Beratung
Betriebe und Auszubildende beraten, wie die Ausbildungsvorgaben bestmöglich umzusetzen sind
Das heißt:
- Ausbilder berufs- und arbeitspädagogisch qualifizieren.
- Ausbilder mit zweckmäßigen Umsetzungshilfen für ihre Arbeit unterstützen.
- Konflikte zwischen Ausbildungsvertragspartnern lösen helfen.
- Ausbildungsplätze bei notleidend gewordenen Ausbildungsverhältnissen beschaffen.
Maßnahmen der IHK:
- Berufs- und arbeitspädagogische Qualifizierung der Ausbilder;
- Bereitstellung von Ausbildungsplänen;
- Bereitstellung von Stoffkatalogen, die detailliert aufführen, was im Zusammenhang mit einzelnen Lernzielen Gegenstand der Prüfung sein kann;
- Informationen über neue und veränderte Ausbildungsgänge;
- Informationen über rechtlich-organisatorische Fragen;
- Einzelberatung durch Ausbildungsberater auf Anforderung;
- Beschaffung von Ersatzausbildungsplätzen z. B. bei Konkursfällen;
- Schlichtung von Streitigkeiten aus Ausbildungsverhältnissen durch Ausbildungsberater oder Schlichtungsausschuss.
Stand: 10.08.2023