Ausbildungsnachweise (Berichtshefte)
Pflicht zur Führung des Ausbildungsnachweises
Die Ausbildungsordnungen sehen vor, dass Auszubildende einen Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) führen müssen.
Inhalt des Ausbildungsnachweises
In den Ausbildungsnachweisen ist stichpunktartig über die durchgeführte Ausbildungstätigkeit einschließlich der betrieblichen, überbetrieblichen und schulischen Unterweisung zu berichten. Darüber hinaus müssen die Themen des Berufsschulunterrichts aufgenommen werden. Die Ausführung erfolgt während der Ausbildungszeit. Der Ausbildende oder Ausbilder muss den Auszubildenden zum Führen des Ausbildungsnachweises anhalten und hat sie wöchentlich zu überprüfen und abzuzeichnen.
Vorlagen herunterladen
Hier können Sie Vordrucke für Ausbildungsnachweise im PDF-Format herunterladen, die Sie bequem am PC führen, speichern und ausdrucken können. Der Formularsatz für den Blockunterricht besteht aus Deckblatt, Blatt zur Angabe der persönlichen Daten, Hinweisen zur Berichtsheftführung, Blatt für den wöchtlichen betrieblichen Bericht und Blatt für die Berufsschulwoche. Der Ausbildungsnachweis für die gastgewerblichen Berufe enthält ein weiteres Blatt für das "Thema der Woche. Wir empfehlen, zu Beginn der Ausbildung den kompletten Formularsatz herunterzuladen. Für die Folgewochen können dann die jeweiligen Ergänzungsblätter genutzt werden.
Ausbildungsnachweis für Blockunterricht
Ausbildungsnachweis für gastgewerbliche Berufe
Elektronischer Ausbildungsnachweis
Neben der bisher vorgesehenen ausschließlichen Schriftform ist seit 1. Oktober 2017 auch die elektronische Form der Führung des Ausbildungsnachweises zulässig. Der jeweilige Ausbildungsvertrag muss die Vereinbarung über die Form (schriftlich oder elektronisch) des Ausbildungsnachweises enthalten (§ 11 BBiG).
Die folgenden Anbieter bieten entsprechende Softwarelösungen an.
Wir bitten bei Interesse selbst mit den Anbietern in Verbindung zu treten um beispielsweise zu klären, welche Lösung für das jeweilige Unternehmen am passendsten ist. Die folgende Linkliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Weitere Anbieter nehmen wir gern auf. Bitte kontaktieren Sie hierzu unsere Ausbildungsberater.