Formulare für die Berufsausbildung

Ausbildungs- und Umschulungsverträge digital

Ab 2023 bieten wir Ihnen mit dem Asta-Infocenter ein vollumfängliches Portal zum Bearbeiten und Einreichen von Ausbildungs- und Umschulungsverträgen. Die Anwendung ist webbasiert und kann ohne Installation von Software über gängige Browser oder auch auf mobilen Endgeräten genutzt werden.
Mit dem neuen System haben Sie nicht nur die Möglichkeit Ausbildungs- und Umschulungsverträge zu erstellen und einzureichen, auch Vertragsänderungen oder Löschungen können Sie damit beantragen.
Die unterschriebenen Ausbildungsverträge können Sie direkt hochladen. Ein Versand per Post oder E-Mail ist nicht mehr notwendig.
Für die Anmeldung benötigen Ausbildungsunternehmen zunächst einen Zugang zu unserem ASTA-Infocenter. Sie haben noch keinen Zungang? Dann gehen Sie bitte zur Seite ASTA-Infocenter und befolgen Sie die dort beschriebenen Schritte.

Ausbildungs- und Umschulungsverträge als PDF

Folgende PDF-Formulare können Sie ohne Passwort am PC bearbeiten und ausdrucken:
Zusatzvereinbarung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 76 KB) (bei Ausbildung außerhalb der Ausbildungsstätte)

Hinweise zum Berufsausbildungsvertrag als PDF

I. Öffnen und speichern

Die Datei beinhaltet ein Vertragsformular, welches Sie einfach und bequem am PC ausfüllen können.
  • Blatt 1 (2 Seiten) für die IHK
    Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
  • Blatt 2 (4 Seiten) Berufsausbildungsvertrag für den Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb)
  • Blatt 3 (4 Seiten) Berufsausbildungsvertrag für den Auszubildenden und dessen gesetzliche Vertreter

II. Bearbeiten

Füllen Sie die Felder am PC aus. Drucken Sie anschließend das Formular komplett aus.
Unterschriften:
  • Blatt 1, Seite 1: Ort, Datum, Unterschrift und Stempel des Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb)
  • Blatt 2 und 3 auf beiden Verträgen: Ort, Datum, Stempel und Unterschrift des Ausbildenden unten links, Unterschriften des Auszubildenden unten rechts, Unterschriften beider Eltern (wenn beide erziehungsberechtigt sind) oder anderer gesetzlicher Vertreter unten rechts
Zu § 6 - Vergütung und sonstige Leistungen
Für tarifgebundene Unternehmen gelten die Bestimmungen des jeweiligen Tarifvertrages. Bei einschlägigen Tarifverträgen gelten diese für die Unternehmen der jeweiligen Branche oder des Gewerbeschwerpunktes entsprechend. Eine Unterschreitung um mehr als 20 % ist nicht zulässig. Nach Vertragsabschluss erfolgte Tariferhöhungen sind durch Zusatzvereinbarungen in Anwendung zu bringen. Für Branchen ohne gültige oder einschlägige Tarifverträge gilt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung in der jeweiligen Fassung (BBiG)
Zu § 7 – Ausbildungszeit, Anrechnung und Urlaub
Tägliche und wöchentliche Ausbildungszeit und Urlaubsanspruch gelten nach Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach tariflichen Festlegungen.
Beginnt die Ausbildung in der 2. Jahreshälfte, beträgt der Urlaub anteilmäßig. Im Auslernjahr erhält der Auszubildende, wenn er vor dem 30.06. ausscheidet, seinen Urlaub auch nur anteilmäßig. Scheidet er nach dem 30.06. aus, hat er Anspruch auf den vollen Jahresurlaub (Mindesturlaub). Um Doppelansprüche zu unterbinden, ist der Arbeitgeber verpflichtet, bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses dem Arbeitnehmer/ Auszubildenden eine Bescheinigung über gewährten Urlaub auszuhändigen.
III. Zur Einreichung an die IHK
  • Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (2 Seiten)
  • Kopie einer unterschriebenen Ausfertigung des Berufsausbildungsvertrages (2 Seiten ohne “Weitere Bestimmungen”)
  • Kopie der Erstuntersuchung laut JArbSchG (bis zum 18. Lebensjahr)
  • Kopie der sachlich–zeitlichen Gliederung (betrieblicher Ausbildungsplan). Hier reicht die Seite mit den Angaben zum Ausbildendenen und Auszubildenden. Bei Bedarf erhalten Sie dieses Dokument von Ihrem Ausbildungsberater.
  • Falls für den Ausbildungsberuf zutreffend: Formular Wahlqualifikationen
  • Bei Verkürzung oder Anrechnung von Ausbildungszeit: Kopien von Zeugnissen, Verträgen oder sonstigen Nachweisen
  • Bei neuen Ausbildern/Ausbilderinnen, sofern die Unterlagen der IHK noch nicht vorliegen: Ausbilderkarte (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 273 KB)mit Nachweisen der fachlichen und arbeitspädagogischen Eignung
Wichtig! Denken Sie bitte daran, dass die IHK außer dem Antrag auf Eintragung auch eine Kopie des Berufsausbildungsvertrages benötigt. Bitte senden Sie alle Unterlagen per E-Mail an ausbildung@gera.ihk.de.

Bei Einstellung des Auszubildenden noch zu erledigen

  • Anmeldung des Auszubildenden bei der zuständigen Krankenkasse
  • Anmeldung des Auszubildenden bei der Berufsschule
  • Bereitstellung des Ausbildungsnachweises
  • Optional: Anmeldung des Azubis zur Verbundausbildung (OAV)

Beratungstermin vereinbaren

Falls Ihr Unternehmen erstmalig oder in neuen Berufen ausbilden möchte, vereinbaren Sie bitte zunächst telefonisch oder online eine Beratung oder einen Besuchstermin mit unseren Ausbildungsberatern.