Ausbildungsnachweis
Gemäß §13 Abs. 1 Ziff. 7 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) müssen Auszubildende einen schriftlichen Ausbildungsnachweis – auch Berichtsheft genannt – führen. Diesen erhalten Sie nach Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages von der IHK. Er besteht aus
- einer Mappe
- einem Deckblatt, aus dem die persönlichen Daten der/des Auszubildenden und der Name des Ausbildungsbetriebes hervorgehen
- den Ausbildungsnachweisblättern
Ein Exemplar des betrieblichen Ausbildungsplanes ist in den Ausbildungsnachweis einzuheften. Dem Ausbildungsnachweis soll verbindlich entnommen werden können, dass der zeitliche und sachliche Ablauf der Ausbildung für alle Beteiligten - Auszubildender, Ausbildender und Ausbilder - in möglichst einfacher, transparenter und verständlicher Form kenntlich gemacht ist. Der Auszubildende führt ihn während der gesamten betrieblichen Ausbildungszeit. Entsprechende Kontrolle hat der Ausbildende sicherzustellen.
Die Vorlage des Ausbildungsnachweises ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung gemäß § 43 Abs. 1 Ziff. 2 BBiG. Eine Bewertung in der Abschlussprüfung erfolgt nicht.
Sofern alle Nachweisblätter vollgeschrieben sind, kann das Formular zur Erstellung zusätzlicher Blätter hier als Word-Dokument heruntergeladen werden:
- Ausbildungsnachweis für die gewerblich-technische Berufsausbildung (DOC-Datei · 86 KB)
- Ausbildungsnachweis für die kaufmännische Berufsausbildung (DOC-Datei · 43 KB)
Bei Fragen können Sie sich an unsere Ausbildungsberater wenden, die Sie unter Ansprechpartner finden.
Stand: 06.02.2024