BA-Betriebsnummer
Berufsausbildungsvertrag -BA-Betriebsnummer jetzt Pflicht!
Seit dem 1. Januar 2021 muss die BA-Betriebsnummer nach § 34 BBiG im Berufsausbildungsvertrag eingetragen werden. Was die BA-Nummer ist und wo man sie beantragen kann, haben wir für Sie kurz zusammengefasst.
Betriebsnummer im Berufsausbildungsvertrag seit 2021 ein Muss!
Seit dem 1. Januar 2021 muss die BA-Betriebsnummer nach § 34 BBiG im Berufsausbildungsvertrag eingetragen werden.
Was ist die BA-Betriebsnummer?
Mit der Betriebsnummer werden die Beschäftigten eines Betriebes sowohl einer Region als auch einer Wirtschaftsklasse zugeordnet. Die Betriebsnummer spielt darum in der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit eine wichtige Rolle. In die Beschäftigungsstatistik fließen außerdem Angaben zu der Tätigkeit mit ein. Diese Angaben werden im Rahmen des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung im sogenannten Tätigkeitsschlüssel erhoben. Die Statistik ist für Wirtschaft und Politik eine zuverlässige Informationsquelle zur Entwicklung der Beschäftigung.
Wo kann die BA-Betriebsnummer beantragt werden?
Der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit vergibt die Betriebsnummern und erfasst die erforderlichen Betriebsdaten.Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, die Betriebsnummer elektronisch zu beantragen.
Die Betriebsnummer kann auf der folgenden Internetseite beantragt werden:
Stand: 05.01.2024