Notenschlüssel
Im Zuständigkeitsbereich der Industrie- und Handelskammern wird ein 100-Punkte-Schlüssel genutzt.
Eine Prüfung ist bestanden, wenn 50 und mehr Punkte erreicht sind.
Punkte | Note | Verbale Note | Beschreibung |
100 – 92 | 1 | sehr gut | Fähigkeit, die Aufgabenstellung / -situation voll zu erfassen und die zur Lösung notwendigen Maßnahmen zur Durchführung und ihre jeweiligen Auswirkungen zu beurteilen. Eine den Anforderungen im besonderen Maße entsprechende Leistung. |
91-81 | 2 | gut | Fähigkeit, die zur Lösung der Aufgabenstellung wesentlichen Maßnahmen zur Durchführung und die Auswahl der notwendigen Informationen zu beurteilen. Eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung. |
80- 67 | 3 | befriedigend | Fähigkeit, zur Lösung der Aufgabenstellung einige Maßnahmen und einige der notwendigen Informationen zu erläutern. Eine den Anforderungen im allgemeinen entsprechende Leistung. |
66 – 50 | 4 | ausreichend | Fähigkeit, zur Lösung der Aufgabenstellung einige Maßnahmen zu benennen. Eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im ganzen den Anforderungen noch entspricht. |
49 – 30 | 5 | mangelhaft | Unfähigkeit, die Aufgabenstellung zu erklären. Eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind. |
29 – 0 | 6 | ungenügend | Eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse lückenhaft sind. |
Bei Fragen können Sie sich an unsere Prüfungssachbearbeiter wenden, die Sie unter Ansprechpartner finden.
Stand: 19.02.2024