Begabtenförderungsprogramm
Seit 1991 fördert die Bundesregierung junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung, die ihre Leistungsfähigkeit und Begabung durch besondere Leistungen in Ausbildung und Beruf nachgewiesen haben und für die Zukunft Leistungsbereitschaft im Beruf erwarten lassen.
Sie sollen durch anspruchsvolle berufsbegleitende Weiterbildungen besonders gefördert werden. Eine regionale und berufsstrukturelle Ausgewogenheit der Förderung ist anzustreben. Junge Frauen und junge Männer sollen gleichermaßen berücksichtigt werden.
Die Qualifizierung wird in der Regel nachgewiesen durch das Ergebnis der Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser).
Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die verfügbaren Fördermittel, kann die zuständige Stelle höhere Anforderungen zugrunde legen.
Bei Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung soll die Stipendiatin/der Stipendiat das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Förderfähig sind die Teilnahme an anspruchsvollen beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen, an Bildungsmaßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen dienen, sowie die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Weiterbildung.
Bei Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung soll die Stipendiatin/der Stipendiat das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Förderfähig sind die Teilnahme an anspruchsvollen beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen, an Bildungsmaßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen dienen, sowie die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Weiterbildung.
Detailinformationen für Ihre Bewerbung finden Sie hier:
https://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium
https://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium
Stand: 06.11.2024