeitsverhältnis wäre eine neue Befristung daher unschädlich. Allerdings gibt es hier viele denkbare Konstellationen, so dass Sie sich vor Abschluss eines anschließenden Arbeitsvertrags über die Konsequenzen erkundigen sollten.
Unser Formular für die Meldung von Plätzen zur Einstiegsqualifizierung (EQJ) finden Sie hier als PDF-Dkoument.
Bei Fragen können Sie sich an unsere Ausbildungsberater wenden, die Sie unter Kontak finden.
Stand: 26.07.2023